Kleinbetragsverordnung
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09.03.2008, 12:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.03.2008 12:45 von Petz.)
Beitrag: #11
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RE: Kleinbetragsverordnung
Die KBV gilt doch nur für Steuernachzahlungen, nicht bei Erstattungen.
Das hatte zaunkönig doch schon geschrieben. Für noch geringere Beträge gilt dieses BMF-Schreiben: http://www.das-grundeigentum.de/ge-03.02-f.php3?id=12 |
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09.03.2008, 14:05
Beitrag: #12
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RE: Kleinbetragsverordnung
Petz schrieb:Die KBV gilt doch nur für Steuernachzahlungen, nicht bei Erstattungen. Ich hat in meinem vorigen Beitrag bereits vermut, dass zaunkönig eine alte Ausgabe der AO hat. In meiner aktuellen wird nämlich nicht mehr zwischen Steuernachzahlung und Erstattung unterschieden, sonder schlicht und ergreifend auf auf die KBV verwiesen. Damit gilt diese nämlich für beide Varianten. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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09.03.2008, 14:09
Beitrag: #13
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RE: Kleinbetragsverordnung
Kiharu schrieb:...eine alte Ausgabe der AO hat. Ich auch.... (schäm) Hier die aktuelle Version der KBV: http://bundesrecht.juris.de/kbv_2002/__1.html |
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10.03.2008, 11:15
Beitrag: #14
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RE: Kleinbetragsverordnung
Hallo,
Zitat:Ich hat in meinem vorigen Beitrag bereits vermut, dass zaunkönig eine alte Ausgabe der AO hat Der zaunkönig hat gar keine AO. Wenn kein Zugriff auf das www besteht, dann macht der zaunkönig das aus seinen alten Erinnerungen und Aufzeichnungen. Ich nehme aber den Hinweis auf die neue KBV gerne auf und ersetze alte Erinnerungen durch neue Erfahrungen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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10.03.2008, 11:55
Beitrag: #15
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RE: Kleinbetragsverordnung
Dann stelle ich mal eine Behauptung auf: Das FA macht in jedem Bescheid einen kleinen Fehler, der im Schnitt nur 5,- steuerl. Auswirkung hat. Nachträgliche Änderung durch Einspruch kann (durch die KBV) nicht erfolgen --> netter Nebenverdienst des Staates.
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14.03.2008, 18:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2008 18:48 von Kiharu.)
Beitrag: #16
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RE: Kleinbetragsverordnung
Ach Opa, wir sind nicht so böse, wie alle denken
Und sind nicht auch die Fehler zugunsten bei deiner These zu berücksichtigen? Aber Spass beiseite. War neulich bei Gericht und ein Richterin und ich haben uns gemeinsam unser Leid geklagt. Sie erzählte mir von einem Fall, bei dem der Fehler noch nicht einmal einen Tabellensprung ausmacht. Der Kläger besteht aber auf ein Urteil in der Sache. Da siehst du mal, man kommt bis zum Gericht ohne steuerliche Auswirkung. Nun weisss ich aber auch, warum meine Klagen immer drei Jahre bei Gericht rumschmoren. Wenn sich Richter schon mit sowas auseinandersetzen müssen, muss ich natürlich warten Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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17.03.2008, 10:51
Beitrag: #17
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RE: Kleinbetragsverordnung
Es gibt auch außersteuerliche Sachverhalte (EigZul, Kindergeld usw.), die eine Klage rechtfertigen können, und wo es um mehr als 10,- geht.
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17.03.2008, 20:32
Beitrag: #18
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RE: Kleinbetragsverordnung
Dafür habe ich vollstes Verständnis. Aber dann ist es Sache der Kläger, dies entsprechend zu begründen. Sofern solche Umstände vorliegen, sehe ich vollstes Rechtschutzbedürfnis.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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