GmbH Leistung für GmbH?
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24.06.2007, 12:43
Beitrag: #1
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GmbH Leistung für GmbH?
Hallo liebe Kollegen,
ich erhalte nach dem Abschluss 2006 einer GmbH folgendes Schreiben vom FA: "...teilen Sie mit, in welchem Umfang Ihre o.a. Mandantin ( = A GmbH) in den Jahren 2002 bis 2004 jeweils Leistungen gegenüber der A GmbH erbracht und abgerechnet hat". Es gibt keine GmbH & Co. KG oder ähnliche Konstrukte, nur eine reine GmbH mit zwei Gesellschaftern und einer davon in Geschäftsführer - zur Zeit ohne Gehalt, da hohe Verlustvorträge und Gesellschafterdarlehen (verzinst) vorhanden, die langsam abgebaut werden. Was kann dahinter stecken? Für Tipps wäre ich dankbar - Gruß Ulrike |
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24.06.2007, 13:02
Beitrag: #2
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RE: GmbH Leistung für GmbH?
Hallo,
sind die Gesellschafter der beiden GmbH´s sich in irgendeiner Form "nahestehend" ? Kann es ansonsten sein, dass Leistungen in irgendeiner Form nicht wie unter Fremden Dritten abgerechnet wurden ? Klinkt momentan komisch, aber eventuell hat das FA irgendwelche Hintergrundinfos die dir (noch) nicht bekannt sind ?!? |
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24.06.2007, 14:15
Beitrag: #3
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RE: GmbH Leistung für GmbH?
Hallo,
die Gesellschafter sind Eheleute, sie ist Geschäftsführerin. Die Leistungen der Firma sind an fremde Dritte. Ich werde morgen mal telefonieren, wollte nur vorher schon mal hören, ob jemand damit Erfahrungen hat ( ist zur Zeit meine einzige GmbH und früher tauchte so ein Problem nicht auf). Danke - Gruß Ulrike |
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24.06.2007, 14:21
Beitrag: #4
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RE: GmbH Leistung für GmbH?
Hallo,
nochmals die Frage von mir zum besseren Verständnis. Es gibt eine A GmbH und eine X GmbH... Wer ist Gesellschafter der A GmbH und der X GmbH ? 1. Ist Bei der A GmbH Gesellschafter Ehemann und Ehefrau und bei der X GmbH ein fremder Dritter ? Oder 2. Ist bei der A GmbH Gesellschafter Ehemann und bei der X GmbH Gesellschafter die Ehefrau ? Fall 1 scheint mit (ohne weitere Details zu wissen) unproblematischer wie Fall 2 :-) |
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24.06.2007, 14:26
Beitrag: #5
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RE: GmbH Leistung für GmbH?
Nein, es gibt nur die A GmbH - deswegen war ich ja so verwundert!
Ich vermute mal, das FA hat einen Standardtext für GmbH`s mit Verknüpfung zu anderen GmbH`S / KG`s und haben einfach diesen mal abgeschickt! Gruß Ulrike |
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24.06.2007, 14:34
Beitrag: #6
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RE: GmbH Leistung für GmbH?
Und diese A GmbH mit Gesellschafter Ehemann und Ehefrau hat keinerlei "Beziehung" zu der X GmbH oder zu deren Gesellschaftern ?
Wenn nein dann klingt es doch verwunderlich. Würde trotdem mal mit Ehemann und Ehefrau abklären, nicht dass es da etwas gibt was du nicht weisst (soll ja ab und zu vorkommen ;-)) |
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24.06.2007, 15:05
Beitrag: #7
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RE: GmbH Leistung für GmbH?
Vielleicht ganz "harmlos":
Bei der einen GmbH liegt Kontrollmaterial über erbrachte Leistungen der anderen GmbH vor und nun wird die Höhe überprüft. Alltagsgeschäft (möglicherweise) |
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25.06.2007, 09:21
Beitrag: #8
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RE: GmbH Leistung für GmbH?
Nein, es handelt sich um eine einzige GmbH und die Anfrage war - verkürzt: "Hat A GmbH an die A GmbH Leistungen erbracht und abgerechnet?"
Eine X GmbH gibt es nicht! Ich rufe mal beim FA an: der Sachbearbeiter hatte sich verschrieben und wollte, da Kontrollmitteilungen vorlagen, wissen, welche Geschäftsbeziehungen zu einer ganz anderen Firma, die Kunde bei meiner GmbH waren, in den Jahren 2002 bis 2004 bestanden und welche Rechnungen geschrieben wurden!! Er hat sich entschuldigt! Nochmals vielen Dank, für die Klärungsversuche hier! Gruß Ulrike |
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25.06.2007, 09:36
Beitrag: #9
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RE: GmbH Leistung für GmbH?
Aha, ein sogenannter Innergesellschaftlicher Leistungsaustausch (habe gerade das Fachwort neu erfunden) in dem die A GmbH sich selbst Leistungen berechnet... :-)
Wäre auch eine interessante Methode... |
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25.06.2007, 11:32
Beitrag: #10
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RE: GmbH Leistung für GmbH?
PiranhaVS schrieb:Aha, ein sogenannter Innergesellschaftlicher Leistungsaustausch (habe gerade das Fachwort neu erfunden) in dem die A GmbH sich selbst Leistungen berechnet... :-) Mich würde da interessieren, was das bringen sollte? A-GmbH erbringt an sich selbst Leistungen hat also zugleich BA und BE? Ustlich sowieso null. Sieht eher nach einem Auffassungsfehler (evtl. durch vorliegende KM) des FA aus. |
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