Unterhalt
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29.07.2008, 13:35
Beitrag: #1
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Unterhalt
EM zahlt seiner Ex-EF Unterhalt --> Anlage U --> EM übernimmt den steuerl. Nachteil. Soweit klar.
Welche rechtl. Möglichkeit hat der EM, wenn die EF steuermindernde Sachverhalte in ihrer Erklärung nicht angibt bzw. vergisst? |
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29.07.2008, 15:53
Beitrag: #2
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RE: Unterhalt
Seiner Frau nur den Nachteil ersetzen, der ihr dadurch enstanden ist, dass der Unterhalt bei ihr versteuert wurde.
Also muss erst einmal die Steuer berechnet werden, die die Frau bei Angabe sämtlicher steuermindernder Sachverhalte hätte bezahlen müssen und dann die Steuer, die die Frau bei Angabe sämtlicher steuermindernder Sachverhalte und unter Berücksichtigung des bezahlten Unterhaltes hätte bezahlen müssen. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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29.07.2008, 16:10
Beitrag: #3
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RE: Unterhalt
Die Idee hatte ich auch, aber woher soll der Mann die Beträge wissen.
Die Frau ist AN, hat aber bspw. keinerlei WK angegeben. Sie ist behindert, daher keine Kürzung der Entfpsch., haushaltsn. DL (Nebenkosten) wurden nicht angegeben usw. Mir geht es mehr darum, ob es eine rechtl. Möglichkeit gibt die Ehefrau zu Angaben zu zwingen, entweder dem FA oder zumindest dem Mann gegenüber. Der Mann zahlt hier Steuern der EF, die eigentlich geringer wären. Könnte er bspw. (aufgrund dieser fehlenden Angaben) in Zukunft weniger Unterhalt zahlen, bis die Angaben gemacht werden? |
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29.07.2008, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2008 17:39 von Vorwitzig.)
Beitrag: #4
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RE: Unterhalt
Hat der Ehemann die Ehefrau schon einmal darauf angesprochen, dass sie möglicherweise nicht alle steuermindernden Faktoren angegeben hat? Oftmals wissen die Leute gar nicht, was sie alles in Ansatz bringen können.
Ansonsten bleibt dem Ehemann meiner Meinung nach nur der Weg, die Steuerbelastung der Ehefrau unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände zu schätzen und die sich seiner Meinung nach ergebende steuerliche Mehrbelastung zu bezahlen. Den Restbetrag muss die Ehefrau dann einklagen. Im Klageverfahren muss dann geklärt werden, ob die Ehefrau alle Positionen in Abzug gebracht hat. Aber weniger Unterhalt zahlen kann er nicht einfach. Wenn es einen Titel gibt, müßte er schon Vollstreckungsgegenklage erheben. Aber ich sehe keinen Grund für weniger Unterhalt, es sei denn, ihre Angaben bei der Steuer stimmen nicht mit den Angaben bei der Unterhaltsermittlung überein. Was hatte die Ehefrau denn als Belastungen (Werbungskosten, Sonderausgaben) bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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29.07.2008, 17:52
Beitrag: #5
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RE: Unterhalt
Das kann ich nicht sagen. Hab den Fall jetzt erst übernommen. Wollte nur mal wissen, ob es steuerrecht. Möglichkeiten gibt (analog § 90 AO), m.E. eben nicht, so daß die Ex Eheleute sich dann eben zivilrechtl. einigen müssten.
Und das ist dann nicht mehr mein Problem. ![]() |
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