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Anlage AV
04.06.2008, 15:02
Beitrag: #1
Anlage AV
Mandant reicht mir jetzt eine Bescheinigung n. 10a (Riester) f�r 2006 nach. Pech gehabt, Bescheid 06 ist bestandskr�ftig und die Bescheinigung ja keine neue Tatsache o.�. (im Gegensatz zu VL). Aber ich reiche die Bescheinigung mit der Erkl�rung 07 mit ein.

Jetzt ruft mich das FA an, sie w�rden doch den Bescheid 06 �ndern (hab ich nix dagegen) br�uchten nur die Anlage AV 06. Auf meinen Einwand, da� da ja nur das Brutto 05 und eine 1 draufsteht, meinte sie, sie d�rften nicht das Brutto des Vorjahres von sich aus, aus dem Bescheid 05 �bernehmen. ??? Trauen sie mir eher, als ihren eigenen Bescheiden?
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04.06.2008, 16:05
Beitrag: #2
RE: Anlage AV
Nunja, in der AV sind "beitragspflichtige Einnahmen iSd SGB VI" (� 86 I S. 1 Nr. 1) aufgef�hrt und nicht die Einnahmen nach �� 19, 2, 8 EStG. Das kann schon mal unterschiedlich sein. Mir f�llt nur eben kein griffiges Bsp. ein.
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04.06.2008, 16:41
Beitrag: #3
RE: Anlage AV
Ah ja. RV-Brutto >< Steuer-Brutto

Aber warum �ndern sie es �berhaupt, gibts da neue RL?
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04.06.2008, 18:12
Beitrag: #4
RE: Anlage AV
wie sagte good old Rudi C.: lass disch �berraschen, werden tr�ume war, werden tr�ume wirklischkeit ...
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04.06.2008, 21:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2008 22:17 von Petz.)
Beitrag: #5
RE: Anlage AV
Opa schrieb:Aber warum �ndern sie es �berhaupt, gibts da neue RL?

Bei uns gibt es eine interne Anweisung, da gerade im Erstjahr kaum ein Stpfl wusste, dass man die Anbieter-Bescheinigung f�r die Steuererkl�rung braucht.

Wobei wir dann aber oftmals auf die AV verzichten, das Vorjahresbrutto ist ja bis auf wenige Ausnahmen gespeichert.

Und die Differenz zwischen RV-brutto und Steuerbrutto macht den Kohl nicht fett......
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05.06.2008, 09:07
Beitrag: #6
RE: Anlage AV
Erstjahr? Riester-rente gibt es seit 2002, aber nat�rlich laufen nicht alle Vertr�ge seit damals. Werde ich also weiterhin versp�tete Bescheinigungen nachreichen, in der Hoffnung auf den guten Willen. ;-)
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16.09.2008, 15:44
Beitrag: #7
RE: Anlage AV
Und jetzt ist der "gute Wille" abhanden gekommen. Hab wieder eine Bescheinigung nach dem Bescheid nachgereicht --> abgelehnt.

Hat einer einen Tip? Gibt es eine bundesweite Anweisung diese Riester-Betr�ge nachtr�glich anzuerkennen? Sonst hab ich rechtl. wohl keine Chance. Einmal wird der Bescheid ge�ndert, beim n�chsten mal nicht. Sch...
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16.09.2008, 16:14
Beitrag: #8
RE: Anlage AV
Ich hab normalerweise mit den Anlagen AV nicht so viel zu tun. Aber ich dachte eigentlich, dass die Bescheinigung des Anbieters einen Grundlagenbescheid f�r die Einkommensteuer darstellt und bei Nachreichung eine �nderung nach � 175 AO m�glich w�re.

Wenn ich Zeit hab, schau ich das aber mal genau nach. Kann hier auch v�llig daneben liegen.
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16.09.2008, 22:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2008 22:57 von Buchi.)
Beitrag: #9
RE: Anlage AV
Opa schrieb:Mandant reicht mir jetzt eine Bescheinigung n. 10a (Riester) f�r 2006 nach. Pech gehabt, Bescheid 06 ist bestandskr�ftig und die Bescheinigung ja keine neue Tatsache o.�. (im Gegensatz zu VL).

Hallo Opa,

wieso ist die VL-Bescheinigung eine neue Tatsache? Wo liegt der Unterschied zur Bescheinigung nach � 10a EStG?

Anders ausgedr�ckt: Beides sind ja neue Tatsachen f�r das FA, nur wieso sollte bei VL den Steuerpflichtigen kein Verschulden am nachtr�glichen Bekanntwerden treffen und bei der Riester-Bescheinigung schon?

Gru�
Buchi
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17.09.2008, 08:14
Beitrag: #10
RE: Anlage AV
Buchi schrieb:wieso ist die VL-Bescheinigung eine neue Tatsache? Wo liegt der Unterschied zur Bescheinigung nach � 10a EStG?

Anders ausgedr�ckt: Beides sind ja neue Tatsachen f�r das FA, nur wieso sollte bei VL den Steuerpflichtigen kein Verschulden am nachtr�glichen Bekanntwerden treffen und bei der Riester-Bescheinigung schon?

Gru�
Buchi

Hallo,

die Anlage VL stellt in meinen Augen keine neue Tatsache dar auf Grund derer das FA einen Bescheid �ndern m�sste.

Die Arbeitnehmersparzulage kann aber vielmehr separat beantragt werden - siehe Ankreuzk�stchen aif dem Mantelbogen, so dass das nachreichen hierbei meist von den FA
als Grund einer �nderung zugunsten (Festsetzung An-Sparzulage) gewertet wird. Einige Bearbeiter erstellen dann lieber einen ge�nderten Bescheid, als eine separate Festsetzung zu veranlassen - sind ja schon alle Daten im PC und es m�ssen nur die Kennziffern f�r die �nderungsgrundlage und die Anlage VL eingetippert werden.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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