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Auslagenersatz und Umsatzsteuer
16.05.2012, 16:24
Beitrag: #1
Auslagenersatz und Umsatzsteuer
Hallo Zusammen.

Folgender Fall bei der Überführung von Kfz:

Autohändler A beauftragt Unternehmer U mit der Überführung eines Kfz. U wiederum beauftragt seinen Subunternehmer S, der umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (§19USTG) ist. S tankt zwischendurch mit dem Fahrzeug des A und schreibt eine Rechnung wie folgt: Dienstleistung pauschal 100 Euro + Auslagen x Euro (Bruttobetrag der Tankrechnung).

U kann in diesem Fall ja keine Vorsteuer aus dem Tankbeleg ziehen und muss A den Bruttobetrag + MWSt in Rechnung stellen. A ist damit natürlich nicht einverstanden und möchte nur den Nettobetrag in Rechnung gestellt bekommen.

JETZT DIE FRAGE:
Ist es ausreichend, wenn S den Tankbeleg U übergibt und von diesem den Betrag ausbezahlt (bar/unbar?) bekommt. Die Auslagen also gar nicht auf der Rechnung auftauchen?
Kann ein Subunternehmer namens und im Auftrag seines Auftraggebers so handeln, dass der Auftrraggeber als Vertragspartner gilt (wohl Voraussetzung bei Auslagenersatz und Vorsteueranerkennung)?
Wie macht S dem Tankstellenbetreiber klar, dass nicht er den Sprit kauft, sondern sein Auftraggeber U?

Meine Idee war dem Subunternehmer eine Firmenkreditkarte zu geben. Der Vorschlag löste keine Begeisterung beim Unternehmer aus :-(

Habt Ihr noch andere Ideen?
Habt Ihr Fachliteratur dazu?
Meint Ihr, eine verb. Auskunft wäre nötig?

Danke für Eure Hilfe!
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16.05.2012, 18:27
Beitrag: #2
RE: Auslagenersatz und Umsatzsteuer
Ich würde behaupten, es kommt drauf an, was U und S untereinander vereinbaren, d. h. ob S bei der Betankung für eigene oder für fremde Rechnung handelt. Fremde Rechnung = Auslagenersatz, Leistungsempfänger ist dann U. Wenn das auf der Rechnung als Auslagenersatz auftaucht, halte ich das für unproblematisch. U benötigt natürlich dann die Originalrechnung (bei Betankung ist das ja ggf eine Kleinbetragsrechnung, so dass er der Tankstelle nichts groß erzählen muss, er sollte dann die 150 EUR brutto im Auge haben).

Handelt S für eigene Rechnung und belastet die Kosten weiter, ist es kein Auslagenersatz im eigentlichen Sinn sondern Teil seines Entgelts. Dann ist nichts mit Vorsteuerabzug bei U. Was dafür in Rechnung gestellt werden kann ist reine Verhandlungssache, egal, wie hoch die Kosten tatsächlich waren.

Bei dem genannten Fall (es wird ein überführtes Fahrzeug, also kein eigenes betankt), würde ich aus dem Bauch heraus meinen, dass die Variante "auf fremde Rechnung" funktionieren könnte. Zur Vorsorge gegenüber dem FA sollte das aber vielleicht schriftlich festgehalten werden.
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