Datenaustausch
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23.10.2008, 17:21
Beitrag: #1
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Datenaustausch
Hallo,
gibt es eigentlich einen automatischen Datenaustausch zwischen dem FA und der Elterngeldstelle? Folgender Hintergrund: Selbständiger beantragt Elterngeld in 2008. Da darf er während des Elterngeldzeitraums ja faktisch nix verdienen. I.R. der Gewinnermittlung für 2008 wird ein Investitionsabzug geltend gemacht. Dadurch sinkt das Einkommen auf 0 und das Elterngeld wurde zu Recht bezogen. Als Nachweis dient der Steuerbescheid. So, jetzt können aufgrund verschiedenster Umstände die geplanten Investitionen aber nicht getätigt werden. Damit kommt es irgendwann im Jahr 2013 zu einer Änderung des EStB 2008. Danach hätte kein Anspruch auf Elterngeld bestanden. Teilt das FA der Elterngeldstelle den Änderungsbescheid automatisch mit? Und wie schaut es mit der Verjährung der Rückforderungsanprüche der Elterngeldstelle aus? Weiß hier jemand näheres? Gruß towel day |
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23.10.2008, 19:05
Beitrag: #2
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RE: Datenaustausch
Also zur Verjährung kann ich nix sagen, aber automatisch läuft da derzeit gar nichts.
Selbst die Familienkasse, Arbeitsamt gehören meist zur sogenannten ARGE, aber die eine Behöde hat eben keinen Zugriff auf den Rechner 2 Türen weiter. Das Kind ü. 18 bspw. muss zur Arge um sich eine Bestätigung zu holen, daß es ausbildungssuchend ist und diese Bescheinigung 2 Türen weiter bei der Familienkasse abgeben, um weiterhin KG zu erhalten. Und Zugriff zum FA besteht schon gar, das FA kann ja auch nur den steuerl. Gewinn nennen, aber nicht, wie er eigentlich entstanden ist. Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, daß später die Elterngeldstelle Kenntnis von einem späteren geänderten Steuerbescheid erhält. Wenn es so wäre und ob dann jedoch rückwirkend das Elterngeld wieder zurückgezahlt werden müsste, kann ich aber nicht sagen. |
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23.10.2008, 21:47
Beitrag: #3
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RE: Datenaustausch
Hallo,
bin mir nicht sicher, ab es hört sich nach Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes an, wenn der EG Bescheid in 2008 unrichtig war. Nach § 26 BEEG ist das SGB X anzuwenden. Dort findest du § 45 SGB X und die Rücknahmevorschrift für rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte. Ohne das genau zu lesen gibt es da wohl eine 2 und eine 10 Jahresfrist zur Rücknahme unanfechtbar gewordener VA. Aus § 50 SGB X ergibt sich dann die Rückzahlungspflicht zzgl. 5% p.a. Mfg showbee |
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24.10.2008, 09:32
Beitrag: #4
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RE: Datenaustausch
Opa schrieb:Und Zugriff zum FA besteht schon gar, das FA kann ja auch nur den steuerl. Gewinn nennen, aber nicht, wie er eigentlich entstanden ist.Wie er entstanden ist, darauf kommt es m.W. gar nicht an. Das ist ja grade der Witz. Dass es Selbständige/Freiberufler gibt, war den Machern des Gesetzes offensichtlich nicht bewußt, bzw. die Tatsache, dass deren Einkommen eben nicht jeden Ersten vom Himmel fällt. Und das schlägt ja in zwei Richtungen. Zum Einen, wenn dem Freiberufler z.B. in der Elternzeit Geld aus der vorherigen Tätigkeit zufließt und das dann auf das Elterngeld angerechnet wird. Während die eigentliche, elternzeitbedingte, Einkommensminderung sich erst später auswirkt und damit verpufft. Also ein völlig sinnwidriger Effekt. Und zum anderen, weil ein Selbständiger das Einkommen ja relativ leicht manipulieren kann. Wenn ich weiß, dass ich zwei Monate Elternzeit nehme, dann schreibe ich halt nur soviele Rechnungen, dass die Betriebsausgaben nicht ganz gedeckt sind. Und schon erhalte ich den vollen Satz. Nach den zwei Monaten rechne ich dann ab. Schon irgendwie merkwürdig, das Ganze. Etwas zum Datenaustausch habe ich weder in der AO, noch in einem SGB gefunden (was nix heißen muß). So gesehen, dürfte der "Trick" mit dem Investitionsabzug relativ leicht funktionieren. Gruß towel day |
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24.10.2008, 09:38
Beitrag: #5
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RE: Datenaustausch
showbee schrieb:bin mir nicht sicher, ab es hört sich nach Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes an, wenn der EG Bescheid in 2008 unrichtig war.Unrichtig, bzw. rechtswidrig war das ja alles damals nicht. Es müßte also irgendeine Änderungsvorschrift analog § 7g Abs. 4 EStG oder § 175 AO geben, incl. Verjährungshemmung. Aber das ist Theorie, solange die Elterngeldstelle von der Änderung nix erfährt. Gruß towel day |
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24.10.2008, 09:44
Beitrag: #6
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RE: Datenaustausch
Zitat:bin mir nicht sicher, ab es hört sich nach Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes an, wenn der EG Bescheid in 2008 unrichtig war. Also eine Rücknahme ist es ganz bestimmt nicht. § 7g EStG enthält in Abs. 4 eine eigenständige Korrekturvorschrift und unabhängig, ob die steuerrechtlichen Korrekturvorschriften auch beim Elterngeld zur Anwendung kommen, sehe ich hier keine "Rechtswidrigkeit". Rechtswidrig ist ein VA, wenn er zum Zeitpunkt des Erlasses gegen geltendes Recht verstösst. Tut er aber nicht! Sondern er war rechtmäßig. Datenaustausch findet (derzeit) nicht statt. Aber ich kann mir vorstellen, dass es irgendwo in den Tiefen der SGB einen Passus gibt, der sinngemäß lautet: Sollten sich später Änderungen beim Einkommen ergeben, welche Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben, so ist der Elterngeldempfänger verpflichtet diese der Elterngeldstelle mitzuteilen. Was passiert, wenn mans nicht tut und es kommt raus, bleibt nun der Fantasie des Lesenden überlassen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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24.10.2008, 10:10
Beitrag: #7
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RE: Datenaustausch
Kiharu schrieb:Aber ich kann mir vorstellen, dass es irgendwo in den Tiefen der SGB einen Passus gibt, der sinngemäß lautet: Sollten sich später Änderungen beim Einkommen ergeben, welche Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben, so ist der Elterngeldempfänger verpflichtet diese der Elterngeldstelle mitzuteilen.Wenn es die Vorschrift gibt, müßte das doch eigentlich auf dem Bescheid draufstehen? Werde mir mal einen solchen besorgen. Gruß towel day |
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24.10.2008, 10:25
Beitrag: #8
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RE: Datenaustausch
Ok, wenn wir einen rechtmäßigen VA zu Grunde legen, bleibt nur der widerruf nach § 47 SGB X und dazu muss eine auflage nicht erfüllt worden sein. das liegt hier nicht vor. solange es im SGB nicht auch bescheide unter vorbehalt bzw. vorläufigkeit etc. gibt, kommt die elterngeldstelle nicht ran.
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24.10.2008, 10:59
Beitrag: #9
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RE: Datenaustausch
Aber das BEEG läßt vorläufige Bescheid zu.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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24.10.2008, 11:01
Beitrag: #10
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RE: Datenaustausch
Zitat:Wenn es die Vorschrift gibt, müßte das doch eigentlich auf dem Bescheid draufstehen?Und wenn man es nicht meldet, ist es m.E. nur eine Ordnungswidrigkeit, oder? |
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