Zustellung im Ausland
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17.02.2012, 09:43
Beitrag: #1
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Zustellung im Ausland
Für Verwaltungsakte, die mittels einfachem Brief im Ausland zugestellt werden, gilt die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr.3 AO. Wie ist das aber bei Zustellung von "Nicht-"Verwaltungsakten (z.B. Mahnungen, Ankündigungen der Vollstreckung)? Wird die Post schneller befördert? Irgendwie kann ich den Gedankengang nicht nach vollziehen. Das Finanzamt meint auch nur, das sei eben so.
Grübel!!!!! frankts |
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17.02.2012, 10:38
Beitrag: #2
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RE: Zustellung im Ausland
Sag denen mal, sie mögen bitte in § 9 Abs. 3 VwZG kucken. Ich lese da was von
a) "Dokument" (also eben alles, - auch Nicht-VAs) und b) Zugangsfiktion 7 Tage (wie üblich durch den Empfänger per Nachweis wiederlegbar). Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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17.02.2012, 11:08
Beitrag: #3
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RE: Zustellung im Ausland
Okay,
das FA spart* Porto und steckt einen Bescheid und eine Mahnung in Kuvert. Der Besscheid ist also in einem Monat da und die Mahnung in 7 Tagen. Hoch lebe .. wer eigentlich? frankts * reine Fiktion - das FA spart nie! |
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17.02.2012, 11:13
Beitrag: #4
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RE: Zustellung im Ausland
Das ist ja ein feines Dilemma....
Sind die Dinger denn wirklich zugegangen? Ich habe im Ausland da immer so meine Zustellungsprobleme. Rückschein? Wenn "ja": sch.........ade. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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17.02.2012, 11:21
Beitrag: #5
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RE: Zustellung im Ausland
Nein, ich versuche nur einem Mandante klar zu machen, dass der Bescheid 4 Wochen zur Zustellung (reine Fiktion) gebraucht hat und dass die Mahnung angeblich nach 7 Tagen da ist. So ganz versteht er das nicht.
frankts P.s. Mittlerweile hat sich die Mahnung erledigt, da eine VT-Sperre auf Grund der vor einigen Wochen gestellten Anträge (AdV bzw. techn. Stundung) auf meine Intervention hin gesetzt wurde. Diese Sperre vergessen die lieben Bearbeiter immer wieder und wir dürfen den Ärger der Mandanten ausbaden (grummel, grummel) frankts |
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17.02.2012, 11:42
Beitrag: #6
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RE: Zustellung im Ausland
Natürlich sparen wir - koste es was es wolle!
Wieso werden Bescheid und Mahnung in einen Umschlag gesteckt? Das heißt ja, der Bescheid lag im Finanzamt und hat auf die Mahnung gewartet???? Wieso kann denn schon ein Einspruch vorliegen. Und warum wird eine VT-Sperre gesetzt, nachdem die Mahnung erstellt ist???? (Diese Sperre soll doch gerade die Mahnung verhindern!) Fragen über Fragen.... und warscheinlich keine Antworten. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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17.02.2012, 11:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2012 11:53 von frankts.)
Beitrag: #7
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RE: Zustellung im Ausland
Stadtkatze schrieb:Natürlich sparen wir - koste es was es wolle![/color] Ich hoffe, ich habe es jetzt verdeutlichen können Gruß frankts |
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17.02.2012, 11:55
Beitrag: #8
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RE: Zustellung im Ausland
frankts schrieb:mittels einfachem Brief im Ausland zugestellt werdennur mal als Hinweis: Ihr bringt hier die Zustellung mit der einfachen Bekanntgabe durcheinander. Die Übersendung per einfachem Brief ist gerade keine Zustellung. Zustellungen sind in §§3ff. VwZG abschließend geregelt. |
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