Fehlbuchung
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27.11.2007, 00:47
Beitrag: #1
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Fehlbuchung
Hallo,
wie ist es, wenn man zB. eine Gewinnermittlung abgegeben hat, und nun fällt einem im Nachhinein auf, dass eine Rechnung um die 200 Euro versehentlich inkl. VoSt gebucht wurde, obwohl es sich um eine Privatrechnung handelte. Die Rechnungen waren nicht auffindbar sind aber versehentlich dennoch gewinnmindernd gebucht worden. Wie reagiert ein Prüfer in so nem Fall? Hat jemand Erfahrung? Gruß, Manfred |
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27.11.2007, 10:27
Beitrag: #2
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RE: Fehlbuchung
Der Prüfer wird, wenn er den Vorfall bemerkt, nach der betrieblichen Veranlassung fragen und, wenn diese nicht dargelegt werden kann, die Rechnung rausnehmen.
Vorsatz wird der Prüfer kaum unterstellen, wenn die Buchführung sonst ordentlich ist. Beste Grüße Vorwitzig |
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27.11.2007, 22:04
Beitrag: #3
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RE: Fehlbuchung
Thanks, very lot !
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