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Tag der offenen T�r mit Buffet
28.07.2011, 11:54
Beitrag: #1
Tag der offenen T�r mit Buffet
Guten morgen zusammen,

ich habe grad folgenden Sachverhalt der mich gr�beln l�sst.

Tag der offene T�r in der Firma mit lecker Essen in Buffet-form f�r ca. 250 Personen.

Da Tag der offenen T�r kann jeder kommen und gehen wer will dem nach existiert keine Liste der bewirteten Personen. Rechnung �ber das Buffet liegt vor.

M�glichkeit 1:
Bewirtung gesch�ftlich -> 70 % abziehbar.

M�glichkeit 2:
Tag der offenen T�r samt allen Kosten als Werbungskosten ber�cksichtigen, Argument: Bewirtung steht nicht im Vordergrund?!

Wie seht ihr das?

MfG
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28.07.2011, 11:59
Beitrag: #2
RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Hallo,

die Bewirtung steht nicht im Vordergrund, sondern die Darstellung des Betriebs. M.E. daher eindeutig Werbekosten ...

Gruss
Uwe
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28.07.2011, 12:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2011 12:03 von Dragon.)
Beitrag: #3
RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Ich denke wir reden hier �ber Betriebsausgaben oder?

Uwe schrieb:die Bewirtung steht nicht im Vordergrund,...

Auch bei bei einer Bewirtung unter Gesch�ftsfreunden steht m.E. die Bewirtung nicht im Vordergrund, sondern der Anlass (Verhandlungen, Er�rtreungen, Planungen etc.), dass kann es als Begr�ndung also nicht sein.

Ciao Dragon
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28.07.2011, 12:23
Beitrag: #4
RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Hallo,

@Dragon:
bei einer Besprechung in einem Restaurant steht m.E. die Bewirtung an gleicher Stelle wie die Besprechung selbst, weil kaum jemand Dienstgespr�che im �ffentlichen R�umen durchf�hrt.
Bei einem Tag der offenen T�r steht aber der Betrieb eindeutig im Vordergrund. Dass nebenbei auch noch f�r Speisen und Getr�nken gesorgt, ist m.E. eine Nebenleistung der Hauptleistung "Tag der offenen T�r" ...
ebenso wie ein Rahmenprogramm mit Musik und Unterhaltung ...

Ich sehe das so �hnlich, wie bei einer vom Arbeitgeber durchgef�hrten Fortbildungsveranstaltung f�r die Mitarbeiter und den Unternehmer selbst: Raum wird gemietet, Speisen und Getr�nke werden zur Verf�gung gestellt. Im Rahmen einer Betriebspr�fung wurde hier kein Eigenanteil angesetzt ...

Gruss
Uwe
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28.07.2011, 12:38
Beitrag: #5
RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Uwe schrieb:Hallo,

@Dragon:
bei einer Besprechung in einem Restaurant steht m.E. die Bewirtung an gleicher Stelle wie die Besprechung selbst, weil kaum jemand Dienstgespr�che im �ffentlichen R�umen durchf�hrt.
Bei einem Tag der offenen T�r steht aber der Betrieb eindeutig im Vordergrund. Dass nebenbei auch noch f�r Speisen und Getr�nken gesorgt, ist m.E. eine Nebenleistung der Hauptleistung "Tag der offenen T�r" ...
ebenso wie ein Rahmenprogramm mit Musik und Unterhaltung ...

Ich sehe das so �hnlich, wie bei einer vom Arbeitgeber durchgef�hrten Fortbildungsveranstaltung f�r die Mitarbeiter und den Unternehmer selbst: Raum wird gemietet, Speisen und Getr�nke werden zur Verf�gung gestellt. Im Rahmen einer Betriebspr�fung wurde hier kein Eigenanteil angesetzt ...

Gruss
Uwe

Haufe in Person von StB Reinhard Schnell sieht das anders.

Es wird unterschieden in privaten, gesch�ftlichen und betrieblichen Anlass. Der Tag der offenen T�r f�llt unter gesch�ftliche Veranlassung und hier sind nur 70% abzugsf�hig.

sieht auch Frotscher so RZ 691 zu � 4 EStG

Ciao Dragon
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28.07.2011, 12:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2011 13:04 von matom.)
Beitrag: #6
RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Viele Dank allen.
Danke Dragon f�r den Nachweis.

EDIT:

Hast du vielleicht eine Link zu den von dir aufgef�hrten Stellen?
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28.07.2011, 13:28
Beitrag: #7
RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Hallo,

der Verlag der deutschen Wirtschaft AG schreibt dazu:
Tipp: Es macht einen Unterschied, ob Sie mit G�sten und Mitarbeitern im Restaurant essen gehen (70 % Abzugsf�higkeit), oder das Essen ins Unternehmen bringen lassen (100 %). Deshalb sollten Sie, wo immer m�glich, die Bewirtung im eigenen Haus vorziehen.

Gruss
Uwe
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28.07.2011, 13:52
Beitrag: #8
RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Danke Uwe,
habe nu nauch paar Seiten zu dem Thema durch hM ist, dass der Tag der offenen T�r ein gesch�ftlicher Anlass ist.

Zitat:
Aber auch Bewirtungsaufwendungen f�r Firmenbesucher, die im Rahmen der �ffentlichkeitsarbeit zu einer Besichtigung eingeladen werden, sind gesch�ftlich veranlasst. Sie dienen dem Ziel, Gesch�ftsabschl�sse zu erleichtern ( R 4.10. Abs. 6 EStR).

Quelle:https://steuerberater.haufe-suite.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_portal=&_leongshared_externalcontentid=portalcontentservice/news/1282559615.76
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28.07.2011, 14:11
Beitrag: #9
RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
@matom,

leider habe ich dass nur im Haufe-Online gefunden.

Zur Best�tigung meiner Auffassung, dass der "Tag der offenen T�r" als gesch�ftlicher Anlass zu sehen ist meint Heinicke im Schmidt-Kommentar (RZ 542 zu � 4 EStG, allerdings 28. Auflage), "..., dass der Gesetzgeber einerseits die Bewirtung von Gesch�ftsfreunden ieS treffen wollte (also von Personen, mit denen Gesch�fte abgeschlossen oder angebahnt werden sollen,..." Ausnahmen sieht er nur bei Kundschaftsessen (z.B. Testessen eines Kochs, Restaurantkritiker) oder bei Werbebewirtungen (liegt hier wohl nicht vor).

Der "Tag der offenen T�r" stellt wohl vielmehr eine Kundenbewirtung zu Werbezwecken (nicht Werbebewirtung) dar und ist somit gesch�ftlich.
Uwe schrieb:der Verlag der deutschen Wirtschaft AG schreibt dazu:
Tipp: Es macht einen Unterschied, ob Sie mit G�sten und Mitarbeitern im Restaurant essen gehen (70 % Abzugsf�higkeit), oder das Essen ins Unternehmen bringen lassen (100 %). Deshalb sollten Sie, wo immer m�glich, die Bewirtung im eigenen Haus vorziehen.
Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich mir die Pizza liefern lasse oder in der Pizzeria mit einem Gesch�ftsfreund "plaudere". Das scheint mir auf mageren Beinchen zu stehen.

Ciao Dragon
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28.07.2011, 14:50
Beitrag: #10
RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Vielen Dank
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