Kleinunternehmer: Was ist Unanfechtbarkeit?
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05.06.2012, 13:37
Beitrag: #1
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Kleinunternehmer: Was ist Unanfechtbarkeit?
Ich habe einen Kleinunternehmer, nämlich die A GmbH (Komplementärin der A&B GmbH & Co.KG).
Die GmbH macht nichts, sie haftet nur und führt die Geschäfte der KG. Hierfür nimmt sie verschiedene Vergütungen ein und unterwirft sie der Umsatzsteuer. Die Umsätze sind stets unter 17.500. An Aufwand hat die GmbH die Steuerberaterrechnung und mal einen Bleistift hier, einen Schreibblock dort. Es fällt also stets eine Umsatzsteuerzahllast an, die die KG (teilweise) nicht als Vorsteuer abziehen kann, da sie vermögensverwaltend tätig ist und teilweise ohne Optionsmöglichkeit vermietet. Der UStB 2010 steht unter VdN (ganz einfach weil kein Bescheid gekommen ist, § 168 Satz 1 AO. Kann ich hier noch zur Regelbesteuerung optieren? ® |
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05.06.2012, 13:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2012 17:00 von meyer.)
Beitrag: #2
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RE: Kleinunternehmer: Was ist Unanfechtbarkeit?
Die Unanfechtbarkeit ist in A 19.2 Abs. 6 UStAE erläutert (= formelle Bestandskraft). Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist nichts mehr zu machen.
Einspruchsfrist = ein Monat nach Einreichung der USt-Erklärung, wenn sich eine Nachzahlung ergab, ansonsten ein Monat ab Zustimmung des FA zur Umsatzsteuererklärung. |
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05.06.2012, 15:10
Beitrag: #3
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RE: Kleinunternehmer: Was ist Unanfechtbarkeit?
Hm... nun heißt es aber in A 19.2 (5) Satz 5:
"Durch ihre Unanfechtbarkeit wird deshalb die Möglichkeit, eine Erklärung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG abzugeben, nicht ausgeschlossen." Oder bezieht sich dieser Satz ausschließlich auf Satz 4? (Keine Steuerfestsetzungen im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG sind die Voranmeldung und die Festsetzung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung.) ® |
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05.06.2012, 17:00
Beitrag: #4
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RE: Kleinunternehmer: Was ist Unanfechtbarkeit?
Ja, das bezieht sich auf die vorher genannten Fälle. In meinem vorigen Beitrag war ich allerdings zu schnell, ich meinte Abs. 6, nicht Abs. 5 (habe ich jetzt korrigiert).
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05.06.2012, 17:21
Beitrag: #5
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RE: Kleinunternehmer: Was ist Unanfechtbarkeit?
Dass Absatz 6 gemeint war, war schon klar :-)
Aber ich hab die Lösung gefunden: Im Jahr 2010 war sie kein KU und konnte deshalb nicht optieren. (Beginn der Tätigkeit in 2010 - mit voraussichtlichen Umsätzen > 17.500 / 12 * Anzahl Monate). Und wieder was gelernt... Danke ® |
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