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Dauerrechnung für Buchführung
02.09.2014, 18:06
Beitrag: #1
Dauerrechnung für Buchführung
Hallo,

ich habe jetzt schon 2 Meinungen zu diesem Thema (Steuerberaterkammer und eine Kollegin) und kann aber die Lösung nicht so recht akzeptieren.

Wenn ich bei meinen Mandanten eine monatliche Pauschale für die Buchführung in Rechnung stelle. Kann ich dafür am Anfang des Jahres für den Zeitraum 1.1.-31.12. eine Dauerrechnung stellen?

Ich bin der Meinung das es geht. Beide Gegenmeinungen konnten mir aber keine Begründung liefern.

Was sagt Ihr denn dazu?

Gruß Buchi
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03.09.2014, 08:44
Beitrag: #2
RE: Dauerrechnung für Buchführung
Hallo,
umsatzsteuerlich ist dies in A 14.5 Abs. 17 UStAE geregelt, oder worum geht es?
Was sagt denn die Kammer?
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03.09.2014, 09:03
Beitrag: #3
RE: Dauerrechnung für Buchführung
Ich glaube auch, dass es nicht geht. Für mich fehlt das notwendige Dauerschuldverhältnis. Der Mandant kann von jetzt auf gleich das Mandat aufkündigen.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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03.09.2014, 14:59
Beitrag: #4
RE: Dauerrechnung für Buchführung
(03.09.2014 08:44)Eisvogel schrieb:  umsatzsteuerlich ist dies in A 14.5 Abs. 17 UStAE geregelt

Danke hierfür! Da steht ja eigentlich schon, dass es geht.

Ich muss also darauf achten, dass in der Dauerrechnung der Zeitraum der (monatlichen) Leistungen angegeben ist.

Mir schwebt vor:

Dauerrechnung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2015

und dann die Position:

Pauschale für die Finanzbuchhaltung (monatlich) 2,47 €

In A 14.5 Abs. 17 S. 1 UStAE steht ja nur was von einem Vertrag. Zum Dauerschuldverhältnis steht nur was in Satz 2.

Schreibt Ihr eine Buchführungsrechnung für jeden Monat und jeden Fibu-Mandanten?

Gruß Buchi
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04.09.2014, 07:46
Beitrag: #5
RE: Dauerrechnung für Buchführung
(03.09.2014 14:59)Buchi schrieb:  Schreibt Ihr eine Buchführungsrechnung für jeden Monat und jeden Fibu-Mandanten?

Ja, ich schreibe jeden Monat an jeden Mandanten eine Buchführungs-Rechnung, die ich mit den Lohnarbeiten zusammenfasse. Finde den Aufwand überschaubar.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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04.09.2014, 08:11
Beitrag: #6
RE: Dauerrechnung für Buchführung
(04.09.2014 07:46)Lemgun schrieb:  Ja, ich schreibe jeden Monat an jeden Mandanten eine Buchführungs-Rechnung, die ich mit den Lohnarbeiten zusammenfasse. Finde den Aufwand überschaubar.
halte ich auch so, bei einigen Mandanten alle 2 Monate
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04.09.2014, 10:27
Beitrag: #7
RE: Dauerrechnung für Buchführung
Wir schreiben auch jeden Monat eine Rechnung, ist zwar irgendwie auch doof, auf der anderen Seite verwaltungstechnisch einfacher, da mit der neuen Rechnung der Lastschrifteinzug angestoßen wird, das müsste ich bei Dauerrechnungen dann anders machen.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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04.09.2014, 13:39
Beitrag: #8
RE: Dauerrechnung für Buchführung
Ich halte es für nicht möglich. In A 14.5 Abs. 17 steht ja nur wie die Rng. auszusehen hat wenn sie zulässig ist. Über die Zulässigkeit finde ich dort keine konkrete Aussage. Mir fehlt wie gesagt das Dauerschuldverhältnis. Was machst Du wenn im Juli gekündigt wird bzw. der Mandant erkrankt und bringt seine Unterlagen im Oktober für Juni, was ist mit dem Leistungszeitraum, der haut dann nicht hin somit ist die Rechnung falsch.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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04.09.2014, 14:46
Beitrag: #9
RE: Dauerrechnung für Buchführung
Wir schreiben auch jeden Monat eine Rechnung .....

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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04.09.2014, 16:26
Beitrag: #10
RE: Dauerrechnung für Buchführung
Ich buch monatlich Buchführung und Lohn ab - Rechnungen zu schreiben ist mir zu aufwendig. Auf der Abbuchung steht dann
Buchhaltung August 2014 W €, Lohn X €, Auslagen Y €, USt Z €

Ich seh das als Rechnung, meine Mandanten auch und bisher hat auch noch kein Betriebsprüfer nach Extra-Rechnungen gefragt.

Ihr verlangt doch auch von der Bank keine "Rechnung", wenn diese die monatlichen Gebühren + USt belastet, oder?
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