Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
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11.04.2012, 23:48
Beitrag: #1
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Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
Grundfall ist wie folgend:
Ehepaar hat 2010 geheiratet; ein Kind ist auch gleich unterwegs. 2011 werden folgende Einkünfte erzielt: Ehemann 2000 +3000 Bezüge (Student) Ehefrau 4000 +2000 Bezüge ( erste Schritte in der Selbstständigkeit) gemeinsames Kind: Keine Einkünfte, sondern Kindergeld Der Vater des Ehemanns zahlt diverse Gelder als Unterhalt an die Eheleute und fragt, was absetzbar ist. Grundsätzlich kann der Unterhalt meiner an Ansicht nach abgesetzt werden, soweit Bedürftigkeit gegeben ist. Die Ehefrau hat jedoch noch aus vorehelichen Zeiten (Erbschaft) ein Wertpapierdepot mit Wert von Euro 100.000. Aufgrund dieser Tatsache würde ich die Bedürftigkeit verneinen, da die Ehefrau nach meiner Meinung verpflichtet wäre, zunächst ihr Vermögen für den gemeinsamen Unterhalt (also auch für den Unterhalt des Ehemannes) zu nutzen, und nicht auf die Gelder von Oma und Opa angewiesen sein sollte. Sehe ich dieses falsch? Vielleicht wäre die Ehefrau nicht verpflichtet, ihr voreheliches Vermögen für den Unterhalt des Ehemannes zu verwenden? Kann trotzdem die Zahlung der Eltern des Ehemannes an den Ehemann als Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden? Danke für Eure Bemühungen! schönen Tag noch phönix |
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12.04.2012, 00:13
Beitrag: #2
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
Grds. kann der Opa seinen Sohn + Enkel unterstützen, mE aber nicht die Schwiegertochter (keine Rechtspflicht). Beim Enkel ist aber das KiG der Anker (Abs. 1 Satz 4), weshalb effektiv nur der Sohn unterstützbar ist. Da auch nach Heirat Vermögen der Frau Vermögen der Frau bleibt, sehe ich hier kein Problem. Opa sollte also ca 3.000 (Grundfreibetrag abzgl Eink+Bez) nach 33a abziehen können...
Ggf morgen nach Blick in Kommentar mehr. |
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12.04.2012, 08:43
Beitrag: #3
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
Sehe ich anders. Nach Heirat ist der Opa nicht mehr (Vater des Mannes) unterhaltspflichtig, sondern die Ehefrau und die hat ja Vermögen.
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12.04.2012, 09:21
Beitrag: #4
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
@Opa: Nein, § 1360 BGB (Ehegattenunterhalt) schließt nicht den § 1601 BGB (Angehörigenunterhalt) aus. Das ist ein Trugschluß!
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12.04.2012, 09:32
Beitrag: #5
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
§ 1608 BGB: "Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten."
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12.04.2012, 09:49
Beitrag: #6
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
(12.04.2012 09:32)Opa schrieb: § 1608 BGB: "Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten."Warum schaut eigentlich keiner in A. 33a 1. EStRl, wo diese Frage erschöpfend geregelt ist : Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber der Stpfl. nach dem BGB oder dem LPartG unterhaltsverpflichtet ist. Die Tatsache, dass der Stpfl. nur nachrangig verpflichtet ist, steht dem Abzug tatsächlich geleisteter Unterhaltsaufwendungen nicht entgegen. Für den Abzug reicht es aus, dass die unterhaltsberechtigte Person dem Grunde nach gesetzlich unterhaltsberechtigt (z.B. verwandt in gerader Linie) und bedürftig ist. Eine Prüfung, ob im Einzelfall tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht, ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht erforderlich, wenn die unterstützte Person unbeschränkt steuerpflichtig sowie dem Grunde nach (potenziell) unterhaltsberechtigt ist, tatsächlich Unterhalt erhält und alle übrigen Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG vorliegen; insoweit wird die Bedürftigkeit der unterstützten Person typisierend unterstellt. |
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12.04.2012, 09:52
Beitrag: #7
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
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12.04.2012, 11:01
Beitrag: #8
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
Vielleicht bekommt der Opa ja noch Kindergeld für den Sohn da dieser ja noch Student und vielleicht unter 25 Jahre ist. Dann ist §33a m.E. hinfällig.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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12.04.2012, 11:12
Beitrag: #9
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind | |||
12.04.2012, 15:16
Beitrag: #10
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RE: Abzugsfähigkeit von Unterhalt an verheiratetes Kind
Also wieder einmal die typischen Steuerantworten: ja, aber.... oder nein, es sei denn....
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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