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# 4: Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
18.03.2008, 16:49
Beitrag: #1
# 4: Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
FG Baden-Württemberg (Az. 1 K 46/07)

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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08.04.2008, 11:14
Beitrag: #2
RE: # 4: Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
HuhuSmile

Ich habe da noch was im Hinterkopf, dass da ein Anwalt aus München noch eine andere Klage laufen hat....

Ich such schon die ganze Zeit und finde die nicht.. ..da soll es darum gehen, das der eine ordnungsgemäße Rechnung für die VA mit gesondert ausgewiesener USt haben will.:-)

hat von euch da zufällig jemand nen AZ parat, oder bin ich da auf dem Holzweg???

Ich meine, dass ich das von nem richter am Nds. FG bei einer Seminarreihe gehört hab.

Gruß, Jive
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09.08.2008, 07:46
Beitrag: #3
RE: # 4: Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
FG Baden-Württemberg hats bis zum BFH geschafft: Aktenzeichen dort: VIII R 22/08

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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29.10.2009, 10:54
Beitrag: #4
Sad Über Gebühren für verbindliche Auskunft
... ist weiterhin nicht entschieden:

http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse...9.2009.pdf
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29.10.2009, 11:06
Beitrag: #5
RE: Über Gebühren für verbindliche Auskunft
dazu auch

RA Dirk Beyer
http://steuerrecht-steuerstrafrecht.blog...liche.html

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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31.10.2009, 13:32
Beitrag: #6
RE: # 4: Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
Die mit dem JStG 2007 eingeführte Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte soll auf "wesentliche und aufwendige Fälle" beschränkt werden

gefunden in DStR 44/2009 S. VII unter Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP - Maßnahme zur Vereinfachung der Steuererhebung
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