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nachtr. WK bei n.s.A.
27.07.2011, 10:14
Beitrag: #1
nachtr. WK bei n.s.A.
Hallo Gemeinde,

habe irgendwie einen knoten im Kopf.

Mdt. wird zum 31.12.2009 von seinem Arbeitgeber entlassen. Er erh�lt eine Abfindung. Ab Mitte Januar 2010 erh�lt er bis 31.08. ALG I von der Bundesagentur f. Arbeit. Danach Aufnahme einer selbst�ndigen T�tigkeit.

Wir machen gerade die ESt-Erkl. 2010 und ich frage mich, ob man ohne weiteres die anteiligen Steuerberatungskosten f�r die 19´er Eink�nfte aus 2009 aus der Rechnung aus dem Jahre 2010 als nachtr�gliche WK geltend machen kann.

Problem f�r mich ist die Begriffsbestimmung im � 9 EStG, denn ich erhalte, sichere und erwerbe keine 19´er Eink�nfte mehr.

Bisher habe ich in solchen F�llen die StB-kosten immer als nachtr�gliche WK angegeben und das FA hat es durchgewunken. Zurecht oder nur, weil der Bearbeiter keine Lust hatte genau nach Gesetzeswortlaut zu handeln?

Danke schon mal f�r Euer Feedback.

Ciao Dragon
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27.07.2011, 10:29
Beitrag: #2
RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Seh ich kein Problem. In 10 sind die Kosten f�r die Erkl�rung 09 entstanden. Da in 10 auch ALG bezogen wurde (Lohnersatzleistung), und damit Erkl�rungspflicht, sind die Kosten auch durch den ALG-Bezug (Anlage N) entstanden.
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27.07.2011, 10:48
Beitrag: #3
RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Hallo Opa,

deiner Argumentation folgend w�ren die StB-kosten gar nicht Abzugsf�hig, da das ALG I eine steuerfreie Einnahme ist.

ALG I ist im �brigen auch keine Einnahme im Sinne des � 19 EStG.

Wie gesagt bisher gab es keine Probleme, aber ist diese Vorgehensweise von Gesetz und Rechtsprechung gedeckt?

Ciao Dragon
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27.07.2011, 11:12
Beitrag: #4
RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Gedeckt ist das imho nicht.

Ich meine mich an einen (nicht ganz vergleichbaren) Fall zu erinnern, da die RA-Kosten, um aus einer Beteiligung herauszukommen, nicht anerkannt wurden, da sie nicht mit (k�nftigen) Einnahmen im Zusammenhang standen.

Hilfsweise w�rde ich jedoch das FA auf einen � 175 heben wollen, wenn das nicht anerkannt werden w�rde.

Ich schreibe die Kosten aber auch immer mir rein und habe damit (bislang) keine Probleme gehabt.

Gru�, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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27.07.2011, 11:39
Beitrag: #5
RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Wo ist meine Antwort?
Ich versuchs nochmal kurz.

Der Bezug v. ALG I steht in Zusammenhang mit der vorhergehenden AN-T�tigkeit, sonst w�rde ja kein ALG I Anspruch bestehen. ALG I ist zwar kein Einkommen, aber es wird als Einnahme (bspw. bei Unterhaltszahlungen usw.) gewertet.
Urteile sind mir zwar hierzu keine bekannt, hatte aber in �hnlichen F�llen nie Probleme.
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27.07.2011, 12:13
Beitrag: #6
RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Opa schrieb:Der Bezug v. ALG I steht in Zusammenhang mit der vorhergehenden AN-T�tigkeit, sonst w�rde ja kein ALG I Anspruch bestehen. ALG I ist zwar kein Einkommen, aber es wird als Einnahme (bspw. bei Unterhaltszahlungen usw.) gewertet.
N� - dit sind keene Einnahmen, das sind Bez�ge.
Zitat:Urteile sind mir zwar hierzu keine bekannt, hatte aber in �hnlichen F�llen nie Probleme.
Ich bisher auch nicht, aber trotzdem meine Frage.

Danke Euch beiden schon mal - vllt. haben die anderen ja auch noch einen Hinweis.

Ciao Dragon
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27.07.2011, 13:32
Beitrag: #7
RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Warum guckt eigentlich keiner mal in den � 24 Nr. 2 1. Alternative?

Da finde ich die gesetzliche Deckung.

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27.07.2011, 13:35
Beitrag: #8
RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Danke - also waren die Bearbeiter nicht zu faul und wussten es. Big Grin

Ciao Dragon
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