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Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
18.10.2012, 13:22
Beitrag: #1
Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
Bei uns folgender Fall:

Wir als Sozietät haben noch ca. 15 Tage Rechnungen verschickt mit unserer alten Steuernummer (wo noch der Vorgänger drin war und ich noch nicht). Dann erst kam die neue Nummer. Es besteht abstrakt ja bei UST-pflichtigen Mandanten das Risiko, dass ihnen der Vorsteuerabzug versagt wird, weil sie von uns seinerzeit keine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben. Wenn das erst nach fünf Jahren festgestellt wird, könnten wir ex nunc eine neue Rechnung schicken, aber es droht ja ein Zinsschaden des Mandanten.

Ich frage mich, da der Aufwand erheblich ist: Sollte ich vorsorglich Rechnungen an GmbH und KG zurückholen und neue Rechnungen erstellen (natürlich können auch natürliche Personen ust-pflichtig sein, aber das sehe ich ihnen nicht an)? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein USt-Prüfer bei den Mandanten sieht, dass unsere UST-Nummer falsch ist?

Würde mich über Einschätzungen von praktisch erfahrenen Kollegen freuen. Hoffe, meine Schilderung ist klar, da ich von USt nicht viel verstehe.
Danke und Gruß
Micha79
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18.10.2012, 13:37
Beitrag: #2
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
Hallo,

echt, Ihr habe eine neue Steuernummer bekommen?
In der Kanzlei, in der ich arbeite, gab es keine neue Steuernummer - unabhängig davon, ob jemand austrat oder eintrat ... Cool

Das Problem mit der "falschen" Steuernummer kann m.E. ganz einfach gelöst werden: durch eine Anlage zur Rechnung, in der die richtige Steuernummer genannt wird mit Bezug auf die Rechnung, denn eine Rechnung darf auch Anlagen haben ...
Schließlich sind die Rechnungen ansonsten korrekt und eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, z.B. dem Lieferschein ...

Gruss
Uwe
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18.10.2012, 13:43
Beitrag: #3
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
Hallo Micha,

hier mal ein Auszug aus Haufe zum Thema:

Zitat:Rz. 85

Allerdings sanktioniert Abschn. 15.10 Abs. 1 UStAE die Angabe einer falschen Steuernummer oder einer unzutreffenden inländischen USt-IdNr. auf der Rechnung insofern nicht, als dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug aus einer solchen Rechnung nicht versagt wird, denn der EuGH verlangt in seiner Entscheidung v. 1.4.2004[11] nicht, dass eine Rechnung für den Vorsteuerabzug sämtliche Angaben enthält, die in § 14 und § 14a UStG vorgeschrieben sind. Diese Regelung ist sachgerecht, denn es ist für den Leistungsempfänger praktisch unmöglich, die Korrektheit der Steuernummer oder der USt-IdNr. des Leistenden mit vertretbarem Aufwand zu verifizieren. Auch die Finanzverwaltung wäre überfordert, wenn sie ständig Anfragen zur Richtigkeit von Steuernummern auf Rechnungen beantworten müsste. Zwar gibt es für die Verifizierung der USt-IdNr. gem. § 18c UStG das Bestätigungsverfahren durch das BZSt. Dieses Verfahren dient aber ausschließlich der Kontrolle der Binnenmarktumsätze und darf deshalb nicht mit Anfragen zu rein nationalen Umsätzen belastet werden. Die Verwaltung verlangt also nicht, dass bei Zweifeln an der Korrektheit einer auf einer Rechnung angegebenen USt-IdNr. der Rechnungsempfänger beim BZSt eine Anfrage gem. § 18c UStG macht.

Ähnlich äußert sich Reiß/Kraeusel/Langer (Kommentar zum UStG):

Zitat:...Demnach dürfte der Vorsteuerabzug dem Leistungsempfänger bei Unrichtigkeit der Steuernummer ....allenfalls dann versagt werden, wenn die Unrichtigkeit sofort erkennbar ist (z.B. durch Verwendung einer unwahrscheinlichen Ziffernfolge oder eines unwahrscheinlichen Formats)..."

Ich hoffe, das hilft weiter.

Schönen Nachmittag
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18.10.2012, 17:15
Beitrag: #4
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
(18.10.2012 13:43)blindworm schrieb:  Hallo Micha,

hier mal ein Auszug aus Haufe zum Thema:

Zitat:Rz. 85

Allerdings sanktioniert Abschn. 15.10 Abs. 1 UStAE die Angabe einer falschen Steuernummer oder einer unzutreffenden inländischen USt-IdNr. auf der Rechnung insofern nicht, als dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug aus einer solchen Rechnung nicht versagt wird, denn der EuGH verlangt in seiner Entscheidung v. 1.4.2004[11] nicht, dass eine Rechnung für den Vorsteuerabzug sämtliche Angaben enthält, die in § 14 und § 14a UStG vorgeschrieben sind. Diese Regelung ist sachgerecht, denn es ist für den Leistungsempfänger praktisch unmöglich, die Korrektheit der Steuernummer oder der USt-IdNr. des Leistenden mit vertretbarem Aufwand zu verifizieren. Auch die Finanzverwaltung wäre überfordert, wenn sie ständig Anfragen zur Richtigkeit von Steuernummern auf Rechnungen beantworten müsste. Zwar gibt es für die Verifizierung der USt-IdNr. gem. § 18c UStG das Bestätigungsverfahren durch das BZSt. Dieses Verfahren dient aber ausschließlich der Kontrolle der Binnenmarktumsätze und darf deshalb nicht mit Anfragen zu rein nationalen Umsätzen belastet werden. Die Verwaltung verlangt also nicht, dass bei Zweifeln an der Korrektheit einer auf einer Rechnung angegebenen USt-IdNr. der Rechnungsempfänger beim BZSt eine Anfrage gem. § 18c UStG macht.

Ähnlich äußert sich Reiß/Kraeusel/Langer (Kommentar zum UStG):

Zitat:...Demnach dürfte der Vorsteuerabzug dem Leistungsempfänger bei Unrichtigkeit der Steuernummer ....allenfalls dann versagt werden, wenn die Unrichtigkeit sofort erkennbar ist (z.B. durch Verwendung einer unwahrscheinlichen Ziffernfolge oder eines unwahrscheinlichen Formats)..."

Ich hoffe, das hilft weiter.

Schönen Nachmittag

Alles schön und gut. Wenn der Prüfer aber weiss, dass es in diesem Zeitraum keinen derartigen Unternehmer gibt, dann gibt es eventuell Zoff. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wegen zwei Wochen so ein Aufstand gemacht wird. Problem ist ja immer auch der Umzug eines Unternehmers. Wenn dann ein anderes Finanzamt zuständig ist, muss der Unternehmer auch die im zuletzt zugewiesene Steuernummer nutzen. Macht schon ganz schön was her, wenn man eine Hamburger GEschäftsadresse hat aber eine Steuernummer aus dem Münchner Raum.

Ciao Dragon
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18.10.2012, 17:25
Beitrag: #5
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
Zitat:Macht schon ganz schön was her, wenn man eine Hamburger GEschäftsadresse hat aber eine Steuernummer aus dem Münchner Raum.

Das fällt dann wohl doch schon unter:

Zitat:allenfalls dann versagt werden, wenn die Unrichtigkeit sofort erkennbar ist (z.B. durch Verwendung einer unwahrscheinlichen Ziffernfolge


Gruß
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18.10.2012, 17:39
Beitrag: #6
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
(18.10.2012 17:25)blindworm schrieb:  
Zitat:Macht schon ganz schön was her, wenn man eine Hamburger GEschäftsadresse hat aber eine Steuernummer aus dem Münchner Raum.

Das fällt dann wohl doch schon unter:

Zitat:allenfalls dann versagt werden, wenn die Unrichtigkeit sofort erkennbar ist (z.B. durch Verwendung einer unwahrscheinlichen Ziffernfolge


Gruß

Nee-die alte Steuernummer behält solange ihre Gültigkeit, bis das abgebende FA diese Nummer schliesst und das neue FA eine neue Nummer vergeben hat, daher stimmt das schon so wie ich es geschrieben habe.

Ciao Dragon
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19.10.2012, 09:38
Beitrag: #7
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Angesichts dessen und angesichts der recht geringen Risiken werden wir die Angelegenheit wohl auf sich beruhen lassen.
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22.10.2012, 14:38
Beitrag: #8
RE: Rechnungen unter alter Nr - erhebliches Risiko?
Wenn die Steuernummer sich tatsächlich geändert hat, hätten wir eine unrichtige Rechnung. Die darf jedoch berichtigt werden. Wenn das Finanzamt dem Kunden den Vorsteuerabzug verwehrt, dann soll er es Euch mitteilen und ihr teilt ihm mit, dass die Rechnung fehlerhaft war und die richtige Steuernummer wie folgt lautet...

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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