Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
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20.08.2008, 15:42
Beitrag: #1
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Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Hallo,
bekanntlich gibt es seit 2003 ELSTER und den Belegverzicht. Der Pflichtl muss lediglich die Belege aufbewahren und mit jederzeitiger Nachprüfung rechnen. Gibt es hier offizielle Statistiken, wie oft tatsächlich dann nach Veranlagung (also wenn EStB erlassen) dann doch noch Belege angefordert werden? Ist die Statistik genauso grottenschlecht wie bei Außenprüfungen von Kleinstbetrieben (immerhin nur 1,1% bei 88 Jahren Wahrscheinlichkeit!)? Ideen? der showbee |
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20.08.2008, 16:01
Beitrag: #2
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Zitat: Falls Sie beabsichtigen, gegen diesen Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen oder einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen, sollten Sie die Belege zu Ihrer Steuererklärung, die zu dieser Steuerfestsetzung geführt hat, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfs- bzw. Änderungsverfahrens aufbewahren. Steht diese Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO), sollten die Belege bis zur Aufhebung bzw. bis zum Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung aufbewahrt werden. Belege, die für mehrere Jahre von Bedeutung sind (z.B. ärztliche Atteste), sollten entsprechend länger aufbewahrt werden. Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO oder anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. Soweit der Text im Bescheid. Wenn der Bescheid bestandskräftig ist, kann keine Änderung aufgrund eines fehlenden Beleges erfolgen, dafür fehlt eine Änderungsvorschrift. |
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20.08.2008, 17:14
Beitrag: #3
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
@Opa: ja klar! Das ist ja nicht mein Problem. Die Frage ist nur, werden Steuerfälle von AN mit Elster ohne Beleg tatsächlich später überprüft? Bzw. wieviele Fälle werden unter VdN erlassen?
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20.08.2008, 17:27
Beitrag: #4
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
@ Opa:
Der Text erscheint nur dann im Bescheid, wenn von der Elster-Erklärung abgewichen wurde. @ showbee: Mir ist keine entsprechende Statistik bekannt...... |
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20.08.2008, 17:33
Beitrag: #5
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Hallo,
müsste vielleicht jemand aus der Verwaltung was dazu sagen. Es gibt länderspezifische Prüffelder. Gibt es hier Abweichungen, werden die Belege angefordert. Für BaWü beispielsweise ist eines der häufigsten Gründe für die Beleganforderung eine Auffälligkeit im Bereicht der Vermietungseinkünfte. Mehr Info habe ich dazu auch nicht. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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21.08.2008, 16:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2008 16:05 von Opa.)
Beitrag: #6
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Zitat:Der Text erscheint nur dann im Bescheid, wenn von der Elster-Erklärung abgewichen wurde.Das ist nicht wahr, der Text steht in jedem Bescheid, zumindest hier in SN. Zitat:Die Frage ist nur, werden Steuerfälle von AN mit Elster ohne Beleg tatsächlich später überprüft? Bzw. wieviele Fälle werden unter VdN erlassen?Seit es möglich ist (Anfang 2005) sende ich alle Erklärungen in authentifizierter Form zum FA (ein paar Hundert p.a.), es wurde bisher nicht ein Bescheid deshalb unter VdN gestellt und eine spätere Änderung ist damit nicht möglich, da (wie gesagt) keine Änderungsvorschrift greifen könnte. Entweder ein Beleg wird zur Bearbeitung angefordert, oder nicht. Wenn der Bescheid bestandskräftig ist, ist eben Ende, egal ob per Elster übermittelt oder in Papierform. Die Frage zur Statistik stellt sich somit nicht. P.S. Habe jetzt gesehen, daß der zitierte Standarttext auch in BY und Thüringen im Bescheid steht. |
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26.08.2008, 20:54
Beitrag: #7
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Opa schrieb:[...]und eine spätere Änderung ist damit nicht möglich, da (wie gesagt) keine Änderungsvorschrift greifen könnte. Entweder ein Beleg wird zur Bearbeitung angefordert, oder nicht. Wenn der Bescheid bestandskräftig ist, ist eben Ende, egal ob per Elster übermittelt oder in Papierform.Schon mal an neue Tatsachen gedacht? Ein nicht vorgelegter Beleg ist schließlich dem FA bei der Veranlagung nicht bekannt. Dass normalerweise der Standardarbeitnehmerfall nie mehr angefasst werden wird, steht auf einem anderen Blatt. |
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06.10.2008, 11:07
Beitrag: #8
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Für die am Thema Interessierten: Ich habe über einige Parlamentarier der Opposition eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema initiiert. Hier der Link zu den Fragen (wobei Fragen 4 sowie 7-11 von mir sind).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/103/1610365.pdf |
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06.10.2008, 16:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2008 16:52 von Petz.)
Beitrag: #9
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Ich mag solche Anfragen nicht.
Da werden dann wieder bundesweit mails an die FÄ geschickt, in denen diese aufgefordert werden, entsprechende Zahlen zu liefern. Woher soll man diese Zahlen nehmen, wenn diese nie notiert wurden ??? (wahrscheinliche) Antworten zu 8+9: Auch die USt ist eine Selbsterklärungssteuer, auch da werden diese Nachteile in Kauf genommen. Die Vorteile überwiegen, nämlich Personaleinsparung..... |
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06.10.2008, 16:52
Beitrag: #10
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
*muuuaaahhhh* das ist doch das Ziel dieser Anfragen, Bloßstellung! Es geht doch hier nur darum, dass das Verfahrensrecht nicht hinreichend an die Bedingungen von ELSTER angepasst wurde. Beleglose ELSTER-EStE öffnet dem Beschiß Tür & Tor. Das ist nicht anders als früher mit der "Dummensteuer" auf Spekulationsgewinne. Dumm ist der, der nur den Pauschbetrag in Anspruch und nicht einfach Ausgaben dazuspinnt.
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