Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
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09.07.2012, 15:15
Beitrag: #1
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Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Hallo,
ich hab wieder ein Verständnisproblem. Unternehmer (Soll-Versteuerung) A erhält nachträglich Umsatzboni's von seinen Lieferanten. Wann erfolgt die Vorsteuerberichtigung und wie ist das zu buchen?? Ist es nicht so, dass die Vorsteuer erst bei Zahlung zu berichtigen ist? siehe auch: Hat der Unternehmer das Entgelt insgesamt vereinnahmt, kann die Bemessungsgrundlage nicht mehr durch bloße Vereinbarung, sondern nur durch tatsächliche Rückzahlung des vereinnahmten Entgelts geändert werden. Erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem das Entgelt tatsächlich zurückbezahlt ist, ist die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen. Denn die Umsatzbesteuerung beschränkt sich (letztlich) auf den Umfang der tatsächlich vereinnahmten Gegenleistung (BFH Urteil vom 18.9.2008, V R 56/06, BStBl II 2009, 250). Abschn. 17.1 Abs. 2 Satz 3 UStAE, wonach eine Änderung der Bemessungsgrundlage bereits zum Zeitpunkt einer späteren Vertragsänderung vorliegt, ist nicht mehr anzuwenden. Diese Grundsätze sind auch bei anderen Fallgestaltungen anwendbar. So ist für die Berichtigung des Umsatzsteuer- und Vorsteuerbetrages bei Mängelrügen und der nachträglichen Gewährung von Boni, Skonti und Rabatten der Zeitpunkt der Auszahlung bzw. der Inanspruchnahme der Gutschrift durch den Kunden maßgeblich (Abschn. 17.1 Abs. 2 Satz 4 UStAE sowie BMF-Schreiben vom 3.8.2004, BStBl I 2004, 739). Die Berichtigung hat in dem Veranlagungszeitraum zu erfolgen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist (§ 17 Abs. 1 Satz 7 UStG). Danke für eure Hilfe! Grüße |
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09.07.2012, 15:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2012 15:55 von Jive.)
Beitrag: #2
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Bekommt Dein A eine Gutschrift??
Eine Gutschrift gilt als Rechnung, solange der Gutschriftsempfänger nicht widerspricht. Bei sollversteuerung steht damit der Voranmeldungszeitraum fest. Gibts über die Höhe der boni vertragliche Regelungen? eventuell ist die Forderung gegenüber dem Lieferanten ja schon am Bilanzstichtag zu aktivieren. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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09.07.2012, 16:25
Beitrag: #3
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Hallo,
A Bekommt die Gutschrift für 2011, die Zahlung erfolgt im Juni 2012. Über den Boni gib es vertragliche Regelungen. Was da genau drin steht weiß ich allerdings nicht. Die Forderungen (GS) sind in 2011 zu aktivieren ohne Frage aber wann erfolgt die Vorsteuerberichtigung? Hab wohl zu wenig zum Sachverhalt geschrieben: Der Unternehmer erhält Jahr für Jahr Boni's von seinen Lieferanten. Die Boni's werden in der Regel erst im Folgejahr ausgestellt und gezahlt. Beispiel: Boni's für 2011 -> Gutschrift erfolgt im Mai 2012. Die Zahlung erfolgt im Juni 2012. Grüße |
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10.07.2012, 16:08
Beitrag: #4
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Ganz, ganz doof. Kommt nämlcih darauf an.
Wenn dein Unternehmer von vornherein eine Bonusvereinbarung mit dem Lieferanten hat, dann ist der Bonus praktisch schon mit der ursprünglichen Lieferung vereinbart und gehört ins alte Jahr, inklusive Vorsteuerberichtigung. Ist der Bonus überraschend und ohne "Vorwarnung", dann erst im Zeitpunkt der Bonusgutschrift. Das gilt meines Erachtens auch dann so, wenn noch nicht klar ist, wie hoch der Bonus sein wird, oftmals sind ja Umsatzstaffeln vereinbart. Aber im Zeiptunkt des Bilanzstichtages weiß man ja rein theoretisch, ob man die 500 T€ Umsatz bemacht hat und deshalb jetzt 5% und nicht mehr 3% bekommt... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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10.07.2012, 19:30
Beitrag: #5
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Danke höfner für deine Einschätzung. So ähnlich sehe ich das auch.
Ich würde allerdings den Bonus,immer im alten Jahr erfassen (ertragsteuerlich). Die Frage die ich mir aber stelle ist, wie ich die Vorsteuerberichtigung dann im alten Jahr zu buchen habe, sonst passt mir meine Forderung nicht. Die Vorsteuer dann auf "1529 Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG" im SKR03 buchen oder wie macht ihr das immer?? Hab ich als einziger das Problem oder alle im Urlaub? Hat die Vorsteuer, die man zurückzahlen muss, nicht eher ein Rückstellungscharakter, da es ungewiss ist ob überhaupt der Zufluss im neuen Jahr stattfindet? Grüße |
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10.07.2012, 21:02
Beitrag: #6
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Also ich hab die Vorsteuerberichtigung immer erst bei Zahlung durchgeführt, unabhängig davon,ob Bonusvereinbarungen existieren.
Ich hatte bisher das Wort "eintritt" mit der Gutschrift gleichgesetzt. Allerdings sagt der Kommentar Reiß, Kraeusel, Langer, Wäger Zitat:Bonus: Umsatzabhängige Boni führen zu Entgeltsminderungen für die betreffenden Umsätze. Rechtsverbindlich zugesagte umsatzabhängige Boni oder Rückvergütungen sind in dem Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen, in dem die Bonus/Rückvergütungsverbindlichkeit gegenüber dem Leistungsempfänger entsteht. Das ist bei Jahres-Boni/Rückvergütungen grundsätzlich der Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Bonus/Rückvergütungsverpflichtung begründet und deshalb in die Bilanz eingestellt wird. Auf die Bonus/Rückvergütungsgutschrift und den Zeitpunkt der Auszahlung kommt es grundsätzlich nicht an.[136] Ohne vertraglich zugesagte Boni oder Rückvergütungen führen erst die Auszahlung der Boni bzw. Rückvergütungen zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage.[137] Das Urteil BFH v. 18.09.2008, V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250 betrifft zwar den Fall, dass keine Bonusvereinbarungen vorliegen die Urteilsbegründung lässt aber m.E. auch Raum für Spekulation... |
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10.07.2012, 22:11
Beitrag: #7
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
also jetzt spricht mal nur der praktiker in mir wie ich es buchen würde ... und zwar ohne rücksicht auf anderslautende kommentarmeinungen ^^
Beispiel: gutschrift 1000,-- netto zzgl 190,-- 'Ust in den Abschlussbuchungen der bilanz zum 31.12.2011 : Forderung 1000 an Wareneinsatz 1000 Forderung 190 an vorsteuer im Folgejahr abzugsfähig 190 ( wer ein besseres Konto als "vorsteuer folgejahr dafür kennt nennt es mir bitte :-) ) Bei zahlung in 2012 buch ich dann: Bank 1190 an forderung 1190 und Vorsteuer folgejahr 190 an Umsatzsteuer 190 allerdings nicht das konto Ust 19% sondern das allgemeine Ust konto, damit ich mir meine Verprobung nicht komplezz kompliziert mache ^^ ich glaub im SKR o3 wär das das konto 1770. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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11.07.2012, 09:04
Beitrag: #8
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Also ich mache das inzwischen immer im alten Jahr.
1. Ist meist ein Bonus vereinbart. Nicht immer schriftlich, aber in der Regel mündlich. 2. Zahlt der Mandant deshalb ja nicht früher die Vorsteuer zurück. Sondern tatsächlich im selben Zeitpunkt wie wenn ich es im neuen Jahr mache. Bsp.: Bonus wird im März ausgezahlt. Ich buche den Bonus dann ins alte Jahr und mache ggf. eine berichtigte Meldung Dezember Vorjahr, die ich mit dem März mitschicke. Auch wenn manche Mandanten nicht kapieren, dass die Zahlung immer im gleichen Zeitpunkt stattfindet, finde ich es so richtiger. Und das ist meiner Meinung nach die praktischste Lösung überhaupt Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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11.07.2012, 12:48
Beitrag: #9
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Hallo,
es scheint wohl keine konkrete Datev-Lösung zugeben. Hab beim Teamservice angerufen und mir wurde gesagt , dass die Datev nur das Programm zur Verfügung stellt, wie dass Gesetz dann anzuwenden ist, ist meine Aufgabe xDD. @höfner Das ist gut wenn man jemanden in der Buchhaltung sitzen hat, der dann auch die berichtigte Voranmeldung vornimmt. Ich hab jetzt ne Nachzahlung von 10 TEUR in der USt-Jahreserklärung. @Jive Wenn du die Vorsteuer auf Umsatzsteuer buchst, kann dir doch nicht die Verprobung aufgehen, wenn kein entsprechender negativer Umsatz in der G&V vorhanden ist??? Oder sehe ich das Falsch Grüße |
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11.07.2012, 12:57
Beitrag: #10
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RE: Boni, Skonti Vorsteuerberichtigung
Wo du recht hast hast du recht. Wobei wir teilweise auch noch im Sommer während dwes Abschlusses die geänderte Voranmeldung rausschicken, wenn die Nachzahlung sonst zu hoch wird. Ansonsten Begleitschreiben mit Bonus beilegen, das sollte genügen. Das FA will es normal ja nur verstehen....
Und das mit der Vorsteuer verstehe ich auch nicht. Wenn, dann auf 1570 Vorsteuer buchen. Auf Umsatzsteuer hat das doch nichts verloren. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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