Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
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02.03.2009, 21:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2009 21:17 von meyer.)
Beitrag: #1
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Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Mal eine Frage an die FGO-Profis:
Eine Partnerschaftsgesellschaft (StB-Gesellschaft) klagt in einer eigenen Sache. FG fordert dazu auf, die gesetzlichen Vertreter der Klägerin, also der PartGes (somit einer Personengesellschaft ähnlich einer OHG) anzugeben. Ist das so üblich oder notwendig? Ich kannte das eigentlich bisher nur von KapGes. Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen? Bin kurz davor, den Richter zur Klärung mal anzurufen, weiß aber nicht, ob der durch eine vieleicht banale Frage dann nicht genervt ist. Grundsätzlich besteht kein Problem, mitzuteilen, dass gesetzliche Vertreter alle Partner laut Briefkopf sind, aber der Hintergrund würde mich schon interessieren. |
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02.03.2009, 21:30
Beitrag: #2
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Zitat:Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen? Meinst Du der arme Richter hat Lust, jedem Partner von jedem Schriebs immer ein Exemplar zu kommen zu lassen? Seine Anfrage dürfte sich auf § 48 FGO beziehen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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02.03.2009, 23:37
Beitrag: #3
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Die Partnerschaft selbst ist ja nur ein juristisches Gebilde, sie braucht jemanden, durch den sie handelt, dass sind ihre gesetzlichen Vertreter.
Eigentlich logisch, oder? Beste Grüße Vorwitzig |
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02.03.2009, 23:48
Beitrag: #4
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Kiharu schrieb:Zitat:Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen? oder § 58 AO Beste Grüße Vorwitzig |
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03.03.2009, 06:37
Beitrag: #5
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Wenn das AO noch in FGO umgewandelt wird, kommt es hin
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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03.03.2009, 17:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2009 17:34 von meyer.)
Beitrag: #6
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Kiharu schrieb:Kaum, es geht hier allerdings nicht um G+E sondern um USt (hätte ich besser gleich erwähnen solen). § 48 FGO passt also nicht.Zitat:Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen? § 58 FGO ist klar, meine Frage ist aber eher gewesen, ob das eine übliche Anfrage ist. Einerseits ergibt sich die Beantwortung der Frage eigentlich schon aus den Angaben auf dem Briefpapier. Ich habe ansonsten auch schon andere Verfahren vor dem FG für PersG z. B. wegen USt einer Grundstücks-GbR geführt (diese natürlich durch einen Berater vertreten). Da hat keiner nach den gesetzlichen Vertretern gefragt. Ist die Angabe entbehrlich, wenn sich eine PersG durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt? |
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03.03.2009, 18:20
Beitrag: #7
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Ok, dann kein § 48 FGO. *maul*
Spass beiseite: § 58 Abs. 2 FGO bestimmt, wer zur Vornahme von Verfahrenshandlungen berechtigt ist. Dies wäre bei Ihnen, der gesetzliche Verteter. Der Gräber sagt dazu unter Rz. 12, dass das Gericht die Prozessfähigkeit von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens prüfen muss. Hinweis auf § 56 ZPO. Das bei Bevollmächtigung nicht danach gefragt wird, liegt daran, dass eine Bevollmächtigung nur durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen darf. Wenn im FG-Verfahren ein Bevollmächtigter auftritt, ist davon auszugehen, dass die Vollmacht ordnungsgemäß erteilt wurde. Da das Gericht die Vollmacht nicht anzweifeln darf, sind Nachfragen zum gesetztlichen Vertreter nicht erforderlich. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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03.03.2009, 18:28
Beitrag: #8
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Der gesetzliche Vertreter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft sollte im Rubrum einer Klageschrift immer angegeben werden. Das ist einfach so.
Beste Grüße Vorwitzig |
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03.03.2009, 21:03
Beitrag: #9
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Kiharu schrieb:Da das Gericht die Vollmacht nicht anzweifeln darf, sind Nachfragen zum gesetztlichen Vertreter nicht erforderlich.Das wird wohl des Rätsels Lösung sein. Danke. |
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03.03.2009, 21:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2009 21:06 von meyer.)
Beitrag: #10
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Vorwitzig schrieb:Der gesetzliche Vertreter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft sollte im Rubrum einer Klageschrift immer angegeben werden. Das ist einfach so.Ist offensichtlich auch im Fall der Bevollmächtigung eines StB/RA sinnvoll. Das würde aber doch bedeuten, dass es ausreicht, den konkret auftretetenden gesetzlichen Vertreter aufzuführen oder müssen alle gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft (bei einer PartG typischerweise alle Partner) aufgeführt werden? |
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