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Arme FÄ oder Nieders. FG schlägt zu Teil II
03.07.2008, 11:29
Beitrag: #1
Arme FÄ oder Nieders. FG schlägt zu Teil II
Hallo,

heute über Haufe gekommen.

Bin gespannt wie die Ämter reagieren werden. Der einfachste Weg wäre doch alle Bescheide unter VdN stellen. Dann liegt der schwarze Peter wieder beim Stpfl. bzw. Berater wegen der Überwachung der Fristigkeit und die Vorläufigkeit löst sich im Nirvana auf.

Gruß T.D.

P.S. habe gerade 7 Einsprüche geschrieben Smile lol

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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03.07.2008, 12:18
Beitrag: #2
RE: Arme FÄ oder Nieders. FG schlägt zu Teil II
tolledeu schrieb:Hallo,

heute über Haufe gekommen.

Bin gespannt wie die Ämter reagieren werden. Der einfachste Weg wäre doch alle Bescheide unter VdN stellen. Dann liegt der schwarze Peter wieder beim Stpfl. bzw. Berater wegen der Überwachung der Fristigkeit und die Vorläufigkeit löst sich im Nirvana auf.

Gruß T.D.

P.S. habe gerade 7 Einsprüche geschrieben Smile lol
Die Ämter reagieren schon lange mit Teileinspruchsentscheidungen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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03.07.2008, 13:50
Beitrag: #3
RE: Arme FÄ oder Nieders. FG schlägt zu Teil II
Hans-Christian schrieb:Die Ämter reagieren schon lange mit Teileinspruchsentscheidungen.

..hmm, also ich habe noch nicht eine Einzige TEE wo die Vorläufigkeitsvermerke für ruhend gestellt wurden. Immer nur wenn der Einspruch "falsch" gestellt wurde, z.B. ... gegen die Nichtabziehbarkeit...etc. Aber das hatten wir ja zur Genüge. In den nächsten Tagen werde ich dann in allen noch offenen bzw. laufenden Fällen eine Ergänzung meines Einspruchs nachschieben. Dann bin ich gepannt ob das FA mit TEE entscheidet.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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