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SECURENTA
24.11.2008, 16:05
Beitrag: #1
SECURENTA
Hallo,

seit ein paar Tagen trudeln für Mandanten endgültige Gewinnfeststellungsbescheide für 1993 ein. Ich bin mehr im Archiv als am Platz um noch alte Sachen zu suchen. Teilweise geht es um Verluste in weitem 5-stelligen DM Bereich. Wie sieht das bei der Verwaltung aus, gibt es dazu eigentlich noch Unterlagen. Ich habe bei einem FA in Berlin schon mal angefragt wann denn mit einem geänderten Bescheid für 1993 zu rechnen ist, immerhin gibt es 72% Zinsen. Die Dame war sehr verdattert und meinte das es aus dieser Zeit wahrscheinlich gar nichts mehr geben würde, da sie schon 3-mal Umgezogen seien.

Was passiert wenn es tatsächlich keine Unterlagen mehr geben würde (eventuell auf beiden Seiten)?

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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24.11.2008, 17:11
Beitrag: #2
RE: SECURENTA
Der Betrieb 2004, S. 2613

In der Folge gab es auch ein entspr. FG-Urteil (finde ich jetzt bloß nicht so schnell) , dass die Finanzverwaltung im Normalfall (aber Ausnahmen möglich!) auch nach langer Zeit verpflichtet ist, nach § 175 zu ändern.

schönen Tag noch

phönix
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24.11.2008, 18:06
Beitrag: #3
RE: SECURENTA
phönix schrieb:Der Betrieb 2004, S. 2613

In der Folge gab es auch ein entspr. FG-Urteil (finde ich jetzt bloß nicht so schnell) , dass die Finanzverwaltung im Normalfall (aber Ausnahmen möglich!) auch nach langer Zeit verpflichtet ist, nach § 175 zu ändern.

Hallo,

die Änderungsgrundlagen sind glaube ich klar, 175 i.V.m. 171(10) AO. Aber was wenn das Amt gar keine Unterlagen mehr hat, weil ein Eifriger nach 10 Jahren alles über den Jordan warf?

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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24.11.2008, 18:33
Beitrag: #4
RE: SECURENTA
Das FA ist verpflichtet die Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren, gerechnet ab dem Jahr, in dem der Bescheid ergangen ist (es sei denn, es sind maschinelle Vorläufigkeiten im Bescheid vorhanden, dann solange, bis alle dort aufgeführten erledigt sind).

Danach muss der Stpfl. seinen letzten Bescheid vorzeigen, sonst gibt es keine Änderung mehr.....

Anders geht's nicht....
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24.11.2008, 19:49
Beitrag: #5
RE: SECURENTA
Gehts da um die fremdfinanzierte Sofortrente? Hat sich da rückwirkend was Grundsätzliches geändert?

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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24.11.2008, 23:03
Beitrag: #6
RE: SECURENTA
tolledeu schrieb:Aber was wenn das Amt gar keine Unterlagen mehr hat, weil ein Eifriger nach 10 Jahren alles über den Jordan warf?

In dem dargestellten Fall ging es übrigens sogar um 1977 oder so.
Nach dem Urteil ist in einem solchen gar nicht so außergewöhnlichen Fall trotzdem zu ändern (zur Not von geschätzten anderen Besteuerungsgrundlagen ausgehend), es gab aber einige Besonderheiten in Richtung: Wer wusste denn, dass noch ein Verfahren offen war? Im FG-Urteil war die Finanzverwaltung die Stelle, die Kenntnis vom laufenden Verfahren hatte...

Wie ist es eigentlich aktuell: Lässt sich derzeit wenigstens in der FA-EDV-nachvollziehen, welche EST4B-Mitteilungen wie ausgewertet wurden? Am allerbesten wäre eine Anlage zum EST-Bescheid, worin die Beteiligungen und der jeweilige Ansatz der daraus resultierenden Einkünfte verzeichnet sind.

Ein Kollegen hat nen Mandanten mit 380 Beteiligungen, der wird nach jedem geänderten Est-Bescheid ganz kirre, weil er kaum die Änderungen der Veranlagung nachvollziehen kann.

schönen Tag noch

phönix
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24.11.2008, 23:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2008 23:20 von Petz.)
Beitrag: #7
RE: SECURENTA
phönix schrieb:Wie ist es eigentlich aktuell: Lässt sich derzeit wenigstens in der FA-EDV-nachvollziehen, welche EST4B-Mitteilungen wie ausgewertet wurden?
Nein, es können ja auch nur die Kennziffern eingegeben werden, die auf den Vordrucken verzeichnet sind. Andere gibt es nicht.

Zitat:Am allerbesten wäre eine Anlage zum EST-Bescheid, worin die Beteiligungen und der jeweilige Ansatz der daraus resultierenden Einkünfte verzeichnet sind.
Wir haben bei uns eine Excel-Beteiligungstabelle entworfen, die als Anlage zum Bescheid verschickt wird.
Die Bearbeiter sind verpflichtet, diese ab 5 Beteiligungen zu verwenden.
Auf Wunsch wird diese auch per e-mail an den Berater geschickt.
Das hat den Vorteil, dass der diese dann für Folgejahre verwenden kann und dann auch wieder zurückmailt. Das erfreut das kleine Beamtenherz, das sich das Abklimpern der Zahlen erspart.
Bei uns gehört aber auch Excel, Outlook & Co zur Standardausstattung, das ist in längst nicht allen FÄ so.
Im FA sind die von DATEV verwendeten Ausdrucke wirklich unpraktisch, da sich die Beteiligungen an vielen Stellen wiederholen, Bei GSE, bei KAP, bei V+V, etc......
Das ist unübersichtlich, bei geänderten Mitteilungen sucht man sich einen Wolf (jedenfalls ohne die Tabelle).
Bei vielen Beteiligungen braucht man in Telefonaten nur die laufende Nummer angeben, so dass beide Seiten von der gleichen reden....

Zitat:Ein Kollegen hat nen Mandanten mit 380 Beteiligungen, der wird nach jedem geänderten Est-Bescheid ganz kirre, weil er kaum die Änderungen der Veranlagung nachvollziehen kann.
380 ist ja auch echt irre.
Aber da könnte die Tabelle wohl weiterhelfen, alle Änderungen sind leicht nachvollziehbar und das im Steuerbescheid auftauchende Zahlenwerk auch.

Bei Bedarf könnte ich die gerne weitergeben.
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25.11.2008, 10:26
Beitrag: #8
RE: SECURENTA
Petz schrieb:Wir haben bei uns eine Excel-Beteiligungstabelle entworfen, die als Anlage zum Bescheid verschickt wird.
Die Bearbeiter sind verpflichtet, diese ab 5 Beteiligungen zu verwenden.
Auf Wunsch wird diese auch per e-mail an den Berater geschickt.
Das hat den Vorteil, dass der diese dann für Folgejahre verwenden kann und dann auch wieder zurückmailt. Das erfreut das kleine Beamtenherz, das sich das Abklimpern der Zahlen erspart.
Bei uns gehört aber auch Excel, Outlook & Co zur Standardausstattung, das ist in längst nicht allen FÄ so.
Im FA sind die von DATEV verwendeten Ausdrucke wirklich unpraktisch, da sich die Beteiligungen an vielen Stellen wiederholen, Bei GSE, bei KAP, bei V+V, etc......
Das ist unübersichtlich, bei geänderten Mitteilungen sucht man sich einen Wolf (jedenfalls ohne die Tabelle).
Bei vielen Beteiligungen braucht man in Telefonaten nur die laufende Nummer angeben, so dass beide Seiten von der gleichen reden....

Zitat:Ein Kollegen hat nen Mandanten mit 380 Beteiligungen, der wird nach jedem geänderten Est-Bescheid ganz kirre, weil er kaum die Änderungen der Veranlagung nachvollziehen kann.
380 ist ja auch echt irre.
Aber da könnte die Tabelle wohl weiterhelfen, alle Änderungen sind leicht nachvollziehbar und das im Steuerbescheid auftauchende Zahlenwerk auch.

Bei Bedarf könnte ich die gerne weitergeben.

Tja, Bedarf gäbe es auf Seiten Finanzamt schon, aber warum ich nur den eindruck, dass die Kollegen dort mit Excel nicht arbeiten (dürfen!!!) - immerhin haben sie star office.

Ich bekomme aber hier nicht eine einzige Finanzamts-Star-Office-Datei von einigen bestimmten Berliner FA, weder per Mail, noch per Datenträger (obwohl die Verarbeitung einer Star-office-Datei nun wirklich kein Problem ist), weil die Sicherheitseinstellungen des FA den Datenaustausch zum StB verhindern. Ausschließlich der Versand von pdf-Dateien wird vom dortigen System zugelassen...Ist ja schon besser als gar nichts , es könnte aber alles viiiiiel einfacher sein.

schönen Tag noch

phönix
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