Einspruch per eMail
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09.11.2012, 17:58
Beitrag: #11
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RE: Einspruch per eMail
Aber eigentlich ging es hier ja wohl um den fehlenden Hinweis in den Bescheiden, daß ein Einspruch auch per Mail eingelegt werden kann. Da dies momentan nicht drinsteht, ging der Richter davon aus, daß die Rechtsmittelbelehrung nicht ordnungsgemäß wäre und damit keine einmonatige Einspruchsfrist, sondern allgemeine Verjährung.
Wenn ich mal einen Einspruch verschlafe, probier ich das mal. |
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12.11.2012, 15:20
Beitrag: #12
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RE: Einspruch per eMail
(09.11.2012 17:58)Opa schrieb: Wenn ich mal einen Einspruch verschlafe, probier ich das mal. Man kann das auch forcieren. ® |
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22.11.2012, 20:30
Beitrag: #13
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RE: Einspruch per eMail | |||
23.11.2012, 00:00
Beitrag: #14
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Einspruch per eMail
Oder unzulässige Vorlagen nach Karlsruhe bringt ...
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23.11.2012, 00:10
Beitrag: #15
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RE: Einspruch per eMail
oder sich für eine Umstellung des Transplantationsrechts einsetzt.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_micha...erson.html schönen Tag noch phönix |
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05.12.2012, 22:09
Beitrag: #16
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Einspruch per eMail
apropros Email in Rechtsbehelfsbelehrung: heute BFH Beschluss veröffentlicht:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/...=6&anz=116 Zitat:22 |
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07.12.2012, 12:19
Beitrag: #17
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RE: Einspruch per eMail
Ich liebe den BFH :-)
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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08.12.2012, 13:56
Beitrag: #18
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RE: Einspruch per eMail | |||
10.12.2012, 08:22
Beitrag: #19
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RE: Einspruch per eMail
Ich kenn ein paar auf dem MFW, aber das Zitat sagt mir nix. Gibt es den noch?
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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10.12.2012, 10:37
Beitrag: #20
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RE: Einspruch per eMail
Zur Ergänzung des Themas:
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2012 - 10 K 766/12 E). |
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