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Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
09.11.2007, 15:32
Beitrag: #1
Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
Der StB vom Auftraggebers eines Mandanten macht mich ganz irre:
Mein Mandant berechnet seienem Auftraggeber Provisionen, Reisekosten und Reisenebenkosten schön brav alles mit 19%. Der Auftraggeber (durch seinen Berater aufgestachelt) möchte jetzt die Taxikosten mit dem Steuersatz weiterberechnet haben, der ausgewiesen ist auf der Rechnung, also 7%. Habe ich jetzt so ein Brett vorm Hirn oder ...., alles was mein Mandant seinem Auftraggeber in Rechnung stellt unterliegt doch dem Regelsteuersatz, oder?
Ich glaube ich gehe für heute nach Hause und geh mit den Hunden an die Luft - ist besser, als mich so verrückt machen zu lassen.
Schönes Wochenende
frankts
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09.11.2007, 15:51
Beitrag: #2
RE: Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
Mach dir keine Sorgen, du hast schon recht. Aber es gibt wohl einige Berater da draußen, die von einer Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung teilt, noch nie was gehört haben.

Ruf doch mal den Auftraggeber deines Mandanten an. Erklär ihm alles anhand des Gesetzes und der Richtlinien und vielleicht hast du dann ein weiteres Mandat. :-)
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09.11.2007, 16:54
Beitrag: #3
RE: Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
Hi frankts!

Lass Dich von dem Kollegen (StB des AG des Mdt..., - brrrrrrrrrrrrrr) nicht kirre machen....!
(oder ist der Mandant ein Taxler Wink ) , - wenn nicht, dann bleibt es bei 19%.

Und hier ist für den netten "gegnerischen Kollegen" auch noch die Fundstelle für ganz Hartnäckige: A 29 (5) Sätze 1 und 2 UStR.... ("verlinken" kann ich´s grad nicht, weil ich es im web grad nicht verlinkungsfähig finde... Sad )

Mit den besten Wünschen für das "Anschlussmandat" Wink , die Catja

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09.11.2007, 17:09
Beitrag: #4
RE: Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
UStR 2005
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09.11.2007, 17:23
Beitrag: #5
RE: Weiterberechnung mit 7% bel.Kosten
2 0 0 5 ... naja, - eh´ klar, - oder? Wink

Die neuen kommen ja auch erst 2008....

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