Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
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19.09.2008, 12:15
Beitrag: #1
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Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hi,
heute hab ich mal ein technisches Problem. Thereotisch ist mir das mit der Bewertung der Forderung ganz klar, aber wie buche ich das nun korrekterweise? Also, bspw. unverzinsliches Darlehen im Betrieb für 10 Jahre, Endfälligkeit. Also bspw. 100.000 Forderungen an Bank Also Abzinsung für Steuerbilanz 5,5% p.a.; also ergibt sich ein Bar- Teilwert per Auszahlung von ca. 58.000 Euro. Buche ich dann bei Zugang der Forderung gleich: 42.000 Euro Abschreibung Ford. AN Forderung und dann jährlich Forderung AN Erträge aus Zuschreibung ? Der showbee p.s. mein Rechnungswesenlehrbuch hab ich leider nicht parat ;-) |
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19.09.2008, 13:10
Beitrag: #2
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
showbee schrieb:Buche ich dann bei Zugang der Forderung gleich: Genau so wäre es im Idealfall zu machen. Aber: es ist eher unwahrscheinlich, dass so eine Situation eines Zugangs der Forderung in diesem Zusammenhang so entsteht. Bei Vereinbarung eines so langfristigen Zahlungsziels würde ich erstmal überlegen, ob ich tatsächlich einen Umsatz von 100' zu zeigen habe - oder nicht eher bloß 58'. Oder Forderungen an nahestehende Unternehmen eine rolle spielen oder ... Kenn ich zumidest von der Gegenseite her - bei so langfristigen Zahlungszielen bei Anschaffungsgeschäften wären die AK = 58'! phönix schönen Tag noch phönix |
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23.09.2008, 11:39
Beitrag: #3
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hallo,
irgendwie steh ich gerade auf den Schlauch, wo bitte finde ich denn (Paragrafen), dass ich Forderungen abzinsen muss. ich finde im § 6 EStG immer nur Verbindlichkeiten. Macht aus fiskalischer Sicht ja auch Sinn. Grübelnd der T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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23.09.2008, 12:24
Beitrag: #4
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hallo Tolle,
also ich lese das auch § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG heraus. Der TW der Forderung ist bei langfristiger Un(unter)verzinslichkeit dauerhaft gemindert. Dazu auch Schmidt/Glanegger, § 6 Rn. 371. Mfg showbee |
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23.09.2008, 14:12
Beitrag: #5
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Also, - meine Uralt-Ausgabe der grünen Reihe bucht den "Zinsbetrag" auf PRAP und löst das dann jährlich gegen Zinserträge auf.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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23.09.2008, 15:00
Beitrag: #6
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Catja schrieb:Also, - meine Uralt-Ausgabe der grünen Reihe bucht den "Zinsbetrag" auf PRAP und löst das dann jährlich gegen Zinserträge auf. Also du meinst, die Forderung wird trotz Abwertung mit dem Nettowert ausgewiesen, versteh ich dich richtig? Also bsp. 100.000 Nennwert, Barwert 58.000, TWMinderung 42.000 100.000 Forderung an Bank (bsp. Darlehen an Arbeitnehmer) 42.000 Aufwand TWMind. an pRAP und dann p.a. xxxx Euro pRAP an Erträge aus Zuschr. Ford.? Verträgt sich das noch mit der Klarheit? Muss dann der pRAP im Anhang erläutert werden? Steht noch was in der grünen Reihe? Mein Rewe-Buch für Fachangestellte behandelt den Fall leider nicht. Danke sagt, showbee |
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23.09.2008, 15:03
Beitrag: #7
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
bzw. oder meinste du eine Einzelwertberichtigung die mit negativem Betrag direkt bei den Forderungen ausgewiesen wird?
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23.09.2008, 16:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.09.2008 16:35 von tolledeu.)
Beitrag: #8
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
showbee schrieb:bzw. oder meinste du eine Einzelwertberichtigung die mit negativem Betrag direkt bei den Forderungen ausgewiesen wird? Hallo, m.E. ist nicht abzuzinsen. Ich denke hier liegt kein verdecktes Kreditgeschäft vor. Es wird ein Arbeitnehmerdarlehn gewährt. Der Zinsverlust wird durch die Arbeitsleistung kompensiert. In diesen Fällen hat die Rechtsprechung eine Teilwertabschreibung abgelehnt: -Bei unverzinslichen Darlehen an Arbeitnehmer. Diese haben hierfür zwar keine konkrete Gegenleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber verbessert hierdurch aber die Arbeitsbereitschaft und das Betriebsklima; Rechtsprechung BFH, Urteil vom 24.01.1990 I R 157/85/I R 145/86, BStBl II 1990, 639 Literatur Hoffmann in: Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuerrecht, § 6 Rz. 644 m.w.N. zu kritischen Stimmen in der Literatur und zum handelsrechtlichen Erfordernis der Abzinsung Also 100`voll in die (Steuer)Bilanz und schön geldwerten Vorteil buchen. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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23.09.2008, 17:05
Beitrag: #9
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hi T.D.,
gut, steuerrechtlich haben wir also mal wieder eine Durchbrechung der Maßgeblichkeit. Aber für die HB bleibt die Arbeitnehmereigenschaft kein kompensationswürdiges Geschäft (so jedenfalls Ellrott/S.Ring, Beckscher Bilanzkommentar, § 253, Rn. 594). Dann stellt sich für mich wenigstens die Frage der korrekten Buchung in der Handelsbilanz. Mfg showbee |
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24.09.2008, 09:04
Beitrag: #10
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hallo,
die Bewertung erfolgt in der Regel ja erst mit Erstellung der Bilanz zum Ende des Wirtschaftsjahres. Unter diesem Gesichtspunkt bin ich der Meinung muss bei der Darlehnsausreichung der volle Betrag gebucht werden und zum Jahresende erfolgt die Bewertung und eine Teilwert-Afa. In den Folgejahren erfolgt eine Zuschreibung. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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