Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
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20.08.2008, 15:42
Beitrag: #1
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Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Hallo,
bekanntlich gibt es seit 2003 ELSTER und den Belegverzicht. Der Pflichtl muss lediglich die Belege aufbewahren und mit jederzeitiger Nachpr�fung rechnen. Gibt es hier offizielle Statistiken, wie oft tats�chlich dann nach Veranlagung (also wenn EStB erlassen) dann doch noch Belege angefordert werden? Ist die Statistik genauso grottenschlecht wie bei Au�enpr�fungen von Kleinstbetrieben (immerhin nur 1,1% bei 88 Jahren Wahrscheinlichkeit!)? Ideen? der showbee |
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20.08.2008, 16:01
Beitrag: #2
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Zitat: Falls Sie beabsichtigen, gegen diesen Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen oder einen Antrag auf schlichte �nderung zu stellen, sollten Sie die Belege zu Ihrer Steuererkl�rung, die zu dieser Steuerfestsetzung gef�hrt hat, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfs- bzw. �nderungsverfahrens aufbewahren. Steht diese Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachpr�fung (� 164 AO), sollten die Belege bis zur Aufhebung bzw. bis zum Entfallen des Vorbehalts der Nachpr�fung aufbewahrt werden. Belege, die f�r mehrere Jahre von Bedeutung sind (z.B. �rztliche Atteste), sollten entsprechend l�nger aufbewahrt werden. Aufbewahrungspflichten nach � 147 AO oder anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unber�hrt. Soweit der Text im Bescheid. Wenn der Bescheid bestandskr�ftig ist, kann keine �nderung aufgrund eines fehlenden Beleges erfolgen, daf�r fehlt eine �nderungsvorschrift. |
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20.08.2008, 17:14
Beitrag: #3
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
@Opa: ja klar! Das ist ja nicht mein Problem. Die Frage ist nur, werden Steuerf�lle von AN mit Elster ohne Beleg tats�chlich sp�ter �berpr�ft? Bzw. wieviele F�lle werden unter VdN erlassen?
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20.08.2008, 17:27
Beitrag: #4
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
@ Opa:
Der Text erscheint nur dann im Bescheid, wenn von der Elster-Erkl�rung abgewichen wurde. @ showbee: Mir ist keine entsprechende Statistik bekannt...... |
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20.08.2008, 17:33
Beitrag: #5
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Hallo,
m�sste vielleicht jemand aus der Verwaltung was dazu sagen. Es gibt l�nderspezifische Pr�ffelder. Gibt es hier Abweichungen, werden die Belege angefordert. F�r BaW� beispielsweise ist eines der h�ufigsten Gr�nde f�r die Beleganforderung eine Auff�lligkeit im Bereicht der Vermietungseink�nfte. Mehr Info habe ich dazu auch nicht. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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21.08.2008, 16:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2008 16:05 von Opa.)
Beitrag: #6
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Zitat:Der Text erscheint nur dann im Bescheid, wenn von der Elster-Erkl�rung abgewichen wurde.Das ist nicht wahr, der Text steht in jedem Bescheid, zumindest hier in SN. Zitat:Die Frage ist nur, werden Steuerf�lle von AN mit Elster ohne Beleg tats�chlich sp�ter �berpr�ft? Bzw. wieviele F�lle werden unter VdN erlassen?Seit es m�glich ist (Anfang 2005) sende ich alle Erkl�rungen in authentifizierter Form zum FA (ein paar Hundert p.a.), es wurde bisher nicht ein Bescheid deshalb unter VdN gestellt und eine sp�tere �nderung ist damit nicht m�glich, da (wie gesagt) keine �nderungsvorschrift greifen k�nnte. Entweder ein Beleg wird zur Bearbeitung angefordert, oder nicht. Wenn der Bescheid bestandskr�ftig ist, ist eben Ende, egal ob per Elster �bermittelt oder in Papierform. Die Frage zur Statistik stellt sich somit nicht. P.S. Habe jetzt gesehen, da� der zitierte Standarttext auch in BY und Th�ringen im Bescheid steht. |
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26.08.2008, 20:54
Beitrag: #7
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Opa schrieb:[...]und eine sp�tere �nderung ist damit nicht m�glich, da (wie gesagt) keine �nderungsvorschrift greifen k�nnte. Entweder ein Beleg wird zur Bearbeitung angefordert, oder nicht. Wenn der Bescheid bestandskr�ftig ist, ist eben Ende, egal ob per Elster �bermittelt oder in Papierform.Schon mal an neue Tatsachen gedacht? Ein nicht vorgelegter Beleg ist schlie�lich dem FA bei der Veranlagung nicht bekannt. Dass normalerweise der Standardarbeitnehmerfall nie mehr angefasst werden wird, steht auf einem anderen Blatt. |
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06.10.2008, 11:07
Beitrag: #8
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
F�r die am Thema Interessierten: Ich habe �ber einige Parlamentarier der Opposition eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema initiiert. Hier der Link zu den Fragen (wobei Fragen 4 sowie 7-11 von mir sind).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/103/1610365.pdf |
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06.10.2008, 16:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2008 16:52 von Petz.)
Beitrag: #9
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Ich mag solche Anfragen nicht.
Da werden dann wieder bundesweit mails an die F� geschickt, in denen diese aufgefordert werden, entsprechende Zahlen zu liefern. Woher soll man diese Zahlen nehmen, wenn diese nie notiert wurden ??? (wahrscheinliche) Antworten zu 8+9: Auch die USt ist eine Selbsterkl�rungssteuer, auch da werden diese Nachteile in Kauf genommen. Die Vorteile �berwiegen, n�mlich Personaleinsparung..... |
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06.10.2008, 16:52
Beitrag: #10
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RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
*muuuaaahhhh* das ist doch das Ziel dieser Anfragen, Blo�stellung! Es geht doch hier nur darum, dass das Verfahrensrecht nicht hinreichend an die Bedingungen von ELSTER angepasst wurde. Beleglose ELSTER-EStE �ffnet dem Beschi� T�r & Tor. Das ist nicht anders als fr�her mit der "Dummensteuer" auf Spekulationsgewinne. Dumm ist der, der nur den Pauschbetrag in Anspruch und nicht einfach Ausgaben dazuspinnt.
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