Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wann versteuert die Komplementär-GmbH
05.06.2012, 13:31
Beitrag: #1
Wann versteuert die Komplementär-GmbH
Heute bin ich der mit dem Knoten.

Ich habe eine A-GmbH. Die ist Komplementärin und (zusammen mit dem Kommanditist B) GF der A&B GmbH& Co.KG.

Diese KG erzielt Einkünfte aus V+V. Das heißt, es wird eine Bilanz aufgestellt und hiervon ausgehend eine Überschussermittlung nach §§ 8, 9 EStG angefertigt.

Die A GmbH hat einen Anspruch auf GF-Vergütung von 100. Die Zahlung der Vergütung erfolgt im März 2012.

Zivilrechtlich alles kein Problem. Aber was passiert steuerrechtlich?

Bei der KG

...verschwindet im Jahr 2011 der Vergütungsaufwand mangels Zahlung. Dafür taucht sie in der F-Erklärung 2012 wieder auf. Auf der Ebene der Gesamthand haben wir also im Jahr 2011 einen Gewinn von Null und im Jahr 2012 einen Verlust von 100.

Die Gewinnzuweisung erfolgt im Jahr 2011 wie folgt: GmbH = 0 und B =0.

Und im Jahr 2012:
Sonder-Einnahmen der GmbH = 100. Zu verteilende Einkünfte = 0 und zwar wie folgt: GmbH = 100; B = -100.

Und bei der GmbH


...habe ich in 2011 eine erbrachte Leistung mit Vergütungsanspruch, welcher versteuert wird.

Und in 2012 wird der Einkünfteteil aus der KG zugewiesen?????

Oder muss ich bei der GmbH schon in 2011 den Anspruch nach § 60 (2) wieder rausrechnen?

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
05.06.2012, 16:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2012 16:22 von phönix.)
Beitrag: #2
RE: Wann versteuert die Komplementär-GmbH
2012 darf keine Gewinnzuweisung als Zurechnung der GF-Vergütung an Kompl- erfolgen.
Kompl. erzielt originär gewerbl. Einkünfte. Für diese gewerbl. Einkünfte mangelt es an einer Zuordnungsvorschrift zu den V+V-Einkünften der KG.
Also kein "Vorabgewinn" wie bei 15er Einkünften nach 15 (1) Nr. 2!
Keine einheitliche und gesonderte F. dieser Einkünfte!

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
05.06.2012, 17:22
Beitrag: #3
RE: Wann versteuert die Komplementär-GmbH
Hm.... bei "keine Gewinnzuweisung" war ich jetzt auch. Aber zu "keine Feststellung" komme ich nicht.

Irgendwo ist da noch ne Lücke, ne logische.

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
05.06.2012, 17:27
Beitrag: #4
RE: Wann versteuert die Komplementär-GmbH
Die GF-Vergütung wird nicht einheitlich und gesondert als VV-Einkünfte festgestellt, sondern es handelt sich um originäre 15er Einkünfte ausschließlich auf Ebene GmbH. Festgestellt werden nur die echten 21er Einkünfte der kapitalmäßig Beteiligten!

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
05.06.2012, 17:59
Beitrag: #5
RE: Wann versteuert die Komplementär-GmbH
die logische Lücke: in § 21 EStG gibt es keinen Verweis auf § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (Sondervergütungen). Diese gibt es bei § 21 EStG Zuweisung nicht.

Die ganze Chose mit "Sonderwerbungskosten" (Gegenpart zu SBA) ist nur eine "Vereinfachung", aber auch nicht gesetzlich abgesichert.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
05.06.2012, 19:43
Beitrag: #6
RE: Wann versteuert die Komplementär-GmbH
Dann wäre ja auch die F-Erklärung falsch, wenn da Sonder-Einnahmen erklärt werden.

Sehe ich das richtig?

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.06.2012, 00:09
Beitrag: #7
RE: Wann versteuert die Komplementär-GmbH
(05.06.2012 19:43)ecro schrieb:  Dann wäre ja auch die F-Erklärung falsch, wenn da Sonder-Einnahmen erklärt werden.

Sehe ich das richtig?
ja!

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.06.2012, 08:52
Beitrag: #8
RE: Wann versteuert die Komplementär-GmbH
Danke. Da muss ich beim Bescheid aufpassen.

Wieder was gelernt.^

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.06.2012, 08:36
Beitrag: #9
RE: Wann versteuert die Komplementär-GmbH
(05.06.2012 17:27)phönix schrieb:  Die GF-Vergütung wird nicht einheitlich und gesondert als VV-Einkünfte festgestellt, sondern es handelt sich um originäre 15er Einkünfte ausschließlich auf Ebene GmbH. Festgestellt werden nur die echten 21er Einkünfte der kapitalmäßig Beteiligten!

Sollte B aber auch Mehrheitsgesellschafter der A GmbH sein hat er die 15 Einkünfte nicht die GmbH. Bei der GmbH ist es ein Nullspiel.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.06.2012, 09:11
Beitrag: #10
RE: Wann versteuert die Komplementär-GmbH
(07.06.2012 08:36)tolledeu schrieb:  Sollte B aber auch Mehrheitsgesellschafter der A GmbH sein, hat er die 15 Einkünfte, nicht die GmbH. Bei der GmbH ist es ein Nullspiel.

Nein, B hat in diesem Zusammenhang keine 15er Einkünfte. Woraus schließt Du das?

M.E.kommt das nur in Frage im Zusammenhang mit Gewinneinkünften der KG, die liegen aber nicht vor. Im vorgegebenen Fall erzielt der Mehrheitsgesellschafter der GmbH zunächst gar keine Einkünfte aus der GmbH.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation