Dauerrechnung für Buchführung
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04.09.2014, 16:59
Beitrag: #11
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RE: Dauerrechnung für Buchführung | |||
04.09.2014, 20:04
Beitrag: #12
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RE: Dauerrechnung für Buchführung
Nö, die steht ja auf der Honorarvereinbarung, aufgrund derer ich abbuche.
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04.09.2014, 20:23
Beitrag: #13
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RE: Dauerrechnung für Buchführung
In unserer Kanzlei werden für die Fibu Dauerrechnungen geschrieben (nicht von mir, hab mit RE-Stellung nichts zu tun).
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05.09.2014, 11:36
Beitrag: #14
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RE: Dauerrechnung für Buchführung
Mm, bei mir läuft es so, keine Leistung , keine Rechnung. Wenn ich die Fibu für das II. Quartal 2014 erst im September bekomme und auch erst im September buchen kann, gibt es die Rechnung auch erst im September für April, Mai, Juni.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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05.09.2014, 12:41
Beitrag: #15
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Dauerrechnung für Buchführung
Bei mir auch so. Jedes Monat eine Rechnung nach getaner Arbeit.
----------------- LG Clematis |
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05.09.2014, 17:56
Beitrag: #16
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RE: Dauerrechnung für Buchführung
Dito !
"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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