Kassenbuchfehler, das leidige Thema
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08.04.2015, 09:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2015 09:10 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #1
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Kassenbuchfehler, das leidige Thema
Hallo zusammen,
ich wollte mal die Praktiker fragen, wie Ihr mit Fehlern im Kassenbuch umgeht. Wir erhalten die Kassenbücher nun von fast allen Mandanten in festgeschriebener, unveränderlicher Form (meist in Unternehmen Online gepflegt). Nun ist es ja so, dass immer wieder Fehleingaben passieren. Ein EC-Schnitt wird mit 445,00 EUR statt 45,00 EUR eingegeben usw.. Damit ich nun auf dem Geldtransitkonto EC-Schnitt die richtigen Zahlen habe buche ich die Differenz gegen ungeklärte Posten und rühre den Kassenbestand nicht an. Dieser ist verständlicherweise falsch. Ich habe in den letzten 4 Jahren nur einen einzigen Mandanten betreut, der weniger als 1,00 Fehler im Schnitt pro Monat einstreut. Meist liegt die Quote bei 2-3 (bei 200 Zeilen). Ich gebe nun (aufgrund der Buchhaltungsverzögerung meist 1 Monat später) einen Hinweis an unseren Mandanten, dass er eine Korrekturbuchung mit aktuellem Datum in der Kasse veranlassen muss, damit der Bestand wieder korrekt ist. Ist das übliche handhabe? Wie macht Ihr das? Wie geht das Finanzamt damit um? Viele Grüße aus dem noch kalten Süden Der Winter ist bald überstanden |
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13.04.2015, 12:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.04.2015 12:24 von Buchi.)
Beitrag: #2
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RE: Kassenbuchfehler, das leidige Thema
(08.04.2015 09:08)Oliver Thomas schrieb: Ein EC-Schnitt wird mit 445,00 EUR statt 45,00 EUR eingegeben usw.. Ein Prüfer könnte dann natürlich fragen: "Wieso ist das beim Zählen nicht aufgefallen?" Mich hat das bisher noch kein Prüfer gefragt. Bin aber noch nicht so lange Steuerberater. Berechtigt wäre die Frage aber schon. Ich hoffe ich bringe da jetzt niemanden auf Ideen Gruß Buchi Edit: Ich sehe gerade, dass es im Beispiel um einen EC-Beleg geht. Aber das passiert ja auch öfters mal bei Tankrechnungen usw. |
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13.04.2015, 18:25
Beitrag: #3
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Kassenbuchfehler, das leidige Thema
Die Frage ist, wie oft ein Kassensturz gemacht werden muss; klar ist, dass das KB täglich kassensturzfähig sein muss. Eigentlich müsste es dem Stpfl selbst auffallen, wenn er in der Börse 500,--€ hat, aber das Kassenbuch nur 50€ auswirft. Spätestens, wenn das mehrfach im Jahr vorkommt, könnte man der Auffassung sein, dass entweder nie ein Kassensturz gemacht wurde oder aber die KB Bestände ohnehin nur fiktiv sind und Differenzen deshalb nicht auffallen.
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13.04.2015, 22:03
Beitrag: #4
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AW: RE: Kassenbuchfehler, das leidige Thema
(13.04.2015 12:22)Buchi schrieb: Ich hoffe ich bringe da jetzt niemanden auf IdeenWerde das mal in der nächsten Prüferbesprechung thematisieren! Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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14.04.2015, 09:11
Beitrag: #5
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Kassenbuchfehler, das leidige Thema
Pfui!
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15.04.2015, 09:38
Beitrag: #6
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RE: AW: Kassenbuchfehler, das leidige Thema | |||
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