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angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
15.02.2012, 10:28
Beitrag: #1
angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Guten Tag zusammen,

wir haben �ber Jahre hinweg, in der Steuererkl�rung unseres Mandanten, Eink�nfte aus V+V unbebauter Grundst�cke erkl�rt. Dem Finanzamt sind diese Eink�nfte aber erst jetzt aufgefallen und bittet um Stellungnahme. Welche Auswirkungen kann das auf der einen Seite f�r den Mandanten haben und auf der anderen Seite f�r den Berater, weil wir das Finanzamt nicht auf die fehlenden Eink�nfte hingewiesen haben?
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15.02.2012, 10:53
Beitrag: #2
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Sehe ich das richtig: Eink�nfte ordnungsgem�� erkl�rt, aber nie vom Finanzamt veranlagt?

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15.02.2012, 10:58
Beitrag: #3
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
genau das. In all den Jahren sind die Eink�nfte von uns ordnungsgem�� erkl�rt worden...aber das FA hat sie nie veranlagt
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15.02.2012, 11:58
Beitrag: #4
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Dann hat das FA Pech gehabt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn sie etwas �berlesen haben, k�nnen bestandskr�ftige Bescheide m.E. nicht mehr ge�ndert werden. Weder der Mandant noch wir sind verpflichtet das FA auf Fehler zu unseren bzw. zu Mandant Gunsten hinzuweisen.
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15.02.2012, 11:59
Beitrag: #5
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
das entspricht auch meiner Auffassung. Jetzt brauch ich nur noch die Rechtsvorschriften
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15.02.2012, 13:38
Beitrag: #6
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Dem Finanzamt w�rde ich in einem 3-Zeiler mitteilen, dass alles ordnungsgem�� erkl�rt worden war.
Man muss das FA nicht auf seine Fehler aufmerksam machen. Und wo es keine Verpflichtung gibt, gibt es auch keine Rechtsgrundlage.

G�nstigenfalls hatte man den Mandanten jedes Jahr darauf hingewiesen, dass das Finanzamt einen Fehler zugunsten des Mandanten gemacht hat.

Ich sehe hier aber die Gefahr, dass das FA die Sache nach � 129 AO berichtigen wollen wird. Wenn etwas GAR keine Ber�cksichtigung gefunden hat, wird das FA argumentieren, dass somit auch keine Tatsachenw�rdigung = keine rechtliche Einsch�tzung erfolgt war und damit ist die T�re offen f�r � 129.

Hattet Ihr den Mandanten gewarnt, dass die Differenz evtl. w�rde zur�ckzuzahlen sein?

... ggf: Festsetzungsverj�hrung beachten.

Gru�, die Catja

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15.02.2012, 14:25
Beitrag: #7
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Das wird ein 129er. Dann gibts auch kein Verj�hrungsproblem.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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15.02.2012, 14:45
Beitrag: #8
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Ich sehe auch 129. Seltsam finde ich nur, dass nach den Eink�nften gefragt wird. Wenn sie erkl�rt wurden, ist doch alles in der Akte.
Sind sie tats�chlich erkl�rt? Ich hatte bereits mehrere F�lle, in denen mir eine andere Steuererkl�rung vorlag, als das der Berater vermutete. Er hatte die Erkl�rung in seinem Programm auch anders gespeichert, als sie eingereicht wurde. Die Gr�nde daf�r konnten wir noch nicht herausfinden.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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15.02.2012, 15:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012 15:31 von Uwe.)
Beitrag: #9
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
Hallo,

@Stadtkatze:
also ich hatte hier den Fall, dass die beiden Renten von Ehemann und Ehefrau nicht angesetzt wurden, obwohl sie immer in der Erkl�rung angesetzt waren.
Jetzt wurde wohl eine Kontrollmitteilung des Rentenversicherungstr�gers aus 2008 ausgewertet ...

Gruss
Uwe
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15.02.2012, 15:53
Beitrag: #10
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Eink�nfte
...und?

Also ich sehe kein 129. Wenn die Erkl�rung per Elster �bermittelt wurde (?) muss das FA ja bewusst die EK aus VuV herausgenommen haben --> kein 129.
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