KV/PV des Lehrlings
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04.10.2011, 13:22
Beitrag: #11
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RE: KV/PV des Lehrlings
Super. Die Fälle häufen sich gerade bei mir.
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06.10.2011, 15:56
Beitrag: #12
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RE: KV/PV des Lehrlings
Hallo,
und ich hatte gerade den Fall, dass der Azubi 11.800 Euro im Jahr verdiente und wenn ich die SV-Beiträge nicht bei ihm abziehe, geht mir das Kindergeld verloren ... Gruss Uwe |
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06.10.2011, 17:29
Beitrag: #13
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RE: KV/PV des Lehrlings
Ja, das passiert auch.
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14.10.2011, 08:54
Beitrag: #14
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RE: KV/PV des Lehrlings
Uwe schrieb:Hallo, Na das gehört ja auch bald der Vergangenheit an.......... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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26.10.2011, 15:52
Beitrag: #15
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RE: KV/PV des Lehrlings
Zitat:Bund und Länder haben sich geklärt. Danach sind die Kosten bei den Eltern zu berücksichtigen. Wir haben schon eine interne Anweisung.Finde nix Schriftliches dazu. Überall nur der Verweis auf die Meinung des BDL bzw. die Kurzinfo der OFD Münster v. 25.05.2011. Hat einer etwas Aktuelleres? |
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26.10.2011, 16:21
Beitrag: #16
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RE: KV/PV des Lehrlings
Ich kann dir meine Verfügung nicht benennen. Steht groß "nur zur innerdienstlichen Verwendung" drauf.
Sonst habe ich auch noch nix gefunden. Hab die Sache aber immer noch auf dem Schirm. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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18.11.2011, 21:29
Beitrag: #17
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RE: KV/PV des Lehrlings
Was lange währt wird gut - hab ja versprochen, daß ich die Äuglein offen halte
Zitat:OFD Magdeburg v. 03.11.2011 - S 2221 - 118 - St 224 Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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23.03.2012, 14:41
Beitrag: #18
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RE: KV/PV des Lehrlings
Zitat:Der Abzug der Beitr�ge darf aber nach nachvollziehbaren Kriterien zwischen Eltern und Kind aufgeteilt werden.Heisst das, daß ich die KV/PV des ersten Halbjahres (Kind war noch Lehrling) noch bei den Eltern geltend machen kann, auch wenn das Kind selbst eine Erklärung macht, da sie im Sommer auslernt und dann normaler AN war? Die KV/PV Beiträge der Lehrlingszeit wirken sich bei dem Kind nicht steuerl. aus. |
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