Island
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27.01.2009, 16:52
Beitrag: #1
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Island
Kennt zuf�llig einer jemanden (hier in D), der sich mit dem isl�ndischen Steuerrecht auskennt?
Hab hier einen Monteur der 8 Monate in Island war. Angeblich wollte sein Chef f�r ihn eine Erkl�rung in Island abgeben. Aber die Fa. existiert nicht mehr, also keine Reaktion. Der Mandant hat keine Gehaltszettel usw. Die Auszahlung erfolgte oft in bar. Wie reagiert das FA hier, wenn ich keinerlei Angaben �ber den isl�ndischen Lohn machen kann. |
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27.01.2009, 17:12
Beitrag: #2
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RE: Island
Angaben wird man schon machen k�nnen.
Die Eink�nfte unterliegen ja "nur" dem Progressionsvorbehalt, es d�rften Werbungskosten ohne Ende angefallen sein. Bei uns jedenfalls wird bei diesen "geringen" Betr�gen kein gro�es Aufheben gemacht, die Glaubhaftmachung reicht ja erstmal. |
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27.01.2009, 17:19
Beitrag: #3
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RE: Island
Opa schrieb:Hab hier einen Monteur der 8 Monate in Island war. Angeblich wollte sein Chef f�r ihn eine Erkl�rung in Island abgeben. Hab eben schnell das DBA durchgeflogen. Selbst wenn in Island keine Steuer abgef�hrt wurde, ist im DBA keine subject to tax Klausel enthalten, also selbst wenn im Ausland keine Besteuerung erfolgt ist (tats�chlich), kann D nur den Progressionsvorbehalt anwenden. |
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27.01.2009, 17:56
Beitrag: #4
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RE: Island
"Nur" Progressionsvorbehalt ist schon klar, aber es w�re nur ein "ca. Betrag" zu nennen m�glich, der aber trotz WK bei rund 20.000,- liegen d�rfte, so da� sich schon eine gewisse steuerl. Auswirkung ergeben w�rde, denn die anderen 4 Monate hat er ja hier voll verdient.
Na mal sehen, wie das FA reagiert, hab jetzt nur den Auslands-Aufenthalt angegeben, ohne genaue Zahlen. |
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27.01.2009, 18:58
Beitrag: #5
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RE: Island
Ohne Zahlen kann das FA nur sch�tzen, das ist mi�lich. Da nicht mal Sch�tzungsgrundlagen genannt sind, kommt es mE zwingend zu R�ckfragen. Dann doch lieber eine selbst ermittelte Summe nennen und begr�nden (ca. Lohn w�chentlich xxx isl�ndische Kronen x Kurs 01/2007 ... = Summe).
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27.01.2009, 19:10
Beitrag: #6
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RE: Island
Ich warte erstmal auf die R�ckfrage.
Vielleicht kommt auch keine, da sie "Aufenthalt in Island" als priv. Auszeit betrachten. Dann w�rde er sogar eine Erstattung statt einer Nachzahlung erhalten. ![]() |
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27.01.2009, 22:29
Beitrag: #7
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RE: Island
@Opa: Gerade wenn das Finanzamt das nun alles ohne � 32b durchwinkt, liegt dann aber schon Steuerhinterziehung sehr nah! Wenn man die Angaben so "verschleiert" macht, dass man als Veranlagungsbeamter nur raten kann, ist dass schon vors�tzlich. Ich w�rde sowas nicht machen, bringt mehr �rger als Erfolg! Guthei�en kann man das genauso wenig wie bei den Fahrtkosten die km "zu verl�ngern" oder private Bewirtungen als beruflich ausgeben.
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28.01.2009, 09:57
Beitrag: #8
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RE: Island
Naja, kann man geteilter Meinung sein, aber ich kenne auch das FA und den Bearbeiter, da ist die R�ckfrage vorprogrammiert, aber bis dahin hat der Mandant vielleicht auch noch ein paar Unterlagen gefunden, die er noch suchen wollte.
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