Mandatsk�ndigung
|
13.02.2012, 11:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.02.2012 11:09 von frankts.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Mandatsk�ndigung
Gibt es irgendwo Musterformulierungen f�r eine Mandatsk�ndigung? Ich mu� jetzt doch einem Mandanten k�ndigen der nichts mehr bringt, nicht zahlt und mittlerweile sein Gewerbe au�erhalb der Legalit�t aus�bt. So richtig f�ndig bin ich noch nicht geworden.
Wei� irgendwer eine Quelle? frankts |
|||
13.02.2012, 12:45
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Mandatsk�ndigung
hmmm .. ich habe erst 2 mal ein mandat gek�ndigt... und jedesmal habe ich mir da einen zweizeiler aus den Rippen gezogen :-)
Du musst Dich doch gar nicht rechtfertigen... Meine sahen ungef�hr so aus: Sehr geehrter Herr/Frau Mustermann hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mit sofortiger wirkung alle mir von Ihnen erteilten Mandate niederlege. Ihre Unterlagen stehen nach bezahlung der noch offenen GEb�hrenrechnugnen zur Abholung bereit. mit freundlichen Gr��en, ... lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
13.02.2012, 15:20
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Mandatsk�ndigung
Danke,
so etwas �hnliches hatte ich schon- eigentlich ist eh wurscht was ich schreib, der mandant liest es so oder so nicht. frankts |
|||
15.02.2012, 17:04
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Mandatsk�ndigung
Vergiss nicht das FA zu informieren, wenn du Zustellvollmacht hast. Die erlischt erst mit Zur�cknahme.
Nur so als Hinweis -weil kommt immer wieder vor, dass die Berater daran nicht denken. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
|||
15.02.2012, 17:38
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Mandatsk�ndigung
Stadtkatze schrieb:Vergiss nicht das FA zu informieren, wenn du Zustellvollmacht hast. Die erlischt erst mit Zur�cknahme. Habe ich nicht vergessen (meine finanzamtliche Vergangenheit schl�gt immer wieder durch), habe erst mal angerufen beim FA, ob eine Zustellvollmacht gespeichert ist - doch welch ein Wunder, es gibt eine Vollmacht zugunsten einer Kollegin. Die hat der Mandant mal wegen seiner Steuerr�ckst�nde kontaktiert, war aber sicher niemehr dort. Ich bin ja nicht schadenfroh..... frankts |
|||
15.02.2012, 19:23
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Mandatsk�ndigung
Stadtkatze schrieb:erst mit Zur�cknahme. N�. Ich bin da als Berater schmerzbefreit: ich gebe die Dinger zur�ck. Keiner kann mich zwingen, fremde Post entgegen zu nehmen. Und ansonsten hilft gerne: Honorar verdreifachen und schon ist das Mandat weg. (Gerade heute mal wieder erfolgreich so gemacht: Honorar hochgesetzt - Mandant mault - Catja mault gegen - Mandant sucht sich einen freien Buchhalter - und Catja macht insk�nftig den Jahresabschluss ohne Pr�fungshandlungen aus vorgelegten Endzahlen. Da bin ich fein mit.) Grinse-Gru�. die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
15.02.2012, 19:43
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Mandatsk�ndigung
Catja schrieb:N�. Ich bin da als Berater schmerzbefreit: ich gebe die Dinger zur�ck. Keiner kann mich zwingen, fremde Post entgegen zu nehmen.Da h�tten wir aber regen Postverkehr. Ich schicke die Dinger n�mlich wieder zur�ck und verweise auf � 80 Abs. 1 AO (s. auch AEAO zu � 122 Pkt. 1.7). Es ist aber warscheinlich solange egal, wie keine Fristen in die Quere kommen. Catja schrieb:Und ansonsten hilft gerne: Honorar verdreifachen Das ist doch mal eine super Idee f�r mehr Steuereinnahmen ![]() Gibst du die Rechte daf�r frei? Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
|||
15.02.2012, 20:21
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Mandatsk�ndigung
bzgl. Honorarverdreifachung: Gerne.
Und ansonsten: Bevollm�chtigung ist dennoch vom Einverst�ndnis des Bevollm�chtigten mit abh�ngig. Bisher hat noch kein FA gepault, wenn ich es von der Mandantsbeendigung unterrichtet hatte und die mir im Nachgang trotzdem �bersandte Korrespondenz ans FA zur�ck geschickt habe mit dem Vermerk "Mandat insoweit erloschen (vgl. Fax vom tt.mm.jjjj), - bitte um originalschriftliche �bersendeung an Mandantin" ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
15.02.2012, 20:43
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Mandatsk�ndigung
In der Reihenfolge w�rde ich auch nichts sagen. Wenn du mir sagst, das Mandat ist niedergelegt, warum soll ich dir dann noch Bescheide u. �. �bersenden.
Die F�lle, in denen ich die Zustellunternehmen besch�ftige, geben die Niederlegung aber erst bekannt, wenn sie noch Post von mir erhalten, und da ist die Bekanntgabe wirksam, weil nach Mitteilung der Mandatsniederlegung. Aber das kommt alles insgesamt nicht so oft vor, deshalb - Weitermachen! Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
|||
16.02.2012, 08:34
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Mandatsk�ndigung
Catja schrieb:Stadtkatze schrieb:erst mit Zur�cknahme...... Das w�r schon die beste L�sung, aber wenn der Mandant nichts mehr zeitnah bringt und eine offene Rechnung da ist....... Aber ernsthaft: Eine einer Kanzlei erteilte Zustellvollmacht, wer kann die wirksam widerrufen? Eigentlich nur der Vollmachtgeber?! Oder kann der Bevollm�chtigte von sich aus sagen, ich mag die Vollmacht nicht mehr. Vielleicht sollte ich mal unseren Juristen zu Rate ziehen. frankts |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste