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steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
12.03.2013, 14:07
Beitrag: #31
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Wenn die Anlage nach dem 1.4.2012 an Netz ging gilt das mit der Rücklieferung nicht mehr.
Es wird nur der tatsächlich eingespieste Strom vom Versorger vergütet.
Mit dem Eigenverbrauch passiert gar nichts. Es kommt keine Rechnung von irgendwem.
Steht doch auch so im Merkblatt von BaWü Link Seite 1.
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12.03.2013, 14:22
Beitrag: #32
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat: gilt das mit der Rücklieferung nicht mehr

In der Zeitschrift "Steuerseminar" vom EFV-Verlag Ausgabe 01/2013 ist in einem aktuellen Beispiel eine solche Rücklieferung aber auch bei Anlagen, die nach dem 01.04.2012 ans Netz gingen, berücksichtigt. Dort wird auf Abschn. 2.5 Abs. 3 und 4 UStAE verwiesen.
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12.03.2013, 14:32
Beitrag: #33
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Der Versorger vergütet ja auch nur noch das tatsächlich eingespeiste.

Er kann nicht den gesamten produzierten Strom vergüten, da der Zähler ja nur die tatsächliche Einspeisung und nicht die Produktion zählt. Somit fällt eine Rücklieferung ja schon technisch raus.

Der UStAE müsste halt mal angepasst werden.
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12.03.2013, 15:25
Beitrag: #34
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
(12.03.2013 14:07)limo schrieb:  Wenn die Anlage nach dem 1.4.2012 an Netz ging gilt das mit der Rücklieferung nicht mehr.
Es wird nur der tatsächlich eingespieste Strom vom Versorger vergütet.
Mit dem Eigenverbrauch passiert gar nichts. Es kommt keine Rechnung von irgendwem.
Steht doch auch so im Merkblatt von BaWü Link Seite 1.
wieso passiert mit dem Eigenverbrauch gar nichts mehr?
Im Merkblatt steht doch:
Bei Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommen werden, wird der Direktverbrauch nicht mehr vergütet. Wird vom Anlagenbetreiber der Strom nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht, ist eine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Als Bemessungsgrundlage sind dabei grundsätzlich die Selbstkosten im Zeitpunkt des Umsatzes anzusetzen (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Die Anschaffungskosten der Anlage sind für die Berechnung der Selbstkosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen

Den Anteil kann man ja aber nur ermitteln, wenn man weiß, wieviel Strom insgesamt produziert wurde
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12.03.2013, 15:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 15:46 von Jive.)
Beitrag: #35
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Stimmt ..... der UStAE ist in diesem Punkt nicht mehr zu gebrauchen...

das blöde ist .. wie ermittel ich die selbstkosten für den selbst verbrauchten Strom?

es gibt keinen Zähler, der diese Strommenge erfasst, weil der Stromversorger keinen mehr benötigt.
Den interessiert nur noch, wieviel Strom tatsächlich eingespeist wurde.

Die insgesamt produzierte Strommenge und die selbstverbrauchte Strommenge wird eigentlich nirgens festgehalten.
Lediglich den Wechselrichtern lassen sich einige Daten entnehmen.. allerdings werden diese Geräte wohl kaum geeicht sein, und der Mandant muesste dann zum 31.12 jeweils ablesen, damit ich einen Aufteilungsmaßstab habe...

Der verweis auf die Selbstkosten des § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG ist m.E: auch kokolores... in die Selbstkosten komme ich doch nur, wenn kein Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand ermittelt werden kann.
Der EK für einen Gleichartigen Gegenstand ist aber eigentlich bekannt.. nämlich der Strompreis vom Versorger. .. die frage ist nur ..welcher Tarif ?? Somit komme ich eigentlich nie zu den selbstkosten, und diese dürften im Regelfall günstiger sein, als die vergleichbaren Strompreise....

ich bin jetzt ernsthaft am überlegen, ob ich meinem Mandanten empfehle, die KU-Regelung in Anspruch zu nehmen ....

lg, Jive

Edit: Außerdem tut sich noch ein ganz anderes Problem auf .. wenn evtl weniger als 10% strom einspeise.. dann darf ich meine PV-Anlage gar nicht meinem Unternehmen zuordnen.....
Da kann es dann richtig weg tun .. Stichwort Streichung Vorsteuerabzug und 14c UStG ...

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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12.03.2013, 15:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 16:01 von limo.)
Beitrag: #36
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:Bei Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommen werden, wird der Direktverbrauch nicht mehr vergütet. Wird vom Anlagenbetreiber der Strom nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht, ist eine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Als Bemessungsgrundlage sind dabei grundsätzlich die Selbstkosten im Zeitpunkt des Umsatzes anzusetzen (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Die Anschaffungskosten der Anlage sind für die Berechnung der Selbstkosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen

Ja klar unentgeltliche Wertabgabe.
Ich meinte von Seiten des Versorgers passiert nichts.

Zitat:es gibt keinen Zähler, der diese Strommenge erfasst, weil der Stromversorger keinen mehr benötigt.

Hier gibt nur zwei Möglichkeiten:

Noch einen zusätzlichen Zähler einbauen lassen. Der muss ja nicht vom Versorger sein. Geeicht wäre evtl. nicht verkehrt.

Ansonsten vom Zählwerk des Wechselrichters ablesen. Hier habe ich aber in einer Anleitung eines Wechselrichters gelesen, dass der Wert bis +/- 15% vom tatsächlichen abweichen kann.


Die bay. FA sehen wohl auch keine Rücklieferung mehr
Fragebogen PV ab 1.4.2012
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12.03.2013, 16:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2013 16:53 von blind****.)
Beitrag: #37
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Ist es generell so, dass bei Anlagen ab 04/2012 technisch ein Zähler fehlt ?

Zitat:Hier gibt nur zwei Möglichkeiten:

Noch einen zusätzlichen Zähler einbauen lassen. Der muss ja nicht vom Versorger sein. Geeicht wäre evtl. nicht verkehrt.

Ansonsten vom Zählwerk des Wechselrichters ablesen.

Gibt es dazu bisher wirklich keine Stellungnahme der Finanzverwaltung ?
Solche Anlagen laufen doch schon seit fast einem Jahr.

Die meisten Betreiber werden davon sicher nichts wissen. Wie soll z.B. der Nachweis bei den vielen erfolgen, die sich einbilden, dass sie ohne StB auskommen können, erfolgen ?

Zitat:Außerdem tut sich noch ein ganz anderes Problem auf .. wenn evtl weniger als 10% strom einspeise

Wie soll das gehen ? Ein örtlicher Elektriker hat mir berichtet, es sind technisch max. 30 bis 40% Privatverbrauch denkbar.
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12.03.2013, 17:07
Beitrag: #38
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:Ist es generell so, dass bei Anlagen ab 04/2012 technisch ein Zähler fehlt ?

Das kommt auf den Solarteur an. Wenn der fix ist verkauft er so einen Zähler gleich mit.
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12.03.2013, 20:00
Beitrag: #39
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Der Energiebetreiber jedenfalls benötigt keinen mehr......

ich bin mal gespannt, wann ein Finanzbeamter bei meinen Mandanten vor der Tür steht und so ein Ding einbauen lassen will.

eine gesetzliche Verpflichtung dafür sich einen Stromzähler für den Eigenverbrauch einbauen zu lassen kann ich jedenfalls nirgens erkennen......

Wenn das FA den Einbau bezahlt wär ich dazu natürlich bereit *duckundwech...*

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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13.03.2013, 09:25
Beitrag: #40
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:eine gesetzliche Verpflichtung dafür sich einen Stromzähler für den Eigenverbrauch einbauen zu lassen kann ich jedenfalls nirgens erkennen......

Wie soll das aber gehen ? Wird wegen Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung die Nichtberücksichtigung der USt auf den Eigenverbrauch einfach hingenommen ?

Ich wundere mich auch , dass in Seminaren das Problem keine Rolle spielt.
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