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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
23.03.2013, 22:52
Beitrag: #21
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Habe die Off Topic Diskussion verschoben
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24.03.2013, 13:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2013 13:48 von blind****.)
Beitrag: #22
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
uwe schrieb weiter oben etwas unverständliches:

Zitat:da die Daten ja alle elektronisch zur Verfügung stehen und "nur" durchgewunken werden müssen.

Inzwischen hat showbee den Thread geteilt und meine Antwort darauf ist leider weg. Deshalb hier noch mal kurz:

Laut dem Bericht anlässlich einer Klimatagung in Sachsen-Anhalt senden wir StB fast alles (bis auf Belege-> warum eigentlich die nicht ???). Dann druckt das technische FA alles komplett aus (der Kollege, der an der Tagung teilnahm wusste nicht, ob er lachen oder weinen sollte) und verteilt dann auf die Sachbearbeiter, die bis dahin die elektronischen Datenbestände technisch nicht öffnen können.
Sieht so "Durchwinken" aus ? Das man das so umständlich handhabt und dadurch finanzielle Mittel für Toner und Papier verschwendet (vom Zeitaufwand ganz abgesehen), hätte ich mir nicht vorstellen können.
Aber vielleicht müssen wir uns noch bedanken, dass die Finanzverwaltung uns so großzügig den Aufwand abnimmt Big Grin
Hurra, ich kann demnächst einen Drucker und eine Sekretärin einsparen, weil der Steuerzahler dies nun bezahlt.

Wahrscheinlich führen dann die neuen Wartezeiten der Sachbearbeiter in den FÄ auf die Papierberge von den technischen FÄ zu solchen Sinnlosigkeiten, wie obige Zwangsgeldandrohungen an unbescholtenen Steuerpflichtige.
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24.03.2013, 13:54
Beitrag: #23
AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zur Klarstellung: Das Zwangsmittelverfahren dient der Durchsetzung nicht erfüllter Mitwirkungspflichten! Es ist keinesfalls ein Lückenfüller.
Jeder Steuerpflichtige hat es selbst in der Hand damit ggf. in Berührung zu kommen oder nicht... Im vorliegenden Fall - einfach die geforderten Erklärungen und Unterlagen abgeben, und das Verfahren ist beendet. Gleiches gilt natürlich, wenn die Zwangsgelder gezahlt werden. Dann gibt es aber wahrscheinlich ein neues Verfahren...

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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24.03.2013, 14:27
Beitrag: #24
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(24.03.2013 13:46)blindworm schrieb:  ...zu solchen Sinnlosigkeiten, wie obige Zwangsgeldandrohungen an unbescholtenen Steuerpflichtige.
Ich habe noch keine Zwangsgeldandrohung gesehen, der nicht mindestens zwei Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung vorausgingen.
Und wer das mißachtet, den nennst Du einen unbescholtenen Steuerbürger?

Und dann sag doch mal bitte, was Du in diesen Fällen für eine sinnvolle Vorgehensweise hältst.
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24.03.2013, 15:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2013 15:35 von blind****.)
Beitrag: #25
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Ich habe noch keine Zwangsgeldandrohung gesehen, der nicht mindestens zwei Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung vorausgingen.
Und wer das mißachtet, den nennst Du einen unbescholtenen Steuerbürger?

Mit gesprächsbereiten FÄ läuft das so: Es kommt die Aufforderung, man merkt aber aufgrund der Masse der Rückstände, dass man es nicht schafft und man ruft beim FA an und vereinbart neue gestaffelte Abgabetermine. Diese hält man dann auch ein und die Welt ist in Ordnung.
Anders aber beim FA KW: Dort nimmt man meist keine Rücksicht mehr und versucht, selbst StB schon am Telefon abzubügeln. Und dann greift man als einziges FA weit und breit zum ganzen scharfen Schwert.

Aber wahrscheinlich liegt es wirklich daran, dass dort vor kurzem eine Vorsteherin installiert wurde, die sich profilieren muss.

Nochmal: Ich halte Zwangsgelder durchaus für angebracht. Aber das nur in berechtigten Fällen. Selbst dem dem letzten Sachbearbeiter im FA muss doch die Lage in der Praxis inzwischen bekannt sein. Und da schafft kaum ein StB pünklich zu sein.
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24.03.2013, 16:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2013 16:35 von Brande.)
Beitrag: #26
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Wenn die Berater gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen zu langer Bearbeitung drohen würden....

Beispiel:

Auf Grund einer Erhöhung des Grades der Behinderung wird die Eintragung im Mantelbogen korrigiert. Der Nachweis wird kopiert, aber leider versehentlich und unbemerkt zusammen mit dem Original in der Handakte des Steuerpflichtigen abgelegt.

Die EStE wird im FA bearbeitet. Es wird KEIN Behindertenfreibetrag berücksichtigt und unter Erläuterungen erklärt, dass kein Nachweis vorlag.

Am Tag des Eingangs des Steuerbescheides wird das Versehen vom Berater bemerkt und der Nachweis so schnell wie möglich an das FA weitergeleitet.

Nach fast 4 Monaten ist noch immer kein geänderter Steuerbescheid da.

Man beachte:
Es geht hier nicht um ein aufwendig zu prüfendes Einspruchsverfahren sondern um einen lapidaren Antrag auf schlichte Änderung.
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24.03.2013, 16:46
Beitrag: #27
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(24.03.2013 16:34)Brande schrieb:  Wenn die Berater gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen zu langer Bearbeitung drohen würden....

...ja und dann?

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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24.03.2013, 17:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2013 17:20 von Brande.)
Beitrag: #28
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(24.03.2013 16:46)Stadtkatze schrieb:  
(24.03.2013 16:34)Brande schrieb:  Wenn die Berater gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen zu langer Bearbeitung drohen würden....

...ja und dann?

Wir wollen uns doch nicht untereinander Stress machen. Ist eine gute Zusammenarbeit mit gegenseitigem Verständnis nicht konstruktiver?

Gerade dieses Forum setzt doch darauf, dass wir unsere Probleme und Sorgen mitteilen, um gegenseitig daraus unsere Schlüsse zu ziehen.

Ich bin noch nicht lange hier im Forum unterwegs. Aber ich habe schon ein paar Beiträge gelesen, die bei mir in Bezug auf einen Blick zur Gegenseite einen Aha-Effekt ausgelöst haben.

@blindworm und mir geht es nicht um die sogenannten "Kandidaten", die es einfach nicht hinkriegen uns die Unterlagen zu bringen.

Es geht um die Fälle, die bei den Beratern aus den hier bereits lang und breit erläuterten Gründen bei uns leider nur in der Warteschleife liegen. Für diese Fälle hätten wir gern ein wenig von der Kulanz zurück, die wir der Finanzverwaltung täglich entgegen bringen.

"Wie Du mir, so ich Dir."
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24.03.2013, 17:19
Beitrag: #29
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Na dann solltest du mal schauen, was eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist und wozu sie deshalb dient...

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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24.03.2013, 17:28
Beitrag: #30
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Das war doch nur bildlich gesprochen (geschrieben).

Wir wenden uns auch nicht wegen jeder Kleinigkeit an Deinen Chef, um Dich anzuschwärzen, sondern bemühen uns um eine normale Zusammenarbeit.

Auch Du wirst mal Arbeitsphasen haben oder bekommen, die Verzögerungen zur Folge haben. Dann hoffst Du auch auf Verständnis der Leute mit denen Du meistens zu tun hast.
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