Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
|
02.03.2009, 21:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2009 21:17 von meyer.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Mal eine Frage an die FGO-Profis:
Eine Partnerschaftsgesellschaft (StB-Gesellschaft) klagt in einer eigenen Sache. FG fordert dazu auf, die gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin, also der PartGes (somit einer Personengesellschaft �hnlich einer OHG) anzugeben. Ist das so �blich oder notwendig? Ich kannte das eigentlich bisher nur von KapGes. Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollm�chtigten vertreten zu lassen? Bin kurz davor, den Richter zur Kl�rung mal anzurufen, wei� aber nicht, ob der durch eine vieleicht banale Frage dann nicht genervt ist. Grunds�tzlich besteht kein Problem, mitzuteilen, dass gesetzliche Vertreter alle Partner laut Briefkopf sind, aber der Hintergrund w�rde mich schon interessieren. |
|||
02.03.2009, 21:30
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Zitat:Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollm�chtigten vertreten zu lassen? Meinst Du der arme Richter hat Lust, jedem Partner von jedem Schriebs immer ein Exemplar zu kommen zu lassen? Seine Anfrage d�rfte sich auf � 48 FGO beziehen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
02.03.2009, 23:37
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Die Partnerschaft selbst ist ja nur ein juristisches Gebilde, sie braucht jemanden, durch den sie handelt, dass sind ihre gesetzlichen Vertreter.
Eigentlich logisch, oder? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
|||
02.03.2009, 23:48
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Kiharu schrieb:Zitat:Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollm�chtigten vertreten zu lassen? oder � 58 AO Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
|||
03.03.2009, 06:37
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Wenn das AO noch in FGO umgewandelt wird, kommt es hin
![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
03.03.2009, 17:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2009 17:34 von meyer.)
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Kiharu schrieb:Kaum, es geht hier allerdings nicht um G+E sondern um USt (h�tte ich besser gleich erw�hnen solen). � 48 FGO passt also nicht.Zitat:Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollm�chtigten vertreten zu lassen? � 58 FGO ist klar, meine Frage ist aber eher gewesen, ob das eine �bliche Anfrage ist. Einerseits ergibt sich die Beantwortung der Frage eigentlich schon aus den Angaben auf dem Briefpapier. Ich habe ansonsten auch schon andere Verfahren vor dem FG f�r PersG z. B. wegen USt einer Grundst�cks-GbR gef�hrt (diese nat�rlich durch einen Berater vertreten). Da hat keiner nach den gesetzlichen Vertretern gefragt. Ist die Angabe entbehrlich, wenn sich eine PersG durch einen Bevollm�chtigten vertreten l�sst? |
|||
03.03.2009, 18:20
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Ok, dann kein � 48 FGO. *maul*
Spass beiseite: � 58 Abs. 2 FGO bestimmt, wer zur Vornahme von Verfahrenshandlungen berechtigt ist. Dies w�re bei Ihnen, der gesetzliche Verteter. Der Gr�ber sagt dazu unter Rz. 12, dass das Gericht die Prozessf�higkeit von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens pr�fen muss. Hinweis auf � 56 ZPO. Das bei Bevollm�chtigung nicht danach gefragt wird, liegt daran, dass eine Bevollm�chtigung nur durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen darf. Wenn im FG-Verfahren ein Bevollm�chtigter auftritt, ist davon auszugehen, dass die Vollmacht ordnungsgem�� erteilt wurde. Da das Gericht die Vollmacht nicht anzweifeln darf, sind Nachfragen zum gesetztlichen Vertreter nicht erforderlich. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
03.03.2009, 18:28
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Der gesetzliche Vertreter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft sollte im Rubrum einer Klageschrift immer angegeben werden. Das ist einfach so.
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
|||
03.03.2009, 21:03
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Kiharu schrieb:Da das Gericht die Vollmacht nicht anzweifeln darf, sind Nachfragen zum gesetztlichen Vertreter nicht erforderlich.Das wird wohl des R�tsels L�sung sein. Danke. |
|||
03.03.2009, 21:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2009 21:06 von meyer.)
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Kl�gerin?
Vorwitzig schrieb:Der gesetzliche Vertreter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft sollte im Rubrum einer Klageschrift immer angegeben werden. Das ist einfach so.Ist offensichtlich auch im Fall der Bevollm�chtigung eines StB/RA sinnvoll. Das w�rde aber doch bedeuten, dass es ausreicht, den konkret auftretetenden gesetzlichen Vertreter aufzuf�hren oder m�ssen alle gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft (bei einer PartG typischerweise alle Partner) aufgef�hrt werden? |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste