nachtr. WK bei n.s.A.
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27.07.2011, 10:14
Beitrag: #1
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nachtr. WK bei n.s.A.
Hallo Gemeinde,
habe irgendwie einen knoten im Kopf. Mdt. wird zum 31.12.2009 von seinem Arbeitgeber entlassen. Er erh�lt eine Abfindung. Ab Mitte Januar 2010 erh�lt er bis 31.08. ALG I von der Bundesagentur f. Arbeit. Danach Aufnahme einer selbst�ndigen T�tigkeit. Wir machen gerade die ESt-Erkl. 2010 und ich frage mich, ob man ohne weiteres die anteiligen Steuerberatungskosten f�r die 19´er Eink�nfte aus 2009 aus der Rechnung aus dem Jahre 2010 als nachtr�gliche WK geltend machen kann. Problem f�r mich ist die Begriffsbestimmung im � 9 EStG, denn ich erhalte, sichere und erwerbe keine 19´er Eink�nfte mehr. Bisher habe ich in solchen F�llen die StB-kosten immer als nachtr�gliche WK angegeben und das FA hat es durchgewunken. Zurecht oder nur, weil der Bearbeiter keine Lust hatte genau nach Gesetzeswortlaut zu handeln? Danke schon mal f�r Euer Feedback. Ciao Dragon |
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27.07.2011, 10:29
Beitrag: #2
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Seh ich kein Problem. In 10 sind die Kosten f�r die Erkl�rung 09 entstanden. Da in 10 auch ALG bezogen wurde (Lohnersatzleistung), und damit Erkl�rungspflicht, sind die Kosten auch durch den ALG-Bezug (Anlage N) entstanden.
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27.07.2011, 10:48
Beitrag: #3
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Hallo Opa,
deiner Argumentation folgend w�ren die StB-kosten gar nicht Abzugsf�hig, da das ALG I eine steuerfreie Einnahme ist. ALG I ist im �brigen auch keine Einnahme im Sinne des � 19 EStG. Wie gesagt bisher gab es keine Probleme, aber ist diese Vorgehensweise von Gesetz und Rechtsprechung gedeckt? Ciao Dragon |
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27.07.2011, 11:12
Beitrag: #4
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Gedeckt ist das imho nicht.
Ich meine mich an einen (nicht ganz vergleichbaren) Fall zu erinnern, da die RA-Kosten, um aus einer Beteiligung herauszukommen, nicht anerkannt wurden, da sie nicht mit (k�nftigen) Einnahmen im Zusammenhang standen. Hilfsweise w�rde ich jedoch das FA auf einen � 175 heben wollen, wenn das nicht anerkannt werden w�rde. Ich schreibe die Kosten aber auch immer mir rein und habe damit (bislang) keine Probleme gehabt. Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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27.07.2011, 11:39
Beitrag: #5
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Wo ist meine Antwort?
Ich versuchs nochmal kurz. Der Bezug v. ALG I steht in Zusammenhang mit der vorhergehenden AN-T�tigkeit, sonst w�rde ja kein ALG I Anspruch bestehen. ALG I ist zwar kein Einkommen, aber es wird als Einnahme (bspw. bei Unterhaltszahlungen usw.) gewertet. Urteile sind mir zwar hierzu keine bekannt, hatte aber in �hnlichen F�llen nie Probleme. |
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27.07.2011, 12:13
Beitrag: #6
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Opa schrieb:Der Bezug v. ALG I steht in Zusammenhang mit der vorhergehenden AN-T�tigkeit, sonst w�rde ja kein ALG I Anspruch bestehen. ALG I ist zwar kein Einkommen, aber es wird als Einnahme (bspw. bei Unterhaltszahlungen usw.) gewertet.N� - dit sind keene Einnahmen, das sind Bez�ge. Zitat:Urteile sind mir zwar hierzu keine bekannt, hatte aber in �hnlichen F�llen nie Probleme.Ich bisher auch nicht, aber trotzdem meine Frage. Danke Euch beiden schon mal - vllt. haben die anderen ja auch noch einen Hinweis. Ciao Dragon |
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27.07.2011, 13:32
Beitrag: #7
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Warum guckt eigentlich keiner mal in den � 24 Nr. 2 1. Alternative?
Da finde ich die gesetzliche Deckung. � |
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27.07.2011, 13:35
Beitrag: #8
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RE: nachtr. WK bei n.s.A.
Danke - also waren die Bearbeiter nicht zu faul und wussten es.
![]() Ciao Dragon |
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