Stammkapital Ausweis
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19.06.2008, 09:18
Beitrag: #11
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RE: Stammkapital Ausweis
Da werfe ich dann noch die Frage in den Raum, ob die bisherigen Jahresabschlüsse wg. Verstoß gegen § 283 HGB nicht sämtlich nichtig waren und daher zwingend eine Rückwärtsberichtigung der alten JAe erfolgen muß?
Gruß towel day |
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23.06.2008, 11:18
Beitrag: #12
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RE: Stammkapital Ausweis
towel day schrieb:Da werfe ich dann noch die Frage in den Raum, ob die bisherigen Jahresabschlüsse wg. Verstoß gegen § 283 HGB nicht sämtlich nichtig waren und daher zwingend eine Rückwärtsberichtigung der alten JAe erfolgen muß? Ja, der Gedanke kam mir auch schon. Bin schon am arbeiten (Überzeugungsarbeit). Da kommen ja noch einmal ein paar Summen zusammen. Das möchte der Mandant natürlich nicht bezahlen. Und gerade nach einem Beraterwechsel ist der Mandant ja eher misstrauisch ob nicht nur Geldverdienen angesagt ist. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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25.06.2008, 09:03
Beitrag: #13
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RE: Stammkapital Ausweis
Ehrlich gesagt, war meine Frage eher akademisch. In der Praxis würde ich sicher nicht alle Bilanzen berichtigen. Ggf. die von 2006 und neu offenlegen. Das kann zwar problematisch sein, weil die Vorjahreszahlen aus einem nichtigen JA stammen (wenn er es denn ist), aber wenn man das im Anhang kurz erläutert (man muß ja nicht schreiben, dass man den Vorjahres-JA für nichtig hält), wen soll das jucken? Und ab 2007 stimmt`s dann wieder.
Wenn der Mandant sauer auf seinen Ex-StB ist, könnte er ihm hier aber womöglich ein paar Kosten reinwürgen. Davon würde ich aber nix halten. Gruß towel day |
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25.06.2008, 09:33
Beitrag: #14
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RE: Stammkapital Ausweis
towel day schrieb:Ehrlich gesagt, war meine Frage eher akademisch. In der Praxis würde ich sicher nicht alle Bilanzen berichtigen. Ggf. die von 2006 und neu offenlegen. Das kann zwar problematisch sein, weil die Vorjahreszahlen aus einem nichtigen JA stammen (wenn er es denn ist), aber wenn man das im Anhang kurz erläutert (man muß ja nicht schreiben, dass man den Vorjahres-JA für nichtig hält), wen soll das jucken? Und ab 2007 stimmt`s dann wieder. Na, ja das Problem taucht an einer ganz anderen Stelle auf. Es handelt sich um ein (größeres) Autohaus mit Haupthändlerstatus. Der Hersteller hat alle Haupthändler verpflichtet ab 01.01.04 ein Stammkapital von mindestens 75.000,- EUR auszuweisen ansonsten gibt es keine Zusammenarbeit. Wenn die jetzt die Bilanz 2007 bekommen bin ich gepannt was passiert. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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25.06.2008, 09:44
Beitrag: #15
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RE: Stammkapital Ausweis
tolledeu schrieb:Wenn die jetzt die Bilanz 2007 bekommen bin ich gepannt was passiert.Angenommen, die Gesellschafter zahlen die Beträge wieder ein. Dann bittet man den Notar(nachfolger) nachdrücklich, doch endlich die HR-Anmeldung abzuschicken. Gleichzeitig kassiert man den (nie getroffenen) Rückzahlungsbeschluß. Und läßt das Stammkapital in der Bilanz 2007 so wie es ist. Dann wäre der EK-Ausweis zum 31.12.2007 zwar immer noch falsch. Aber über all das würde sich doch recht schnell der Mantel des Schweigens senken... Ich würde die Bilanz so aber nicht aufstellen, bevor das Geld nicht auf dem Kto. der GmbH eingegangen und die HR-Anmeldung erfolgt ist. Andererseits denke ich, dass man auch eine richtige Bilanz 2007 dem Hersteller schon verkaufen kann. Kann man im Bilanzbericht ja ausführlich erläutern. Wichtig wäre m.E., dass die Gesellschafter bis zur Feststellung der Bilanz 2007 die Kapitalerhöhung in 2008 wirksam auf den Weg gebracht haben. Gruß towel day |
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