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Stammkapital Ausweis
19.06.2008, 09:18
Beitrag: #11
RE: Stammkapital Ausweis
Da werfe ich dann noch die Frage in den Raum, ob die bisherigen Jahresabschl�sse wg. Versto� gegen � 283 HGB nicht s�mtlich nichtig waren und daher zwingend eine R�ckw�rtsberichtigung der alten JAe erfolgen mu�?

Gru�

towel day
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23.06.2008, 11:18
Beitrag: #12
RE: Stammkapital Ausweis
towel day schrieb:Da werfe ich dann noch die Frage in den Raum, ob die bisherigen Jahresabschl�sse wg. Versto� gegen � 283 HGB nicht s�mtlich nichtig waren und daher zwingend eine R�ckw�rtsberichtigung der alten JAe erfolgen mu�?

Ja, der Gedanke kam mir auch schon. Bin schon am arbeiten (�berzeugungsarbeit). Da kommen ja noch einmal ein paar Summen zusammen. Das m�chte der Mandant nat�rlich nicht bezahlen. Und gerade nach einem Beraterwechsel ist der Mandant ja eher misstrauisch ob nicht nur Geldverdienen angesagt ist.

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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25.06.2008, 09:03
Beitrag: #13
RE: Stammkapital Ausweis
Ehrlich gesagt, war meine Frage eher akademisch. In der Praxis w�rde ich sicher nicht alle Bilanzen berichtigen. Ggf. die von 2006 und neu offenlegen. Das kann zwar problematisch sein, weil die Vorjahreszahlen aus einem nichtigen JA stammen (wenn er es denn ist), aber wenn man das im Anhang kurz erl�utert (man mu� ja nicht schreiben, dass man den Vorjahres-JA f�r nichtig h�lt), wen soll das jucken? Und ab 2007 stimmt`s dann wieder.

Wenn der Mandant sauer auf seinen Ex-StB ist, k�nnte er ihm hier aber wom�glich ein paar Kosten reinw�rgen. Davon w�rde ich aber nix halten.

Gru�

towel day
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25.06.2008, 09:33
Beitrag: #14
RE: Stammkapital Ausweis
towel day schrieb:Ehrlich gesagt, war meine Frage eher akademisch. In der Praxis w�rde ich sicher nicht alle Bilanzen berichtigen. Ggf. die von 2006 und neu offenlegen. Das kann zwar problematisch sein, weil die Vorjahreszahlen aus einem nichtigen JA stammen (wenn er es denn ist), aber wenn man das im Anhang kurz erl�utert (man mu� ja nicht schreiben, dass man den Vorjahres-JA f�r nichtig h�lt), wen soll das jucken? Und ab 2007 stimmt`s dann wieder.

Wenn der Mandant sauer auf seinen Ex-StB ist, k�nnte er ihm hier aber wom�glich ein paar Kosten reinw�rgen. Davon w�rde ich aber nix halten.

Na, ja das Problem taucht an einer ganz anderen Stelle auf. Es handelt sich um ein (gr��eres) Autohaus mit Haupth�ndlerstatus. Der Hersteller hat alle Haupth�ndler verpflichtet ab 01.01.04 ein Stammkapital von mindestens 75.000,- EUR auszuweisen ansonsten gibt es keine Zusammenarbeit. Wenn die jetzt die Bilanz 2007 bekommen bin ich gepannt was passiert.

Gru� T.D.

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Baron Rothschild
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25.06.2008, 09:44
Beitrag: #15
RE: Stammkapital Ausweis
tolledeu schrieb:Wenn die jetzt die Bilanz 2007 bekommen bin ich gepannt was passiert.
Angenommen, die Gesellschafter zahlen die Betr�ge wieder ein. Dann bittet man den Notar(nachfolger) nachdr�cklich, doch endlich die HR-Anmeldung abzuschicken. Gleichzeitig kassiert man den (nie getroffenen) R�ckzahlungsbeschlu�. Und l��t das Stammkapital in der Bilanz 2007 so wie es ist. Dann w�re der EK-Ausweis zum 31.12.2007 zwar immer noch falsch. Aber �ber all das w�rde sich doch recht schnell der Mantel des Schweigens senken...

Ich w�rde die Bilanz so aber nicht aufstellen, bevor das Geld nicht auf dem Kto. der GmbH eingegangen und die HR-Anmeldung erfolgt ist.

Andererseits denke ich, dass man auch eine richtige Bilanz 2007 dem Hersteller schon verkaufen kann. Kann man im Bilanzbericht ja ausf�hrlich erl�utern. Wichtig w�re m.E., dass die Gesellschafter bis zur Feststellung der Bilanz 2007 die Kapitalerh�hung in 2008 wirksam auf den Weg gebracht haben.

Gru�

towel day
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