Umwandlungsexperte gesucht
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28.05.2007, 20:29
Beitrag: #1
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Umwandlungsexperte gesucht
Hallo,
mangels Nachfrage (1 Fall in den letzten 10 Jahren) kann sich unsere Kanzlei nicht wirklich als Umwandlungexperten bezeichnen. Bisher wurde dieser Fall einen WP abgegeben, dies soll jedoch ausbestimmten Gründen nicht mehr geschehen. Ich habe eine kleine Frage ob eine Umwandlung in einem bestimmten Fall überhaupt möglich ist und hätte hier gerne eine Einschätzung eines Kollegen. |
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28.05.2007, 20:52
Beitrag: #2
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RE: Umwandlungsexperte gesucht
Schreib einfach mal, mit vereinten Kräften lässt sich das bestimmt lösen!
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28.05.2007, 22:41
Beitrag: #3
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RE: Umwandlungsexperte gesucht
Ich denke auch, daß wir hier unser Wissen endlich fruchtbringend vereinigen können.
Also los. ® |
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29.05.2007, 08:25
Beitrag: #4
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RE: Umwandlungsexperte gesucht
Hallo,
es geht um ein Einzelunternehmen, welches in eine GmbH umgewandelt werden soll. Soweit so gut... Das Einzelunternehmen hat jedoch ein sehr hohes negatives Kapitalkonto. Die GmbH muss ja das Betriebsvermögen in der Steuerbilanz mindestens mit Null und in der Handelsbilanz mindestens in Höhe des Stammkapitals ansetzen. Als steuerliche Folge der Aufstockung des Aktiva ist die zwangsweise Gewinnrealisierung beim Einbringenden. (Ich hoffe ich habe den Sachverhalt und die Folgen bis hier richtig wiedergegeben.) Kann diese Gewinnrealisierung vermieden werden ? |
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29.05.2007, 20:57
Beitrag: #5
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RE: Umwandlungsexperte gesucht
PiranhaVS schrieb:Kann diese Gewinnrealisierung vermieden werden ? Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster beugen zu wollen: ja. Handelsrechtlich brauchst du zwingend das Stammkapital, du mußt insoweit aufdecken. So wie du sagst. Steuerrechtlich kannst du ja im Gegensatz zu früher die Buchwerte fortführen. Die SESteG- Ausnahmen treffen doch nicht zu, oder? Du bildest also in der Höhe einen Luftposten. Such mal unter in LEXINFORM unter "Luftposten". Ist dort ganz gut ausgeführt. Mit Bespielen. Unter Tz. 20.x des Umwandlungssteuererlasses ist es auch beschrieben, aber nicht so gut wie in Lexinform. Du hast doch schon eingeordnet? Hoffe, ich habe getroffen :-) ® |
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29.05.2007, 21:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.05.2007 07:38 von Clematis.)
Beitrag: #6
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RE: Umwandlungsexperte gesucht
So ungefähr müsste es gehen.
Ich hab da in meiner StB-Vorbereitung einen tollen Dozenten gehabt, der tolle Unterlagen herausgegeben hat. Ich bin mir sicher wir hatten das Thema ausführlich. Da schau ich morgen in der Kanzlei nach. Besonders die weitere Behandlung des Luftpostens schau ich mir mal an! Edit: ecro hat getroffen. Du bildest in der Steuerbilanz einen Ausgleichsposten (Luftposten). Durch die Auflösung stiller R in der HB ergeben sich in der HB höhere Abschreibungen als in der StB. Der Lustposten wird mit dieser "Mehr"-Afa aufgelöst. |
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31.05.2007, 11:36
Beitrag: #7
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RE: Umwandlungsexperte gesucht
Hallo,
nun bin ich auch hier gelandet und muss mich zunächst einmal zurechtfinden. Zum Thema kann ich nichts ergänzendes vortragen, sehe die bisherige Beurteilung auch so. Ich kann allerdings etwas nettes anbieten: Die Besteuerung des Kaufs und Verkaufs sowie der Umwandlung von Unternehmen Script über knapp 200 Seiten aus dem Sommersemester 2006. Deckt das komplette Umwandlungsrecht in kurzen Übersichten mit Erläuterung ab. Jeweils Kurzinfo zu Handels- und Steuerrecht. Berücksichtigt ist auch schon aktuelles EU-Recht. Zum Schluss finden sich ein paar Beispiele (auch exotischer Art). Wer Interesse hat, der mag mir eine e-mail senden (zzzz99@web.de) und ich werde das Script zurückmailen (Bezeichnung: Umwandlungsrecht.doc) |
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31.05.2007, 15:31
Beitrag: #8
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RE: Umwandlungsexperte gesucht
Hallo,
habe mich nochmals in das Henssler Skript eingelesen: "Da in der HB das eingebrachte BV höher bewertet werden muss darf in der SB in Höhe des Unterschiedsbetrages ein aktiver Ausgleichsposten = Luftposten gebildet werden, jedoch nur bis zum Mindeststammkapital 25.000,00. Dieser wird erfolgsneutral aufgelöst wenn die eingebrachten Wigüter mit stillen Reserven verbraucht oder Veräußert werden, d.h. der gewinnmindernde Auflösungsbetrag wird ausserhalb der SB zum versteuernden Einkommen wieder hinzugerechnet." Der Luftposten wird aber allerdings doch bei der GmbH gebucht... Mir geht es aber um die Folgen beim ehemaligen Einzelunternehmen, dort käme es dann doch zur Gewinnrealisierung, oder liege ich nun ganz falsch ?!? Die Angebote zwecks Skripten nehme ich gerne an... Zaunkönig, ich maile dir gleich mal :-) |
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31.05.2007, 15:51
Beitrag: #9
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RE: Umwandlungsexperte gesucht
Nein, auch im EU keine Gewinnrealisierung, da nach § 20 (4) S1 1 UmwStG der Wert, mit dem die GmbH das eingebrachte BV ansetzt, für den Einbringenden, also für das EU als Veräusserungspreis gilt, und das sind nach wie vor die Buchwerte ohne den Luftposten!
So seh ich das zumindest... |
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31.05.2007, 22:29
Beitrag: #10
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RE: Umwandlungsexperte gesucht
Und was ist mit den einbringungsgeborenen Anteilen after SESTEG? Morgen früh guck ich gleich selber in den 21, aber die Frage stell ich heute :-)
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