Fahrten Wohnung-Dienststelle
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21.10.2008, 15:31
Beitrag: #11
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RE: Fahrten Wohnung-Dienststelle
So... .. das hat mir jetzt keine ruhe gelassen ...
Hier mal die Definition des Wortes "Stätte" ausm Duden: Stätte: Lokalität, Ort, Örtlichkeit, Platz, Punkt, Raum, Räumlichkeit, Schauplatz, Stelle, Wirkungsort; (geh.): Wirkungsstätte; (bildungsspr.): Szenarium. Wenn Stätte = Ort, dann können Ort A, B und C ja schlecht eine Stätte sein.. das sind dann 3 Stätten .... Okay.. etwas unsteuerlich die Begründung .. aber m.E. zutreffend .-P lg, Jive |
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21.10.2008, 15:34
Beitrag: #12
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RE: Fahrten Wohnung-Dienststelle
showbee schrieb:Ist es nun Erläuterung der bisher geltenden Rechtslage? Das wäre mir vollkommen egal, weil die Ausführungen des Herrn Finanzbeamten einfach falsch sind. Da kann ich auch schreiben: Alle Schaafe sind weiß (vgl. § 1 EStG) das wäre genauso richtig ... |
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21.10.2008, 16:59
Beitrag: #13
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RE: Fahrten Wohnung-Dienststelle
@Jive
Nein, das mit den Schaafen stimmt nicht. Das steht da ja gar nicht.......! Hab ich jetzt extra nachgelesen!!! Aber im Ernst: Ich muss dem Jive ansonsten zustimmen. Im ungünstigsten Fall liegen mehrere regelmäßige Arbeitsstätten vor (hängt von der Häufigkeit ab). Dies änder aber nichts daran, dass für die Fahrten ZWISCHEN den regelmäßigen Arbeitsstätten Reisekosen vorliegen. Im günstigsten Fall gibts nur eine regelmäßige Arbeitsstätte und dann wären sowohl die Fahrten ZWISCHEN B und C als auch von C nach Hause oder umgekehrt Dienstreisen (Auswärtstätigkeit). Der Finanzbeamte konnte wirklich nicht richtig lesen und im Übrigen ist Opa zuzustimmen, dass sich alte Richtlinie und neue Richtlinie im Ergebnis nicht wesentlich unterscheiden. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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