Verkaufskommission und Differenzbesteuerung
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18.02.2009, 16:44
Beitrag: #1
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Verkaufskommission und Differenzbesteuerung
hallo zusammen,
ich zerbreche mir gerade über folgendes den kopf: Kommitent A (Unternehmer und Wiederverkäufer iSd § 25a UStG) beauftragt Kommissionär B eine Ware für Euro 20.000,00, die A von einem privaten Dritten für Euro 10.000,00 angekauft hat, zu veräußern. Ganz nach den Regeln eines typischen Kommissionsgeschäftes. ich habe nun ein problem mit der umsatzbesteuerung. auf seite des Kommitenten A ist soweit alles klar. Differenzbesteuerung nach § 25a UStG (VP ./. AK = BMG) aber beim kommissionär hab ich einen knoten im hirn. B verkauft die Kommissionsware für Euro 20.000,00. und nun gehts los mit dem knoten. was ist nun beim kommissionär die BMG für die Umsatzsteuer? meine bisherigen gedanken waren, um es analog zum einem kommissionsgeschäft mit neuwaren zu bekommen, folgende: BMG beim Kommissionär wäre VP ohne Umsatzsteuer. wären also etwa Euro 16.800 und somit etwa Euro 3.200 USt. wegen des § 14a VI UStG kann B keinen vorsteuerabzug geltend machen, womit hier eine doppel-/mehrbelastung, die nach meinem verständnis dem Netto-Allphasen-Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug widerspricht. zum anderen wäre dies auch eine benachteiligung hinsichtlich des zustands der waren (neu vs gebraucht), wobei sich in mir der typische satz regt "Kann nicht sein". um nun aber wieder in die bahn zu kommen, kam mir folgender gedanke: da § 3 III UStG eine Lieferung zwischen Kommitent und Kommisionär fingiert, fingiere ich auch Anschaffungskosten beim Kommissionär in höhe von euro 20.000,00. dies hätte zur folge, dass die umsatzsteuerliche belastung nur noch beim kunden ankäme, der kommissionär auch § 25a UStG anwendet (VP von 20.000 ./. fingierte AK von 20.000 = BMG 0 ) und der Kommitent sowieso die differenzbesteuerung (VP 20.000 ./. AK 10.000 = BMG 10.000)durchführt. sieht schön aus, das ergebnis gefällt bzw. ist gewollt, aber stimmt es auch so? über meinungen/anregungen bin ich sehr dankbar Ciao Pat P.S. der provisionsanspruch seitens des Kommissionärs ist unkritisch "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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18.02.2009, 16:59
Beitrag: #2
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RE: Verkaufskommission und Differenzbesteuerung
Hallo,
ich glaube mich zu erinnern, dass dann auch für den kommissionär die differenzbesteuerung möglich ist, also auch bei diesem der umsatz nach 25a bemessen wird; vgl. 25 I 2 b UStG. du hast also eine echte diff-best zwischen den parteien des komm-geschäfts und eine weitere diff besteuerung zwischen kommi und drittem. Mfg showbee p.s. ich würds aber zur Sicherheit lieber nachlesen ;-) |
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18.02.2009, 19:42
Beitrag: #3
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RE: Verkaufskommission und Differenzbesteuerung
ich hab schon 2 kommentare zu rate gezogen, aber entweder ich sehe da den wald vor lauter bäumen nicht mehr oder es steht nicht drin oder ich bin zu blöd ...
du meinst also auch, dass meine zweite lösung richtig sein müsste? "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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18.02.2009, 22:07
Beitrag: #4
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RE: Verkaufskommission und Differenzbesteuerung
nein, nix fingieren. bei der kommission haben wir doch zwei steuerbare leistungen, oder? beide werden dann 25a differenzbesteuert.
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19.02.2009, 09:09
Beitrag: #5
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RE: Verkaufskommission und Differenzbesteuerung
ja, wir haben 2 steuerbare lieferungen, doch welche AK berücksichtige ich beim Kommissionär?
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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19.02.2009, 21:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2009 21:54 von Lemgun.)
Beitrag: #6
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RE: Verkaufskommission und Differenzbesteuerung
Meine Lösung wäre:
A: Anschaffungskosten: 10.000 "Provision" für B z.B.: 5.950 Dann liefert A an B für 15.950, BMG für USt nach 25a UStG 5.000 19% = 950 sind gesamt 5.950 brutto B: Anschaffunskosten: 15.950 Lieferung an B an C für: 20.000 BMG für USt nach 25a UStG: 3.403 19% = 647 sind gesamt 4.050 brutto Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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