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Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
03.11.2011, 17:32
Beitrag: #1
Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Hallo,

Finanzamt möchte unter Festsetzung von Zwangsgeld Steuererklärungen und Bilanz/GuV einer GmbH i.L. erzwingen.

Folgendes Problem habe ich nun:

Schlussverteilung erfolgte auf den 31.12.2009. Die GmbH hat also gar kein Vermögen mehr. Genauso wenig hat diese noch irgendwelchen steuerlichen Sachverhalte verwirklicht. Wie soll ich da eine Bilanz bzw. GuV erstellen, um das Zwangsgeld herumzukommen?

Steuererklärungen kann das FA von mir bekommen - da stehen dann aber überall 0,00 ¤.

Begründung des FA die GmbH ist noch nicht gelöscht und somit zur Abgabe verpflichtet, weil unbeschränkt stpfl. . Im Frotscher/Maaß steht dazu aber "[...] Daraus folgt, dass die unbeschränkte KSt-Pflicht für den einschlägigen Personenkreis nicht bereits mit der Auflösung der juristischen Person oder der Einstellung ihrer satzungsmäßigen Tätigkeit, sondern erst in dem Zeitpunkt endet, in dem das Liquidationsvermögen an die Gesellschafter, Genossen bzw. Mitglieder ausgeschüttet wird.
"Ausschüttung" war am 31.12.2009. Firma wird erst jetzt durch den Liquidator zur Löschung angemeldet.

Was mach ich nun?

Ciao Dragon
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03.11.2011, 18:00
Beitrag: #2
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Dragon schrieb:Was mach ich nun?

Bevor ich lange drüber nachdenke, wie ich dem entgehen kann:
Ich würde im KSt Formular überall 0 eintragen und es wunschgemäß dem Finanzamt zuschicken, zusammen mit einer handschriftliche Bilanz samt G+V - die ist in 1 Minute fertig.

Jeder Streit dauert länger.

Warum wird die Firma erst jetzt zur Liquidation angemeldet? Stell dem Liquidator Deine Rechnung. Wegen Bummelei. Smile

Gruß

tosch
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04.11.2011, 10:35
Beitrag: #3
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
So auch geschehen - mit Ausnahme der Bilanz/GuV, denn wenn ich auf dem weißen Blatt Papier ein großes T draufzauber kann ich dieses nicht mit Leben füllen, da schon das gesamte Vermögen (inkl. Nennkapital) schlussverteilt wurde. Einzig ich könnte unsere jetzige Rechnung als RS verbuchen und in gleicher Höhe auf der anderen Seite eine Verlust i.H.d. RS. Dann müsste ich aber in der KSt-Erkl. etc. aber auch andere Zahlen als Null schreiben.

Ciao Dragon
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04.11.2011, 10:56
Beitrag: #4
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Dragon schrieb:So auch geschehen - mit Ausnahme der Bilanz/GuV, denn wenn ich auf dem weißen Blatt Papier ein großes T draufzauber kann ich dieses nicht mit Leben füllen, da schon das gesamte Vermögen (inkl. Nennkapital) schlussverteilt wurde.
Bilanz: Aktiva: 0 Passiva: 0
G+V: Null

Lebt doch, wenn auch schon scheintot Cool
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09.11.2011, 12:55
Beitrag: #5
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
[/quote]
Bilanz: Aktiva: 0 Passiva: 0
G+V: Null
[/quote]

Ähm... und was steht im Anhang?

®
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09.11.2011, 13:54
Beitrag: #6
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Anhang:

Die Schlussverteilung erfolgte in 2009. Die GmbH hat kein Vermögen mehr. Die Schlußbilanz wurde auf Anforderung des Finanzamts erstellt, da die Liquidation erst nach dem Bilanzstichtag zum HR angemeldet wurde.


Jetzt den Jahresabschluss noch schnell vor der Anmeldung der Liquidation im Bundesanzeiger veröffentlichen - und bundesweite Aufmerksamkeit ist sicher Cool
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09.11.2011, 14:14
Beitrag: #7
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
tosch schrieb:Die GmbH hat kein Vermögen mehr.

Das ist doch entbehrllich, oder?

®
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09.11.2011, 14:25
Beitrag: #8
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
ecro schrieb:Das ist doch entbehrllich, oder?
Ist halt bei copy and paste mal so dazwischen gerutscht Big Grin

Gilt übrigens auch für Dein l Tongue
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09.11.2011, 14:30
Beitrag: #9
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Man könnte den Anhang ja auch aufbähen:

"....Vermögensgegenstände wurden nicht angeschafft...."

Das l habe ich bei "aufblähen" wieder abgezogen, jetzt stimmt die Bilanz wieder.

®
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09.11.2011, 15:55
Beitrag: #10
RE: Beendigung unbeschrämkte Stpfl.
Logisch....

und ein Hinweis auf die die Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung Wink
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