Auszahlung Versorgungswerk Arzt
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17.05.2008, 22:26
Beitrag: #1
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Sorry, ich stehe auf dem Schlauch.
Wo finde ich, wie es einkommensteuerlich behandelt wird, wenn ein Arzt sich vorzeitig Beträge vom Versorgungswerk auszahlen lässt? Vielen Dank Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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17.05.2008, 22:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2008 22:56 von Petz.)
Beitrag: #2
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RE: Auszahlung Versorgungswerk Arzt
Da könnten m.E. die Rz 96 - 99 des BMF-Schreibens vom 30.01.08 (BStBl I, 429) zutreffen.
Bin mir aber auch nicht sicher.... ![]() |
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18.05.2008, 19:40
Beitrag: #3
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RE: Auszahlung Versorgungswerk Arzt
Vielen Dank, das schaue ich mir mal an
![]() Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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