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§ 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
22.10.2008, 10:21
Beitrag: #1
§ 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
Hallo Gemeinde,

sitze vor dem Abschluss einer GbR. 4/3-Rechner.
Der Gewinn in diesem Jahr beträgt etwa 60.000,- €. Demnach könnte man hier ja einen Investitionsabzugsbetrag bilden.
Mein Problem ist aber folgendes einer der Gesellschafter hat in seinem SBV in 2005 eine Anspar-RL i.H.v. 54.000,- € gebildet, welche nun aufgelöst werden muss. Somit steigt der Gewinn auf 114.000,- € (Gewinnzuschlag mal außen vorgelassen).

Ist jetzt innerhalb der Gesellschaft noch die Bildung eines IAB´s möglich, da ja die 100.000,- € noch im Raum stehen? Eventuell auch wieder im SBV?

Mir ist klar, dass ich keine IAB´s bilden kann, auch nicht im SBV, wenn der Gewinn über 100.000,- € vor Berücksichtigung der IAB´s liegt.

Meine Frage daher ist beim Gewinn auf den Gewinn der Mitunternehmerschaft (60.000) abzustellen oder auf den Gesamtgewinn (114.000) also inkl. SBV?

Danke schon mal für mehr Input.

Ciao Dragon
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22.10.2008, 10:49
Beitrag: #2
RE: § 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
M.E. bezeiht sich der 7g auf den steurlichen Gewinn vor IAB - also dens teuerlichen Gewinn nach Auflösung der 7g-Rücklage. Damit wohl keine Chance für Dich, den IAB in Ansatz zu bringen.

schönen Tag noch

phönix
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22.10.2008, 11:01
Beitrag: #3
RE: § 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
Also der Gewinn bezogen auf alle Gesellschafter?

In meinem Fall ja wie folgt.

Gewinn GbR = 60.000 €. Gewinn SBV (des B´s) 54.000 €.

Gewinnanteil A = 30.000 Gewinnanteil B = 30.000
_____________________Gewinn SBV = 54.000
Summe A _____= 30.000 Summe B____= 84.000 .

Das hat mir mein Bauch auch so gesagt, obwohl es so ganz schön blöd ist.Sad

Ciao Dragon
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22.10.2008, 11:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2008 11:11 von Kiharu.)
Beitrag: #4
RE: § 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
Also, mein tolles Skript zum Unternehmensteuerreformgesetz sagt dazu: Es gilt die gesellschaftsbezogene Betrachtung und daher ist auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschat abzustellen. § 7g Abs. 7

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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23.10.2008, 00:18
Beitrag: #5
RE: § 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
Hallo,

gesellschaftsbezogene Betrachtung.

Warum nicht freiwillig bilanzieren. Wäre doch eine Überlegung Wert.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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23.10.2008, 08:12
Beitrag: #6
RE: § 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
@Dragon: die Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft ist Gewinnermittlungssubjekt, die Gewinnermittlungsvorschriften gelten für die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit und nicht für die einzelnen Gesellschafter. Im Übrigen verweist die Norm bereits auf "den Betrieb", und der wird durch die Gesellschaft betrieben. Das Erfordernis des SBV existiert ja nur, weil BV vorliegt, welches nicht handelsrechtlich der Gesellschaft zuzuweisen ist. Nichtbetrachtung SB-Ergebnisse würde eine "Bilanzbündel"Betrachtung erfordern, also die Teilbetriebe der Gesellschaft machen die Mitunternehmerschaft aus. Diese Betrachtungsweise ist glaub ich seit 30 Jahren vom BFH überwunden worden.
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23.10.2008, 08:19
Beitrag: #7
RE: § 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
zaunkönig schrieb:Hallo,

gesellschaftsbezogene Betrachtung.

Warum nicht freiwillig bilanzieren. Wäre doch eine Überlegung Wert.


Bilanzieren ist mir auch schon in den Kopf gestiegen, aber das kriegen wir beim Mandanten (Zahnärzte) nicht hin. Zumal der Gewinn durch die Überleitung nochmal "Extrem" steigen würde. Des weiteren tätigen wir nicht die Buchhaltung, so dass am Jahresende der Aufwand hinsichtlich Abgrenzungen etc. deutlich steigen würde.

Trotzdem Dank an Euch

Ciao Dragon
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15.01.2009, 12:17
Beitrag: #8
RE: § 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
für leute die auch noch an 2007 vielleicht interessant, dass für freiberufler der § 7g EStG n.F. erst ab 2008 anzuwenden ist. Ergibt sich aus §§ 4a I 1, 52 I, 52 XXIII EStG

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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15.01.2009, 12:57
Beitrag: #9
RE: § 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
Taxman schrieb:für leute die auch noch an 2007 vielleicht interessant, dass für freiberufler der § 7g EStG n.F. erst ab 2008 anzuwenden ist. Ergibt sich aus §§ 4a I 1, 52 I, 52 XXIII EStG

Und die Gegenmeinung dazu :-)

Regelung über den Investitionsabzugsbetrag gilt auch für Freiberufler bereits im Kalenderjahr 2007

( ODF Rheinland, Kurzinformation ESt Nr. 35/2008 vom 27.06.2008)

NAchzulesen auch in "Der Betrieb" Seite 2623 in der Ausgabe Nr. 48 vom 28. November 2008

lg, Jive
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15.01.2009, 13:59
Beitrag: #10
RE: § 7g n.F. und SBV bei 4/3 Rechner
touché

standardantwort:

da unterlag ich wohl einer fehlinformation, ziehe deshalb meine aussage zurück, und behaupte frech das gegenteil Tongue

Ciao
Tax

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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