Werbungskosten
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17.02.2008, 17:01
Beitrag: #1
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Werbungskosten
Dieser Thread hat mich auf eine komische Idee gebracht.
Der TE hat den AG gewechselt, und musste daher Beitr�ge zu einer betrieblichen Altersvorsorge nachversteuern. Diese Steuerbelastung will er nun als WK ansetzen. Im ersten Moment ist mir in den Kopf geschossen. N�, wieso auch? Aber ist die Frage so abw�gig? Wenn er den AG gewechselt hat, weil er beim neuen AG mehr verdient, passen die Kosten doch in die Definition Werbungskosten (Kosten zur Erwerbung, Sicherung, und Erhaltung von Einnahmen). ----------------- LG Clematis |
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18.02.2008, 09:00
Beitrag: #2
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RE: Werbungskosten
� 12 EStG:
Soweit in den �� (...) 7 bis 9, (...) nichts anderes bestimmt ist, d�rfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Eink�nfte abgezogen werden (...) 3. die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern (...) |
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18.02.2008, 09:48
Beitrag: #3
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RE: Werbungskosten
Dem schlie�e ich mich an.
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