nachtr�gliche Rente
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10.07.2008, 13:43
Beitrag: #1
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nachtr�gliche Rente
Ist eine Rente die 06 beantragt wurde, aber erst 07 gew�hrt und gezahlt wird, ein �nderungsgrund f�r den Bescheid 06? M.E. nach � 11 nicht.
In 06 wurde Kranken bzw. �bergangsgeld bezogen, die Rentennachzahlung in 07 wurde teilweise mit Zahlungen direkt an die KK verrechnet (die allerdings nicht nachvollziehbar sind), so da� der Rentner diese Rentenzahlungen in der bescheinigten H�he in 07 ja gar nicht erhalten hat. Oder ist der Bescheid 06 doch zu �ndern, mit K�rzung der damaligen Lohnersatzleistungen die dem 32b unterlagen?. |
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10.07.2008, 13:48
Beitrag: #2
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RE: nachtr�gliche Rente
In einem �hnlichen Fall wurde wie folgt vom FA behandelt:
1. F�r die Rentenzahlung gilt Zuflussprinzip also Versteuerung in 2007 in voller H�he der Rente 2. Die Lohnersatzleistung wurde in 2006 nachtr�glich berichtigt Ich hatte die Lohnersatzleistungen 2007 auch als "negativen Progressionsvorbehalt" drin, das FA hat aber alles (im Nachhinein meiner Meinung nach richtigerweise) in 2006 berichtigt. Hoffe ich konnte helfen :-) |
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10.07.2008, 13:53
Beitrag: #3
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RE: nachtr�gliche Rente
zu 1. Hier wurde ein Rentenansatz in 06 gemacht, womit ich eben nicht einverstanden bin.
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10.07.2008, 14:05
Beitrag: #4
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RE: nachtr�gliche Rente
bei mir war�s wie gesagt in 2007... habe mir aber auch nicht grosse gedanken �ber die richtigkeit gemacht, da es in 2007 steuerlich "besser gepasst hat"...
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10.07.2008, 16:31
Beitrag: #5
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RE: nachtr�gliche Rente
Opa schrieb:zu 1. Hier wurde ein Rentenansatz in 06 gemacht,??? Es gilt, wie gesagt, uneingeschr�nkt der � 11 EStG, ggfs auch mit negativem Progressionsvorbehalt. |
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10.07.2008, 16:55
Beitrag: #6
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RE: nachtr�gliche Rente
Zitat:???Deswegen schreib ich ja hier. Der Bescheid 2006 wurde ge�ndert und die in 07 gezahlte Rente (Nachzahlung f�r 06) wurde in 06 mit angesetzt. Wie das FA auf die Idee kommt, kann ich eben auch nicht nachvollziehen. |
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10.07.2008, 20:05
Beitrag: #7
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RE: nachtr�gliche Rente
Ich auch nicht.
Eklatanter Bearbeiter-Fehler. Zum einen nicht fit im EStG, zum anderen nicht fit in der AO. tztztz...... |
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11.07.2008, 17:44
Beitrag: #8
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RE: nachtr�gliche Rente
Na, ich glaube der Sachbearbeiter hat einfach das anh�ngige Verfahren BFH X R 34/06 (zur Frage inwieweit Rentenbescheide Grundlagenbescheide f�r die ESt sind) falsch/erweiternd verstanden und will es schon mal vorwegnehmen.
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11.07.2008, 19:49
Beitrag: #9
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RE: nachtr�gliche Rente
Opa schrieb:Wie das FA auf die Idee kommt, kann ich eben auch nicht nachvollziehen.Ich tippe auf R32b Abs. 4 EStR. Passt nur nicht zur Auffassung von Petz, der ja auch die Verwaltungsmeinung vertreten m�sste. |
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12.07.2008, 18:32
Beitrag: #10
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RE: nachtr�gliche Rente
Das ist ja interessant. Damit muss ich mich n�chste Woche mal in Ruhe besch�ftigen. Danke.
Ich hab erstmal Einspruch geschrieben, da ich auch die H�he der angesetzten Rente nicht nachvollziehen konnte. Aber die RL hat ich bisher nie wahrgenommen. Mal sehen, wie die Antwort ausf�llt. |
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