Offenlegung
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24.01.2008, 16:28
Beitrag: #1
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Offenlegung
Hat jemand schon etwas dazu gelesen, wie die Sanktionen aussehen, wenn die veröffentliche Bilanz nicht dem Aufbau nach dem HGB entspricht? Konkret sollen und wollen wir ohne Vorjahr veröffentlichen, da der Kontenrahmen gewechselt wurde. Wir könnten so die Zeit zur Aufbereitung der Zahlen inkl. Vorjahr sparen, das das Programm es in diesem Fall nicht kann.
Ich glaube, dass uns das Gesetz dazu keinen Spielraum läßt. Gruß frankts |
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24.01.2008, 16:44
Beitrag: #2
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RE: Offenlegung
Hm, arbeitest Du mit Datev?
Da kannst Du das Problem eigentlich ganz einfach lösen, hab ich auch schon gemacht! War ca 10 min Arbeit! ----------------- LG Clematis |
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24.01.2008, 17:22
Beitrag: #3
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RE: Offenlegung
Bei agenda gibt es so etwas scheinbar nicht.
Gruß frankts |
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24.01.2008, 17:58
Beitrag: #4
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RE: Offenlegung
Versuchs!
Ich hab das Problem gelöst, indem ich ein Vorjahr mit der gleichen Mandantennummer angelegt habe, die Schlussbilanzsalden an 9000 oder 9090 (weiss nicht mehr genau, kann aber bei Interesse nachschaun) gebucht habe! Die Salden hat der mir dann als Vorjahreszahlen übernommen! ----------------- LG Clematis |
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25.01.2008, 07:41
Beitrag: #5
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RE: Offenlegung
frankts schrieb:Ich glaube, dass uns das Gesetz dazu keinen Spielraum läßt.Naja, § 265 II HGB ist da schon recht eindeutig. Der Bundesanzeiger macht m.W. bei Einreichung einen automatisierten Abgleich auf Plausibilität. Sprich, ob z.B. zu den angegeben Größenklassen alle Unterlagen da sind. Eine Weitergehende Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit findet da nicht statt. Wie auch? Ob da auch das Vorhandensein von Vorjahreszahlen geprüft wird, weiß ich allerdings nicht. Technisch wäre es vermutlich kein Problem, da das Gründungsdatum ja dort gespeichert sein müßte. Das Problem mit den Vorjahreszahlen würde ich im Zweifel so wie Clematis lösen. Einfach die Bilanzposten im Vorjahr gegen Summenvortrag (# 9090) einbuchen und gut is`. Gruß towel day |
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25.01.2008, 08:55
Beitrag: #6
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RE: Offenlegung
Wenn man sich die veröffentlichten Bilanz anschaut, dann kann es mit der Prüfung nicht so weit her sein. Ich habe jedenfalls ettliche Fälle ohne Vorjahr entdeckt.
Aber der Vorschalg mit Mandant kopieren und Vorjahreserfassung über 9090 scheint mir praktikabel, vor allem muss ja nur die richtige Summe des Bilanzpostens erscheinen - evtl. lassen sich Werte raffen Ich werde mal einen versuch starten. Gruß frankts |
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25.01.2008, 09:20
Beitrag: #7
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RE: Offenlegung
Mach das, bei mir hats funktionert!
Musste nur in den Stammdaten die Einstellung "Vorjahr vorhanden" vornehmen. Das Programm hat sich dann selbstätig die Vorjahreswerte dieser Mandantennummer gesucht, obwohl die Bestände nicht durch eine Jahresübernahme verbunden waren! ----------------- LG Clematis |
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