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Spezialproblem: Schweizer Autobahnvignetten
20.06.2011, 20:17
Beitrag: #1
Spezialproblem: Schweizer Autobahnvignetten
Hallo zusammen,

bevor ich hier einen recht speziellen Fall schildere, frag ich mal in die Runde:

Hat schonmal jemand mit der USt-lichen Behandlung von Schweizer Autobahnvignetten (Verkauf hier im Inland) zu tun gehabt?
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21.06.2011, 08:29
Beitrag: #2
RE: Spezialproblem: Schweizer Autobahnvignetten
...vor geschätzten 10 Jahren, aber ob das noch aktuell ist. Die Frage war 15%, 7% oder steuerfrei. Dazu gab es ein BMF-Schreiben, was bis 2004 gültig war.


Schreiben betr. Umsatzsteuer; hier: Verkauf der schweizerischen Autobahn-Vignetten[1]

Vom 21. Februar 1985 (StEK UStG 1980 § 1 Abs. 1 Ziff. 1 Nr. 62)
(BMF IV A 2 – S 7100 – 5/85)
Der Verkauf der „Autobahnvignette“, die für die Benutzung der schweizerischen Nationalstraßen ab 1. Januar 1985 vorgeschrieben ist, durch eine im Auftrag und für Rechnung der zuständigen schweizerischen Behörde handelnde Ausgabestelle in der Bundesrepublik Deutschland ist nicht als Umsatz eines Wertzeichens anzusehen. Die Ausgabestelle verschafft dem Kraftfahrer mit dem Erwerb der „Autobahnvignette“ die Möglichkeit, die schweizerischen Nationalstraßen zu benutzen. Der Aufkleber dient lediglich als Quittung über den für die Benutzung der schweizerischen Nationalstraßen vorausgezahlten Geldbetrag. Erhält die Verkaufsstelle (z. B. Bank, Automobilclub, Reisebüro) eine Provision für ihre Vermittlungsleistungen, so ist diese Leistung umsatzsteuerfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 a Abs. 1, § 4 Nr. 5 Buchstabe c UStG). Dieses Schreiben ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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21.06.2011, 18:22
Beitrag: #3
RE: Spezialproblem: Schweizer Autobahnvignetten
Hallo,

das müsste so noch gültig sein.

Wer seine Vignette in der Schweiz kauft, der bekommt gegebenenfalls zwei Quittungen - eine mit 20% VAT und eine ohne.

Die ohne ist die eigentliche Vignette, die mit beinhaltet die Provision der Ausgabestelle.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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