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Pendlerpauschale
10.12.2008, 10:44
Beitrag: #11
RE: Pendlerpauschale
Lemgun schrieb:Zu Lohnabrechnungen: Wir machen die �nderung r�ckwirkend ab Januar 2008, mich �rgert, dass das f�r 2007 wohl nicht noch geht...

Wieso geht das eigentlich nicht auch r�ckwirkend zum 01.01.2007 ???

Programmtechnisch macht Datev das mit.

Die Auswirkungen der �nderung 2007 w�rden dann allerdings auf der Lohnsteuerbescheinigung 2008 auftauchen.

Korrigiert mich bitte wenn ich grade nen Knoten im Hirn haben sollte.

lg, Jive
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10.12.2008, 11:23
Beitrag: #12
RE: Pendlerpauschale
Ich nochmal ...

Habt ihr schon �ber die sozialversicherung nachgedacht wenn ihr das r�ckwirkend �ndert??

Die tun sich ja grunds�tzlich schwer mit r�ckwirkungen.

Ich habe nur keine Lust jetzt fleissig nachzupauschalieren, und sp�ter kommen die und wollen die sozialversicherungsbeitr�ge weil die die R�ckwirkung nicht anerkennen.

Vom Angestellten k�nnen dann ja nur 3 Monate zur�ckgefordert werden und der AG bleibt auf dem Rest sitzen.... w�r ein unsch�nes szenario ..

Wie habt Ihr das f�r euch gel�st?

lg, Jive
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10.12.2008, 12:07
Beitrag: #13
RE: Pendlerpauschale
Zur Sozialversicherung:

Habe gerade eine Angestellte bei der �rtlichen AOK anrufen lassen.
Auskunft: Denen ist das Problem bekannt, sie wissen aber noch nicht, wie das gehandhabt werden soll, der Bereichsleiter sitzt dran.
Eine Entscheidung m�sse aber schnell fallen, da nur noch bis 31.12 die Beitragsnachweise 2007 ge�ndert werden k�nnen, ab 01.01 m�sse das mit separaten Erstattungsantr�gen gemacht werden, und das verursacht bei den KK enorm viel Arbeit.

Ich erhalte sp�testens Montag einen Anruf mit dem neuesten Stand.

-----------------
LG
Clematis
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10.12.2008, 12:36
Beitrag: #14
RE: Pendlerpauschale
Ich habe mal meine Quelle bei der LVA angerufen ....

Die haben eine gr��ere Versammlung am 19.12, da will die das Thema mal ansprechen und mich dann zur�ckrufen.
Ihrer Meinung nach w�re das aber kein Problem. ( Leider ist diese aussage nicht bindend :-/ )

lg, Jive
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10.12.2008, 14:07
Beitrag: #15
RE: Pendlerpauschale
Ich sehe da schon ein Problem, allerdings aus arbeitsrechtlicher Sicht. In den vielen Vertr�gen steht drin, dass die Pauschalierung nach der zu dieser Zeit g�ltigen Rechtslage zu erfolgen hat.
Die zur Zeit der Gehaltsabrechnung g�ltige Rechtslage war, dass erst ab dem 21. km pauschaliert werden kann. Ich sehe da keine M�glichkeit, dass man bereits abgerechnete Monate nochmal aufrei�t, da der Arbeitsvertrag dies nicht zul��t.
Anders sehe ich das, wenn der Arbeitsvertrag keine Aussage zur Pauschalierung enth�lt. In diesem Fall kann man 2008 nochmal aufrei�en. Eine �nderung 2007 d�rfte einiges an Arbeit bedeuten und teilweise gar nicht mehr m�glich sein (z.B. bei Bestandskraft des ESt-Bescheides). �ber eine korrigierte LSt-Anmeldung funktioniert das f�r 2007 so und so nicht mehr. Da muss ein besonderer Antrag beim FA gestellt werden.
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10.12.2008, 15:15
Beitrag: #16
RE: Pendlerpauschale
Geht ja auch nicht um die LSt, die kann der AN ja enstprechend bei seiner ESt-Erkl�rung ber�cksichtigen, bzw bekommt ja jetzt sowieso die �nderung.

Fraglich ist hier ja die Sozialversicherung.

Ausserdem sehe ich hier auch kein arbeitsrechtliches Problem!
Werden die f�r Fahrten Wohnung-Arbeit erstatteten Fahrten nun r�ckwirkend SV-frei gestellt, erh�lt der AN eine Nachzahlung. Und wer bitte sollte hier arbeitsrechtlich ein Problem machen?

-----------------
LG
Clematis
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10.12.2008, 15:32
Beitrag: #17
RE: Pendlerpauschale
�ffentliches Info am Rande:
in Bayern werden seit heute keine Einkommensteuerbescheide mehr gerechnet und versandt, so die Info einer Bearbeiterin.
Frankts
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10.12.2008, 15:55
Beitrag: #18
RE: Pendlerpauschale
Hab heut noch einen aus BY bekommen (09.12.), war wohl dann der Letzte dies Jahr. Big Grin
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10.12.2008, 16:04
Beitrag: #19
RE: Pendlerpauschale
@clematis:
F�r die SV-Freiheit m�sstest du aber pauschalieren. Pauschalieren kannst du aber nur, solange der Arbeitsvertrag (oder sonstige Vereinbarung) das hergibt.
Wenn der Arbeitsvertrag nun sagt, dass nach der zu dem Lohnabrechnungszeitpunkt g�ltigen Rechtslage pauschaliert werden muss, dann kann nicht 1 der 2 Jahre sp�ter alles r�ckabgewickelt werden.
Lt. Aussage unseres SV-Pr�fers w�rde die R�ckabwicklung wieder zu einer Nachzahlung der SV-Beitr�ge f�hren, die dann wiederum nur den AG trifft, da die Beitr�ge nur 3 Monate vom AN zur�ckgefordert werden k�nnen.
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10.12.2008, 16:41
Beitrag: #20
RE: Pendlerpauschale
frankts schrieb:�ffentliches Info am Rande:
in Bayern werden seit heute keine Einkommensteuerbescheide mehr gerechnet und versandt, so die Info einer Bearbeiterin.
Frankts


Das w�r ja klasse!
Da h�tten wir ja unseren "alten" WEihnachtsfrieden wieder!

-----------------
LG
Clematis
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