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Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
30.06.2008, 16:10
Beitrag: #1
Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
Hallo Amt?!

Wie sieht ein Lst-Pr�fer folgendes Problem: Bruder wird als einziger Mitarbeiter besch�ftigt. Im Au�endienst. Er darf ein sch�nes Auto auch privat nutzen. Klar.
Wir haben den Fall seit Februar d.J.
Der Vorberater hat die private Nutzung im Lohn nicht ber�cksichtigt.

Wie sieht die Verwaltung das, wenn ich
a) das NICHT korrigiere und dem LSt-Pr�fer zur Entdeckung �brig lasse
bzw.
b) 2007 korrigiere und der ESt-Stelle das mitteile ggf. �nderung des Steuerbescheides beantragen auf Grund neuer Tatsachen (?)
c) in 2008 korrigiere f�r 2007? 2007 ist gegebenenfalls ja bereits veranlagt. Wie soll ich denn das noch korrigieren jetzt? Die Nutzung in 2008 nachversteuern und damit in 2008 den Bruttolohn 'k�nstlich' hochtreiben (und die Progression hinnehmen?)

Ich frage so bl�d, weil wir gerade letzte Woche einen BPler da hatten, der einem Mandanten ein Strafverfahren angeh�ngt hat. Und zwar wegen rund 1.000 Euro verbuchter Zigarretten und Zeitungen die auf den Tankrechnungen mit drauf waren!!! Und weil das eben nach der letzten BP schon bem�ngelt wurde und jetzt einfach so weiter gef�hrt wurde... meiner Meinung nach ne Frechheit, dass die BP ihn jetzt wg. Steuerhinterziehung anzeigt. Vorallem weil das verschulden in diesem Fall eher bei uns, vorallem bei unseren Fibu-Damen, liegt. Die haben das nicht mitbekommen und einfach fr�hlich immer alles weitergebucht wie bisher. Und dass ich beim Abschluss nicht die Tankbelege �berpr�f ist irgendwie auch klar, oder?!

Naja...

Also... das Lohnsteuerproblem? Wie w�rdet ihr das handhaben?!

Danke f�r Eure Hilfe.
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30.06.2008, 16:24
Beitrag: #2
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
Geht es um die LSt-Behandlung bei der Firma oder um die ESt-liche Behandlung beim Bruder?

b) f�llt erst mal aus, weil Du daf�r (noch?) gar keinen Auftrag haben d�rftest, oder?

c) w�re nicht periodengerecht.

Und zu dem Zigaretten-Problem sage ich mal besser nix...

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30.06.2008, 16:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.06.2008 16:30 von frankts.)
Beitrag: #3
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
Ich w�rde von mir aus in diesem Fall die L�sung b (Mitteilung an die Lohnsteuerstelle, die geben es dann schon weiter) durchziehen und die evtl. die Berichtigung der Sozialversicherung gleich dranh�ngen. Es ist m.E. die optisch beste L�sung gegen�ber dem Mandanten. So nach dem Motto: Ich wasche meine H�nde in Unschuld, aber der alte Fehler muss beseitigt werden. Denn ob der Mandant anl��lich eine Lohnsteuerpr�fung alten und neuen Berater unterscheidet habe ich aus Erfahrungen Zweifel.
Ist nat�rlich auch vom rechtlichen her die sauberste L�sung.
frankts
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30.06.2008, 17:04
Beitrag: #4
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
Ich lasse soetwas meist vom Mandanten entscheiden (m�gl. schriftlich).
Den Sachverhalt erkl�ren: "Ich mache es ab jetzt richtig: so und so." bzw. "Soll ich es f�r die Vergangenheit korrigieren (wie Selbstanzeige), oder wollen Sie das Risiko eingehen?"
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30.06.2008, 17:07
Beitrag: #5
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
@Opa: Das ist der Grund, warum ich oben schrieb, dass f�r eigenm�chtige Berichtigungen von alten Jahren und �nderunsgantr�gen an das Veranlagungs-FA noch der Auftrag fehlt.Cool
Ich entscheide sowas nicht selber. Das darf der Mandant selber entscheiden, wenn ich ihm erkl�rt habe, worum es geht und was die Konsequenzen sein k�nnen.

Gru�, die Catja

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30.06.2008, 18:12
Beitrag: #6
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
Stimmt. Hatte ich verkehrt aufgefasst.
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30.06.2008, 18:17
Beitrag: #7
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
Wenn 2007 schon veranlagt ist, einfach kleinen Brief ans FA, der Bescheid wird dann nach � 173 Nr. 1 AO ge�ndert.

Wenn 2007 noch nicht abgegeben wurde, Betrag als 2. Bruttoarbeitslohn oder in Zeile 20 Anlage N eintragen, mit kleinem Erl�uterungsschreiben.

Es sei denn, der Mandant bevorzugt L�sung a) .......

Zitat:meiner Meinung nach ne Frechheit, dass die BP ihn jetzt wg. Steuerhinterziehung anzeigt. Vorallem weil das verschulden in diesem Fall eher bei uns, vorallem bei unseren Fibu-Damen, liegt
Das Verschulden des Vertreters ist dem Stpfl. zuzurechnen.
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30.06.2008, 18:22
Beitrag: #8
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
... und bei 250 P�ckchen Zigaretten ist m.E. auch nix mehr mit "Versehen bei der Buchhaltung" drin. Da kann ich den Pr�fer schon verstehen.

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01.07.2008, 09:55
Beitrag: #9
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
Catja schrieb:... und bei 250 P�ckchen Zigaretten ist m.E. auch nix mehr mit "Versehen bei der Buchhaltung" drin. Da kann ich den Pr�fer schon verstehen.

*lol*
Ja, ist schon grobes Schlampen. Ich gebs zu.
Aber Steuerstraftat? Bei jemandem, der gut und gerne jedes Jahr 150.000 Euro Steuer abdr�ckt... find ich hart! Haben die auf der StraBu sonst nichts zum tun? Keine 'grossen' Fische im Teich?
Einfach in der BP nachversteuern lassen reicht m.E. bei so nem Fall... Umsatz von �ber ner Mille und der Pr�fer findet 1.000 Euro falsch verbuchte Zigarretten und das ist alles... und dann Strafsache draus machen?! Denke schon das das �berzogen ist. Manchmal muss man auch Gnade vor Recht ergehen lassen. Sonst muss man sich auch nicht �ber die Steuerunmut der B�rger wundern!
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01.07.2008, 10:21
Beitrag: #10
RE: Lohnsteuer Kfz-Nutzung f�r 2007 nachversteuern?
Das sehe ich nicht so.
Nachdem diese Position wohl bereits in einer fr�heren Pr�fung Grund zur Beanstandung gegeben hatte, sieht es doch f�r den Pr�fer arg nach Vorsatz aus und ich kann ihn da verstehen.

Das Gesetz ist bzgl. Steuerhinterziehung da eindeutig: "... nicht, nicht in voller H�he oder nicht rechtzeitig..."...

Gru�, die Catja

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