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k�nstliche Befruchtung
11.11.2008, 09:21
Beitrag: #21
RE: k�nstliche Befruchtung
@zaunk�nig
Vielen Dank f�r Deine Argumentationshilfen. Ich denke ich werde beide mal zu einem Gespr�ch einladen um mir pers�nlich ein Bild zu machen. Da sind mir zu vielen Widerspr�che und offene Fragen, die ich gern beantwortet haben m�chte. Und gerade die Diskussion hier zeigt, dass man so einen Fall nicht vom Schreibtisch weg entscheiden kann.

@frankts
Keiner will/wird Dich pr�geln. Nat�rlich hat mein Beitrag eine kontroverse Diskussion geradezu heraufbeschworen. War eigentlich nicht meine Absicht, freut mich aber sehr.
Gerade im Rahmen der agB kommt aber immer das Argument, "Das haben wir nicht aus Jux und Tollerei gemacht" Trotzdem stellt der Gesetzgeber z.B. im Rahmen von Medikamenten, alternativen Heilbehandlungen oder Kuren bestimmte Anforderungen (Amtsarzt). Nimm die einfachen Kopfschmerztabletten, die sich Otto-Normalb�rger in der Apotheke kauft. Ohne Rezept-Pecht gehabt. Mit (Privat-) Rezept-agB. Nat�rlich nimmt keine Mensch Tabletten, wenn keine Zwangsl�ufigkeit gegeben ist. Ein Abzug ohne Rezept scheidet jedoch (mit einer Ausnahme) aus.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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11.11.2008, 09:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 09:34 von frankts.)
Beitrag: #22
RE: k�nstliche Befruchtung
Ja und - hast du vielleicht kein Rezept (=�rztl. Attest)? Irgedwie schwingt mir bei der ganze Sache der alte Grundsatz mit ... das haben wir noch so gemacht!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein steuerliches Gewissen schaden nimmt, wenn du den Fall nicht ablehnend entscheidest, weil so richtig falsch kann es ja nicht sein, wie die die Diskussion zeigt. Du vertust doch doch nur deine knapp bemessene Zeit, wenn du dich da so reinsteigerst.
Und noch eine Anmerkung - keinem meiner Mandanten w�rde ich empfehlen in so ein Gespr�ch zu gehen. Schriftlich, denn was man schwarz auf weiss......... So ein Gespr�ch geht m.Meinung wom�glich in Bereiche, in denen das Finanzamt nichts zu suchen hat.
frankts
Was sagt eigentlich die h�herbesoldete Einsicht dazu?
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11.11.2008, 09:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 09:41 von Kiharu.)
Beitrag: #23
RE: k�nstliche Befruchtung
H�herbesoldete Stelle: Einspruchsentscheidung
Das heisst, wenn ich meine knapp bemessene Zeit hier reinsteigere, kann sich das Blatt eventuell noch zum Guten wenden. Aber nat�rlich kann ich auch einfach sagen: Ich Indianer, Chef = H�uptling und H�uptlinge haben immer Recht. Dann w�re ich recht schnell mit der Sache druch.

Und was die Geschichte mit dem Gespr�ch angeht: Dann kann ich eben nur entscheiden, wie es in der Akte steht. In der Akte steht die �rztl. Diagnose, Frau kann nicht mehr. Die "Rechnung" des Spaniers ist nur eine Quittung, ohne irgendeinen Hinweis darauf, was tats�chlich durchgef�hrt wurde. Mehrfache schriftliche Aufforderung den Sachverhalt aufzukl�ren, brachte nur Widerspr�che. Erweiternde Belege wurden nicht eingereicht. Aber wenn Du deinen Mandanten r�tst, sich nicht auf ein Gespr�ch einzulassen, dann wird man den Sachverhalt in meinem Fall nicht weiter aufkl�ren k�nnen. Und da gerade bei den agB erh�hte Mitwirkungspflichten bestehen, geht dieser Umstand zu Lasten der Stpfl.

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11.11.2008, 09:53
Beitrag: #24
RE: k�nstliche Befruchtung
Kiharu schrieb:....
Und was die Geschichte mit dem Gespr�ch angeht: Dann kann ich eben nur entscheiden, wie es in der Akte steht. In der Akte steht die �rztl. Diagnose, Frau kann nicht mehr. Die "Rechnung" des Spaniers ist nur eine Quittung, ohne irgendeinen Hinweis darauf, was tats�chlich durchgef�hrt wurde. Mehrfache schriftliche Aufforderung den Sachverhalt aufzukl�ren, brachte nur Widerspr�che. Erweiternde Belege wurden nicht eingereicht. Aber wenn Du deinen Mandanten r�tst, sich nicht auf ein Gespr�ch einzulassen, dann wird man den Sachverhalt in meinem Fall nicht weiter aufkl�ren k�nnen. Und da gerade bei den agB erh�hte Mitwirkungspflichten bestehen, geht dieser Umstand zu Lasten der Stpfl.

Wenn es so ist, Anschreiben was definitiv bis dahin Deiner Ansicht nach vorzulegen ist, sonst Ablehnung - dann braucht es die Diskussion um Alter und Fruchtbarkeit eh nicht.
frankts
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11.11.2008, 10:08
Beitrag: #25
RE: k�nstliche Befruchtung
Es gibt keine "Rechnung" im herk�mmlichen Sinne f�r die Behandlung. Bei einer Rechnung eines Dt. Arztes w�ren die jeweiligen Leistungen aufgef�hrt. So etwas gibt es jedoch nicht in Spanien. Insofern kann ich die Eheleute 10mal auffordern eine detaillierte ordentliche Rechnung vorzulegen-sie werden sie mir nicht bringen k�nnen! Die Bezahlung erfolgte bar wg. Barzahlerrabatt. Nachweis k�nnte aber gef�hrt werden. Die "Rechnung" beinhaltet lediglich den Endbetrag. Um �berhaupt in eine rechtliche Beurteilung einzusteigen, ist schon die Mithilfe der Stpfl. n�tig. Und beide sind zur Mitwirkung bereit.

Ich werde bestimmt nicht eine Entscheidung treffen, weil mir die Belege nicht gefallen. Ich bin schon bereit meine Arbeitszeit in diesen Fall zu stecken. Das ist mein Job und notfalls binde ich das Ministerium in die Entscheidung ein.

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