Bewertung Gold
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05.08.2013, 18:04
Beitrag: #1
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Bewertung Gold
Eiun Mandant war letztes Jahr in seiner GmbH etwas über-flüssig und hat ein paar Euro gegen 3 kg Gold getauscht.
Zum Jahresende hin sank der Goldpreis. Gold sehe ich eigentlich wie Geld als Zahlungsmittel. Und würde daher den Goldpreis per 31.12. ansetzen. Andererseits steht in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Andere ... WG des Betriebes (... Umlaufvermögen) sind mit den AK/HK anzusetzen. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Und voraussichtlich dauernd bedeutet über 2 Bilanzstichtage hinweg. In meinen dicken roten Büchern, in Datenbanken und im Netz finde ich nichts dazu. Kann jemand helfen? tosch |
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06.08.2013, 09:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2013 09:42 von Jive.)
Beitrag: #2
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RE: Bewertung Gold
Also Gold ist KEIN Zahlungmittel.
Vor vielen Jahren (Bretton Woods, goldstandart) war das mal so. Aber gold stellt derzeit kein in deutschland gültiges Zahlungsmittel dar. Stattdessen ist gold wie jedes andere "Edelmetall" auch zu bewerten. Den ursprung hat das ganze wohl im "dritten Euro-Einführungsgesetz" Diese Verordnung sieht vor, dass die auf nationale Währungen lautenden Banknoten und Münzen, die bis Ende 2001 alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in ihrem jeweiligen Gültigkeitsgebiet sind, für längstens sechs weitere Monate, also bis Ende Juni 2002, gesetzliches Zahlungsmittel bleiben können (Art. 15). Dieser sechsmonatige Parallelumlauf von nationalem Bargeld und Euro-Bargeld als gesetzliche Zahlungsmittel sollte durch nationale Rechtsvorschriften verkürzt werden können. Am 8. November 1999 haben sich die Wirtschafts- und Finanzminister in der EU in einer gemeinsamen Erklärung darauf verständigt, den Parallelumlauf von nationalem Bargeld und Euro-Bargeld auf höchstens zwei Monate zu begrenzen. Auch Deutschland hat den parallelen Umlauf von D-Mark und Euro mit dem Dritten Euro-Einführungsgesetz auf zwei Monate verkürzt. So verloren auf D-Mark lautende Banknoten und auf D-Mark oder Pfennig lautende Münzen die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel mit dem Ende des Jahres 2001, und der Euro wurde ab Beginn des Jahres 2002 das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Mithin ist handelsrechtlich daher m.E. § 253 abs. 4 HGB einschlägig und steuerlich würd ich mich auch deinem § 6 Abs. 1 Nr. 2 EstG anschließen wollen sofern es sich um Umlaufvermögen handelt. Die Zuordnung Umlauf oder Anlagevermögen wäre allerdings nochmal gründlich zu prüfen ... :-) lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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06.08.2013, 09:35
Beitrag: #3
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RE: Bewertung Gold
Hält er es denn wirklich im UV oder sind 3kg nicht eher Anlagegold?
Bei UV müsste man sich mE an Wertpapieren mit Börsenkurs orientieren, nicht an Vorratsbewertung oder liquiden Mitteln. Bei UV ist doch eine dauernde Wertminderung anzunehmen, wenn diese bis zum Tag der Bilanzaufstellung oder dem vorhergehenden Verkaufszeitpunkt anhält. Also wenn der Börsenkurs am Aufstellungstag geringer ist, ist es dauernde Wertminderung. Nur bei AV ist es wohl anders: Da gab es doch diese Schwellenwert-BMF Schreiben. So, gefunden: BMFSchreiben vom 26. 3. 2009IV C 6 – S 2171-b/0, DStR 2009, 693: "Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist demnach nur dann auszugehen, wenn der Börsenkurs von börsennotierten Aktien zu dem jeweils aktuellen Bilanzstichtag um mehr als 40 v. H. unter die Anschaffungskosten gesunken ist oder zu dem jeweils aktuellen Bilanzstichtag und dem vorangegangenen Bilanzstichtag um mehr als 25 v. H. unter die Anschaffungskosten gesunken ist." Aber da gab es in den letzten Jahren viel Rspr zumindest zu festverzinslichen WP. Auch bin ich mir unsicher, ob das auf Gold direkt übertragbar ist. Müsste aber, weil Gold zur Anlage ist m.E. eher wie ein WP als wie Vorrat/Ware zu behandeln. |
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06.08.2013, 14:36
Beitrag: #4
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RE: Bewertung Gold
Jive schrieb:Die Zuordnung Umlauf oder Anlagevermögen wäre allerdings nochmal gründlich zu prüfenDiese Frage wollte ich eigentlich ergebnisabhängig prüfen ![]() Ich hatte gerade ein Gespräch mit einer netten Dame aus unserer OFD. Hinsichtlich AV oder UV hielt sie sich auch bedeckt, so dass ich mit dem Mandanten absprechen werde, wie wir das Gold einordnen. Sie hat im wesentlichen bestätigt, dass bei Gold bei Einstufung als - Anlagevermögen: das von showbee zitierte BMF-Schreiben anwendbar ist - Umlaufvermögen: der niedrigere Wert ansetzbar ist; das entspricht dem BMF-Schreiben v. 25.02.2000 meinte aber ergänzend, dass diese Frage demnächst ziemlich egal ist : es gäbe ein "neues" (noch nicht veröffentlichtes) BFH-Urteil v. 21.09.2011 I R 7/11, das eine Teilwertabschreibung dann bejaht, wenn der Wert des WG um (eine Bagatellgrenze von) 5 % sinkt. Es wird demnächst veröffentlicht zusammen mit einem BMF-Schreiben, das diese Regelung dann allgemein bestätigt. |
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06.08.2013, 16:14
Beitrag: #5
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RE: Bewertung Gold
(06.08.2013 14:36)tosch schrieb: Ich hatte gerade ein Gespräch mit einer netten Dame aus unserer OFD. ... Naja, das Urteil war schon veröffentlicht in DStR & Co. (NJW 2012, 415; BB 2012, 248; DB 2012, 94 L; DStRE 2012, 209) Dort heißt es: 15 bb) Der Senat vermag dem BMF-Schreiben in BStBl I 2011, 735 auch insoweit nicht zu folgen, als es in Anlehnung an die Verwaltungssicht zur Bewertung von Aktien eine voraussichtlich dauernde Wertminderung der Investmentanteile nur dann bejaht, wenn die Werte der Anteilsscheine am Bilanzstichtag deren Anschaffungskosten um mehr als 40 % oder an zwei aufeinander folgenden Stichtagen um mehr als 25 % unterschreiten. Vielmehr ist – nach dem gebotenen typisierenden Gesetzesverständnis (s.o.) – auch im Rahmen der auf die Kursnotierungen von Aktien gestützten Bewertung von Investmentanteilen anzunehmen, dass – vorbehaltlich einer Bagatellgrenze von 5 % der Erwerbskosten (s.o.) – jeder Rückgang des Ausgabepreises zugleich auch die Dauerhaftigkeit dieser Wertminderung abbildet. Also ist die Korridorauffassung überholt. |
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06.08.2013, 16:45
Beitrag: #6
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RE: Bewertung Gold | |||
07.08.2013, 17:35
Beitrag: #7
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RE: Bewertung Gold
Hallo,
also auf den Seiten des BFH wurde es am 28.12.2011 veröffentlicht. Dann ist es meines Wissens auch im BStBl. veröffentlicht ... oder irre ich mich? Gruss Uwe |
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07.08.2013, 18:53
Beitrag: #8
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Bewertung Gold
Du irrst. Was im BStBl steht entscheidet das BMF und nicht der BFH!
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08.08.2013, 09:05
Beitrag: #9
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RE: Bewertung Gold
(07.08.2013 18:53)showbee schrieb: Was im BStBl steht entscheidet das BMF und nicht der BFH! Hintergrund ist die Selbstbindung der Finanzverwaltung: Da jedes BFH-Urteil für sich genommen ein Einzelfallurteil ist (anders: EuGH), müsste im Prinzip jeder gleichgeartete Fall erneut durchgeklagt werden. So passiert es bei den NV-Urteilen. Bei den im Blatt veröffentlichten Urteilen verdonnert der FinMin seine Leute dazu, diese anzuwenden, ohne dass der Klageweg beschritten werden muss. ® |
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08.08.2013, 21:39
Beitrag: #10
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RE: Bewertung Gold
Hallo,
@showbee: der BFH entscheidet aber nicht, welche Urteile veröffentlicht werden und welche nicht. Bei den auf den Seiten des BFHs bekanntgemachten Urteilen steht immer ein V für veröffentlicht und NV für nicht für die Veröffentlichung vorgesehenen Urteilen dabei. Und auch hier ergibt sich eine Abweichung zwischen dem Datum der Rechtsprechung und dem Datum der Bekanntmachung beim BFH ... und wohl eine weiteres Datum für die Veröffentlichung im BStBl ... Gruss Uwe |
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