Tag der offenen T�r mit Buffet
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28.07.2011, 11:54
Beitrag: #1
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Tag der offenen T�r mit Buffet
Guten morgen zusammen,
ich habe grad folgenden Sachverhalt der mich gr�beln l�sst. Tag der offene T�r in der Firma mit lecker Essen in Buffet-form f�r ca. 250 Personen. Da Tag der offenen T�r kann jeder kommen und gehen wer will dem nach existiert keine Liste der bewirteten Personen. Rechnung �ber das Buffet liegt vor. M�glichkeit 1: Bewirtung gesch�ftlich -> 70 % abziehbar. M�glichkeit 2: Tag der offenen T�r samt allen Kosten als Werbungskosten ber�cksichtigen, Argument: Bewirtung steht nicht im Vordergrund?! Wie seht ihr das? MfG |
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28.07.2011, 11:59
Beitrag: #2
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RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Hallo,
die Bewirtung steht nicht im Vordergrund, sondern die Darstellung des Betriebs. M.E. daher eindeutig Werbekosten ... Gruss Uwe |
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28.07.2011, 12:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2011 12:03 von Dragon.)
Beitrag: #3
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RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Ich denke wir reden hier �ber Betriebsausgaben oder?
Uwe schrieb:die Bewirtung steht nicht im Vordergrund,... Auch bei bei einer Bewirtung unter Gesch�ftsfreunden steht m.E. die Bewirtung nicht im Vordergrund, sondern der Anlass (Verhandlungen, Er�rtreungen, Planungen etc.), dass kann es als Begr�ndung also nicht sein. Ciao Dragon |
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28.07.2011, 12:23
Beitrag: #4
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RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Hallo,
@Dragon: bei einer Besprechung in einem Restaurant steht m.E. die Bewirtung an gleicher Stelle wie die Besprechung selbst, weil kaum jemand Dienstgespr�che im �ffentlichen R�umen durchf�hrt. Bei einem Tag der offenen T�r steht aber der Betrieb eindeutig im Vordergrund. Dass nebenbei auch noch f�r Speisen und Getr�nken gesorgt, ist m.E. eine Nebenleistung der Hauptleistung "Tag der offenen T�r" ... ebenso wie ein Rahmenprogramm mit Musik und Unterhaltung ... Ich sehe das so �hnlich, wie bei einer vom Arbeitgeber durchgef�hrten Fortbildungsveranstaltung f�r die Mitarbeiter und den Unternehmer selbst: Raum wird gemietet, Speisen und Getr�nke werden zur Verf�gung gestellt. Im Rahmen einer Betriebspr�fung wurde hier kein Eigenanteil angesetzt ... Gruss Uwe |
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28.07.2011, 12:38
Beitrag: #5
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RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Uwe schrieb:Hallo, Haufe in Person von StB Reinhard Schnell sieht das anders. Es wird unterschieden in privaten, gesch�ftlichen und betrieblichen Anlass. Der Tag der offenen T�r f�llt unter gesch�ftliche Veranlassung und hier sind nur 70% abzugsf�hig. sieht auch Frotscher so RZ 691 zu � 4 EStG Ciao Dragon |
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28.07.2011, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2011 13:04 von matom.)
Beitrag: #6
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RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Viele Dank allen.
Danke Dragon f�r den Nachweis. EDIT: Hast du vielleicht eine Link zu den von dir aufgef�hrten Stellen? |
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28.07.2011, 13:28
Beitrag: #7
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RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Hallo,
der Verlag der deutschen Wirtschaft AG schreibt dazu: Tipp: Es macht einen Unterschied, ob Sie mit G�sten und Mitarbeitern im Restaurant essen gehen (70 % Abzugsf�higkeit), oder das Essen ins Unternehmen bringen lassen (100 %). Deshalb sollten Sie, wo immer m�glich, die Bewirtung im eigenen Haus vorziehen. Gruss Uwe |
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28.07.2011, 13:52
Beitrag: #8
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RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Danke Uwe,
habe nu nauch paar Seiten zu dem Thema durch hM ist, dass der Tag der offenen T�r ein gesch�ftlicher Anlass ist. Zitat: Aber auch Bewirtungsaufwendungen f�r Firmenbesucher, die im Rahmen der �ffentlichkeitsarbeit zu einer Besichtigung eingeladen werden, sind gesch�ftlich veranlasst. Sie dienen dem Ziel, Gesch�ftsabschl�sse zu erleichtern ( R 4.10. Abs. 6 EStR). Quelle:https://steuerberater.haufe-suite.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_portal=&_leongshared_externalcontentid=portalcontentservice/news/1282559615.76 |
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28.07.2011, 14:11
Beitrag: #9
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RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
@matom,
leider habe ich dass nur im Haufe-Online gefunden. Zur Best�tigung meiner Auffassung, dass der "Tag der offenen T�r" als gesch�ftlicher Anlass zu sehen ist meint Heinicke im Schmidt-Kommentar (RZ 542 zu � 4 EStG, allerdings 28. Auflage), "..., dass der Gesetzgeber einerseits die Bewirtung von Gesch�ftsfreunden ieS treffen wollte (also von Personen, mit denen Gesch�fte abgeschlossen oder angebahnt werden sollen,..." Ausnahmen sieht er nur bei Kundschaftsessen (z.B. Testessen eines Kochs, Restaurantkritiker) oder bei Werbebewirtungen (liegt hier wohl nicht vor). Der "Tag der offenen T�r" stellt wohl vielmehr eine Kundenbewirtung zu Werbezwecken (nicht Werbebewirtung) dar und ist somit gesch�ftlich. Uwe schrieb:der Verlag der deutschen Wirtschaft AG schreibt dazu:Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich mir die Pizza liefern lasse oder in der Pizzeria mit einem Gesch�ftsfreund "plaudere". Das scheint mir auf mageren Beinchen zu stehen. Ciao Dragon |
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28.07.2011, 14:50
Beitrag: #10
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RE: Tag der offenen T�r mit Buffet
Vielen Dank
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