Rechtsanwalt - gewerbliche Einkünfte?
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10.01.2008, 22:02
Beitrag: #1
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Rechtsanwalt - gewerbliche Einkünfte?
Hallo,
ich möchte auf den Beitrag von Uwe Clausen, Der Anwalt als Gewerbetreibender - Gewerbliche Infektion durch angestellte Rechtsanwälte?, in: BRAKMagazin 05/2007, S. 12 hinweisen. Der Beitrag ist schon ein paar Monate alt. Allerdings ist in der aktuellen NJW ein etwas ausführlicherer Aufsatz - Christian Sterzinger, Der angestellte Rechtsanwalt als Gewerbesteuerfalle?, in: NJW 2008, S. 20 - erschienen, der mich nochmals aufhorchen ließ. Zusammenfassung (verkürzt): angestellter RA => unter Umständen Umqualifizierung der Einkünfte des Arbeitgeber-RA (bzw. der Sozietät) aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) in Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG); Folge: u. a. Gewerbesteuerpflicht, ggf. originäre Buchführungspflicht (§ 141 AO). Knackpunkt: § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG. Zitat:... Ein Angehöriger eines freien Berufs ... ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. ...Hat jemand zu dieser Problematik Erfahrungen - ggf. im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt - gesammelt? Ist das bei (angestellten) Steuerberatern (noch) ein Thema? Freue mich auf einen Erfahrungsaustausch. |
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10.01.2008, 22:21
Beitrag: #2
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RE: Rechtsanwalt - gewerbliche Einkünfte?
Hm, also bei angestellten StBs ist das kein Thema, war selbst mal einer....
Aber Begründung hab ich aus dem Stehgreif so auf die Schnelle nur den § 58 StBerG.... ----------------- LG Clematis |
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10.01.2008, 23:38
Beitrag: #3
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RE: Rechtsanwalt - gewerbliche Einkünfte?
Clematis schrieb:Begründung ...Wofür? Dass ein RA als Angestellter arbeiten darf, ist unproblematisch. Die Frage ist, welche steuerlichen Konsequenzen eine Anstellung für den Arbeitgeber-Freiberufler hat. Oder habe ich was missverstanden? |
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11.01.2008, 17:20
Beitrag: #4
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RE: Rechtsanwalt - gewerbliche Einkünfte?
Hi,
irgendwann hat sich glaube ich der BFH mal mit Angestellten von StB befasst. Da gabs einen Fall, in dem ein StB mehr als 20 Angestellte hatte (Fachkräfte), die mehr oder weniger selbständig nur einfache Arbeitnehmer-EStE produzierten. Ich glaube in dem Fall hat der BFH die Gewerblichkeit gefolgert. Auf die Anwaltschaft würde ich das erst übertragen sehen, wenn in einer Partnerschaftsgesellschaft die Quote Partner-RA : Angestellten-RA weit über 1:10 (1:20) liegt. mfg showbee |
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11.01.2008, 17:23
Beitrag: #5
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RE: Rechtsanwalt - gewerbliche Einkünfte?
da haben wir den Fall ja, Schmidt EStG § 18, Rn. 29, FG Ddorf, EFG 93, 512 rkr.
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